Mit Partner zusammen ziehen Jobcenter?
Hey zusammen
Hab da mal eine Frage vielleicht kann mir jemand Antworten darauf geben
Also mein Freund und ich +meine Tochter Wollen zusammen ziehen. Ich bekomme von Jobcenter Geld und mein Freund geht Arbeiten. Kann erst nächste Woche aufs Amt .
Wie berechnet das Jobcenter dann das Geld? Bekomm ich dann überhaupt noch Geld von denen oder muss mein Freund dann für uns zwei (meine Tochter und mich ) aufkommen + die ganze Miete zahlen ?
5 Antworten
Im ersten Jahr ändert sich nichts, weil eine Bedarfsgemeinschaft erst nach einem Jahr angenommen werden darf (wenn Dein Freund nicht das Vater des Kindes ist)
Ihr könnt im Vorfeld in eine Beratungsstelle für ALG - II - Empfänger gehen.
Narürlich gibt es das noch. @Isomatte schreibt das auch.
Solltet Ihr dazu " verdonnert" worden sein, ist ein Widerspruch oder - sollte die Frist schon abgelaufen sein - ein Überprüfungsantrag nach Paragraf 44 SGB X möglich.
http://www.hartziv.org/ueberpruefungsantrag-nach-§-44-sgb-x.html
eine bg wird von anfang an angenommen. und wird es auch. ob der freund vater des kindes ist oder nicht, spielt keine rolle. ein anspruch auf ein jahr bg-frei gibt es nicht.
Du hast wieder mal unrecht.
http://www.hartziv.org/bedarfsgemeinschaft.html
Für den Fall, dass Sie seit länger als einem Jahr mit einem Partner zusammenleben oder mit einem gemeinsamen Kind zusammenleben
war ich schon mal viel können die nicht machen aber danke
Danke für den Stern :)
dann komm aber auch Jobcenter und Caritas raus mehr nicht
Dann geh zur Caritas.
Das Kind ist nur meines okay Jobcenter wären wir nächste Woche gegangen
Jobcenter ist keine Beratungsstelle für ALG - II - Empfänger .
Gib genau das bei Google ein + Deiner Stadt.
Das kommt ganz darauf an was du in deinem Antrag dann angibst bzw.ankreuzt !
Normalerweise bildest du im ersten Jahr nach dem Zusammenzug keine BG - ( Bedarfsgemeinschaft ) mit ihm,wenn er euch nicht freiwillig unterstützen möchte und du ihn nicht gleich als Mitglied deiner BG - angibst,er ist dann zumindest für das erste Jahr erst einmal nur ein Haushaltsmitglied.
Deshalb dürfte auch in diesem Jahr kein Einkommen auf euren Bedarf ( dich und Kind) angerechnet werden,wenn er nicht der Vater des Kindes ist.
Würdet ihr dann eine BG - bilden,würde nicht nur sein anrechenbares Einkommen auf den gemeinsamen Bedarf angerechnet,auch die Regelleistung von derzeit 416 € würde sich auf derzeit jeweils 374 € verringern und dein Alleinerziehenden Mehrbedarf würde auch entfallen.
ok
Das muss die interessieren weil ohne die Ausgaben kann er nicht mehr auf Arbeit und und und weil die Ausgaben aufs Auto geh'n alles was damit zu tun hat
Wenn es um ein KFZ - geht was man berufsbedingt benötigt ist das ja eine andere Sache,gemeint waren hier übliche Schulden die man evtl.abzuzahlen hat !
ok danke :) freiwillig unterstützen selbst wenn er wollte könnte er nicht sein Geld reicht grade mal so für ihn und seine Ausgaben
Das wird das Jobcenter im Endeffekt nicht interessieren wenn er private Schulden hat,die sehen nur was an Brutto und Nettoeinkommen rein kommt,wie hoch euer Bedarf nach dem SGB - ll wäre und danach wird berechnet ob evtl.noch ein Anspruch besteht oder nicht !
Dann sollte man sich das mit dem Zusammenzug vorher sehr genau überlegen.
Wenn ihr zusammen zieht, dann bildet ihr eine Bedarfsgemeinschaft. Soweit hast du davon bestimmt schon gehört. Dein Freund muss dann also auch Angaben zum Einkommen machen.
Was aber ganz viele nicht wissen, nur weil man eine Bedarfsgemeinschaft bildet bedeutet das noch lange nicht, dass der eine für den anderen Unterhaltspflichtig ist. Hierfür gelten wieder eigene Regeln, die das Jobenter prüfen würde. Nach deiner Beschreibung scheint es so, dass dein Freund nicht unterhaltspflichtig ist. Du würdest also ganz normal die reguläre Leistung für dich und Tochter bekommen, und für die Miete nur einen Anteil, weil dein Freund natürlich auch einen Teil der Miete tragen muss.
Ja das stimmt okay danke Ja nächste Woche kann ich Nachfragen
ja kenn ich ja war schon mal in einer bedaffsgemeinschaft Ja er ist nicht der Vater meiner Tochter. Oh okay ich hab schon was anders gehört wenn der Partner zu viel verdient das er dann alles zahlen muss.. deswegen die Frage aber danke deine Antwort hilft mir sehr weiter
Ach man hört leider so viele Gerüchte. Die Frage ist erst mal nur, ob jemand unterhaltspflichtig ist oder nicht und das ist unabhängig vom Einkommen. Und es geht ja in dem Zusammen nicht nur um den Unterhalt für deine Tochter, sondern eben auch für dich. Würde sein Einkommen angerechnet, dann wäre es so, als ist er auch für Dich unterhaltspflichtig. - Ich kenne die genauen Maßstäbe des Jobcenters nicht. Kann sein, dass die ab einer gewissen Anzahl an Jahren, die man zusammen wohnt, eine Unterhaltspflicht unterstellen. Aber da kannst du dich ja dann erkundigen.
ihr werdet dann eine bedarfsgemeinschaft bilden. das einkommen deines freundes wird nach abzug der freibeträge und nach abzug seines bedarfs auf euch beide angerechnet. die miete wird durch drei geteilt, du bekommst also natürlich nicht die ganze miete.
wenn er über genügend einkommen verfügt und du mit kindergeld und unterhalt/unterhatlsvorschschuss - dann kann es sein, dass kein geld vom jobcenter mehr fließt. er muss dann für euch aufkommen.
Ich bekomme kein Geld vom Erzeuger. unterhalt für mein Kind bekomm ich vom Jugendamt . ohne Auto keine Arbeit wäre echt unlogisch dann wenn Auto wichtig ist für die arbeit
Und das geht nicht das meiste Geld geht ins Auto da kann man nix sparen . ich bekomm von Erzeuger meines Kindes kein Geld .
dann musst und solltest du es einfordern beim vater des kindes. ob er geld für das auto braucht - dein partner, tangiert das jc nicht. dann muss er ein günstigeres auto anschaffen oder es abstoßen. nun lass es erstmal auf dich zukommen. guck auch hier mit rein:www.elo-forum.org..
Was für Betreuungunterhalt bekomm ich nicht
der muss deinerseits beim vater des kindes eingefordert werden für die zeit die du mit dem kind zu hause bist und in der du keine betreuung hast. es ist dem kindesunterhalt nachrangig, aber zu zahlen mind. bis das kind 3 jahre ist und darüber hinaus im einzelfall, wenn keine betreuung gegeben ist. hast du das schon eingefordert vom kindesvater?
ich kenn das anderst . Schulden hat er keine. aber trd hat er genug Ausgaben
dann werdet ihr ausgaben eindämmen müssen und ausgaben einsparen. das ist nun mal so, wenn das einkommen nicht mehr nur für einen alleine reichen muss, sondern für mehrere.
müssen die wenn das Geld nicht langt Und jeder für sich selbst sorgt dann müssen die zahlen Ich kann nicht arbeiten geh'n solang kein Kita Platz gefunden ist und dann kann es noch sehr lange dauern bis ich arbeiten kann.
nein das müssen die nicht. denn wenn sie errechnen das das einkommen aus kindergeld, unterhalt, betreuungsunterhalt und erwerbseinkommen deines partner reicht - dann fließt kein cent mehr vom jc. wenn dein freund schulden hat, sollte er in insolvenz gehen oder den einzug bei dir bis zur vollständigen schuldentilgung verschieben.
Und wenn er nicht aufkommen kann trotz seines Geldes müssten die ja trd zahlen Kindergeld unterhalt langt grade so für mein Kind also da bleibt nix für mich übrig
nein müssten sie nicht, du würdest nur das bekommen, was noch aufstockend für das einkommen noch fehlt. wenn er laut rechnung genügend einkommen hat und unterhalt und kindergeld zur deckung des gemeinsamen bedarfs mitgerechnet reicht, dann wars das. seine schulden etc sind seine sache, dann muss er stunden oder es wird zeit das du dir arbeit suchst oder du mit dem zusammenzug wartest, bis du für dich selbst sorgen kannst mit eigenem einkommen.
Wenn ich das richtig verstehe, seid ihr dann eine Bedarfsgemeinschaft und je nachdem, wie viel er verdient, bekommt Ihr dann weniger bis gar kein Geld mehr.
Er ist nicht der Erzeuger von meinem Kind ich kann nicht arbeiten solang kein Platz für Kita frei ist und dann dauert es bis ich arbeiten geh'n kann .
garkein Geld? das geht garnicht da würde das Geld grade mal zum Tanken und Wohnung zahlen langen dann ist das Geld weg Wie berechnen die Ausgaben die man hat
Warum gehst Du nicht arbeiten, wegen dem Kind? Bekommst du keinen Unterhalt? Bzw, wenn er der Vater ist, es ist völlig normal, dass Männer für Frau und Kind aufkommen, ohne Geld "vom Amt"! Was denkt Ihr denn alle?
kein Ding aber das mit der bedaffsgemeinschaft gibt es nicht mehr das man erst nach einen jahr eine ist... hat sich wohl geändert