Warum sind für Selbstständige und Freiberufler Wochenend- und Nachzuschläge nicht auch steuerfrei und warum gilt für Selbstständige kein Arbeitsschutzgesetz?
Guten Tag!
Die o.g. Zuschläge sind für Lohn erhaltende Arbeitnehmer steuerfrei. Ich frage mich, warum das für Selbstständige nicht gilt? Ist das nicht gegen jeden Gleichheitsgrundsatz?
Ich verstehe ja wohl, dass man sagen könnte: "Als Selbstständiger musst Du ja ncht zu diesen Zeiten arbeiten- und wenn Du das freiwillig so willst, kannst Du es nicht absetzen". Dadaurch, dass auf dem Lande immer mehr Hausarztpraxen ohne Nachfolger aufgegeben, steigt stetig die Arbeitsbelastung für uns verbleibende freiberufliche Hausärzte.
Nach 14 Stunden Praxistätigkeit mit enormer Arbeitsdichte und Zeitdruck, kann ich manchmal abends und am Wochenende einfach nicht mehr! Das interessiert aber Niemanden: Wir werden von der kassenärztlichen Vereinigung gezwungen, trotzdem weiterzuarbeiten und uns am Notdienst zu beteiligen.
Formal kann man die Notdienste wohl abtreten- aber nur wenn man selber einen Vertreter findet: Und Vertreter findet man eben bei sinkender Arztdichte und steigender Überforderung der Praxen nicht mehr. Die Dienste sind also alles Andere als freiwillig zu diesen Unzeiten!
Ich frage mich, warum ich die Wochenend- und Nachzuschläge, die unsere EBM-Abrechnungsziffern vorsehen, auch noch versteuern muss? Könnte man nicht argumentieren: Der Zwangsnotdienst hat mit selbstständigen Entscheidungen nichts zu tun und deshalb müssten doch für Ärzte zumindest diese Zuschläge (nicht der gesamte Umsatz im Notdienst, nur die Wochenend und Nachtzuschläge) doch im Prinzip auch steuerfrei sein, wie bei Arbeitnehmern mit Lohn?
Ähnlich ungerecht empfimde ich das mit den Arbeitsschutzgesetzen: Ein normaler Arbeitnehmer kann nicht gezwungen werden, mehr als 12 Stunden am Stück zu arbeiten. Doch wir freiberuflichen Praxisärzte werden dazu gezwungen. Wir müssen Vertreter benennen, sonst dürfen wir weder am Folgetag die Praxis schließen, noch vom Notdienst fernbleiben.
Dass man bei sinkender Arztdichte (in manchen Landkreisen dramatisch!) gar keine Vertreter mehr finden kann, interessiert schlichtweg nicht. Nach 25 Stunden Dauerstress-Arbeit handelt man (haben Studien bewiesen!), wie mit über 1 o/oo Alkohol im Blut! Es ist doch kaum verantwortbar, solche Ärzte dann regelmäßig auf die Menschen loszulassen! Und dazu kommt noch: Selbst wenn die Ärzte sagen, "ich traue mir das nicht zu"- werden sie dazu gezwungen, da sie keine Vertreter finden.
Also ist im Prinzip nicht nur die Frage, warum für Freiberufler mit Zwang zur Nacht und Wochenendarbeit steuerrechtlich andere Gesetze gelten, sondern auch die Frage, warum es hier andere oder schlicht gar keine Arbeitsschutzgesetze gibt?
Immer dann, wenn ich etwas freiwillig, selbstständig entscheide, sehe ich es ja noch ein - aber spätestens dann, wenn es nur aus äußerem Zwang gemacht wird, muss es doch eine Gleichstellung geben!
Biologisch gesehen sind freiberufliche Ärzte doch auch nur Menschen, für die die gleichen biologischen Grenzen der Belastbarkeit existieren! Wer könnte mir das mal erklären? Schönes Wochenende, J.L.
6 Antworten
Der Grund des Übels sind Deiner Erläuterung nach die "aufgezwungenen" Tätigkeiten und Zeitpläne. Diese Überbelastung würde aber durch eine partielle Steuerbefreiung nicht aufgehoben werden. Ich sehe hier überhaupt keine Korrelation.
Die Steuerbefreiung rührt übrigens aus der Zeit des zweiten Weltkriegs, als es den Nazis darum ging, die Arbeitnehmer bei Laune zu halten, die in Nachtschichten in den Fabriken arbeiten mussten.
Meines Erachtens gehören diese Befreiungen aufgehoben. Wird natürlich keine Partei fordern, da sie dann Wählerstimmen verliert.
Wenn man in Berufen arbeitet, die von der Arbeitszeitgestaltung flexibel sind, sollte es keinen Unterschied machen, ob man an einem Wochentag oder am Wochenende arbeitet. Für mich als Angestellten wäre es auch wesentlich praktischer, wenn ich eine Arztpraxis hätte, die ich am Samstag aufsuchen kann. Dann muss ich nicht gleich immer einen halben Urlaubstag opfern. Nur weil ich mal wegen einer Kleinigkeit zum Arzt muss, weil ich ohne Rezept kein Medikament bekomme, kann ich mich ja nicht krankschreiben lassen.
Fussballer bekommen übrigens keine Steuerfreiheit, obwohl sie viel an Wochenenden arbeiten.
Noch einmal: Diese Überbelastung würde aber durch eine partielle Steuerbefreiung nicht aufgehoben werden. Ich sehe hier überhaupt keine Korrelation. Was willst Du!!!
Die Frage bestand aus zwei Teilaspekten, die sehr wohl in Zusammenhang stehen und in der Frage mit dem Wörtchen "und" verknüpft wurden. Der gemeinsame Hintergrund ist in beiden Aspekten eine Anlehnung an die unfreie Beschäftigung als weisungsgebundener Arbeitnehmer und die Frage hier mal an "Nichtärzte" (die Meinung von Ärzten dazu kenne ich ja schon), ob auch Außenstehende, die es neutral betrachten können, der Meinung sind, dass eine Beschäftigung, die man weisungsgebunden unter Zwang auszuführen hat, nicht auch rechtlich mit gleichen Vorteilen verbunden sein sollte, wie eine Tätigkeit, die ein weisungsgebundener unfreier lohnempfangender Arbeitnehmer ausführt. Es geht um die Frage des "Rechtempfindens" und nicht um die Frage, wie das Recht im Moment praktiziert wird! Mir ist völlig klar, dass ich jeden Wochenendzuschlag auch in der Steuererklärung angeben muss und auch zu versteuern habe udn mir ist auch klar, dass für mich keinerlei Arbeitsschutzzeiten gelten und ich unfreiwillig zum Nachtdienst gezwungen bin, selbst wenn das ohne dass ich den geringsten Einfluss darauf hätte zu unverantwortbaren Müdigkeitszuständen nach 36 Stunden Dauerstress führen kann. Die Frage sollte nicht die sein, ob man durch Steuerbefreiung nicht eine Überbelastung aufheben kann!! Habe ich so nie gefragt!!! Die Frage sollte sein, ob es Nichtärzte nicht auch als ungerecht empfinden, bzw ob jemand weiß, warum es überhaupt so festgelegt wurde, dass zwar Angestellte unter Schutz stehen, was Arbeitsbelastung angeht und auch was das Versteuern von solchen Tätigkeiten über das normale Maß hinaus angeht, aber Selbstständige selbst dann nicht, wenn Sie zu diesen Tätigkeiten ohne irgendein freiwilliges Zutun gezwungen werden. Aber ich sehe schon: Man muss in unserem irrsinnigen Gesundheitssystem selber mal einige Jahre als Kassenarzt gearbeitet haben, bevor man überhaupt im Ansatz auch nur versteht, was ich meine. Ich glaube das Mißverständnis ist symptomatisch für das ganz tief sitzende Problem: Wir Ärzte werden zwar als "Selbstständig" oder "Freiberufler" bezeichnet und tragen auch eigenverantwortlich, wie andere Selbstständige das Risiko für unternehmerische Entscheidungen, Personal, Kunstfehler und Regresse komplett selber, aber wenn es um die Einnahmen geht, sind wir durch Budgets und Pauschalen durch absolute Planwirtschaft im Prinzip doch nichts Anderes als effektiv weisungsgebundene angestellte unfreie Ärzte mit einem festen budgetierten Gehalt. Wir können uns weder aussuchen, wann wir arbeiten noch wie viel wir arbeiten, wie es viele andere Selbstständige können, die ihr Arbeitsvolumen dann reduzieren können, wenn ihr EInkommen den Laden trägt und auch durch Mehrarbeit mehr Einkommen erzielen können. Gerade der Hausarzt auf dem Lande ist ein Paradebeispiel dafür, da er zu 99% von Kasseneinnahmen lebt. Die Frage nach dem, was gerecht ist und die Frage nach den Ursachen dafür, dass Hausärzte auf dem Lande dringend gebraucht werden und trotzdem keine zu finden sind, müssen wir uns stellen, wenn wir mehr Ärzte auf dem Lande wollen. Es nützt auch nichts, wenn Ärzte das immer nur unter sich diskutieren- deshalb mal hier ein Versuch Gedanken Außenstehender aufzuschnappen. Ich persönlich glaube, dass das Hauptproblem wirklich darin liegt, dass kein logisch denkender Mensch sich freiwillig nur die Nachteile der Marktwirtschaft auf den Hals binden möchte, wenn er auf der anderen Seite nicht einmal die Vorteile der Planwirtschaft genießen kann. Zum Einen werden einem die Hände so gebunden, dass man sich fühlt, wie ein angestellter unfreier Arzt, der absolut nichts selber entscheiden darf und zum Anderen bekommt man aber keine Zuschläge wie angestellte Ärzte und auch in keiner Weise den selben Schutz. Dann gehe ich doch wirklich lieber in ein MVZ als angestellter Arzt (gibt es auf dem Land selten!) oder mache eine Privatpraxis auf oder lasse mich als Kassenarzt in einer großen Stadt nieder, weil ich dort wenigstens einen großen Anteil an Privatpatienten habe, bei denen die KV sich nicht von Außen so reinmischen kann. Ganz klar: Ich könnte noch 1000 andere Aspekte nennen, die in diese Richtung gehen: Hier wurden nun eben nur mal die beiden Aspekte Arbeitszeitschutzgesetzt und Versteuern von Zulagen genannt, ohne dabei zu behaupten, dass die Arbeitszeitüberlastung durch steuerfreie Zulagen besser würde!
Danke - dann bist Du ja meiner Meinung, dass durch steuerfreie Zulagen die Überlastung nicht durch steuerfreie Zulagen beseitigt wird. Hab mich ja nur gewundert, was diese Frage sollte.
Herrgottnochmal!
Die Frage ist hier doch erst einmal nicht die Beseitigung der "Überlastung" - die schnell und einfach wohl auch gar nicht möglich sein wird -, sondern eine finanzielle Kompensation als "Ersatzausgleich"!
Das sollte Dir inzwischen doch endlich mal klar geworden sein!
Und jetzt ich nochmal - Wenn Du an Übermüdung leidest, dann nutzt Dir Nahrungs nichts. Dann hilft nur Schlaf.
Gibt da so einen schönen Spruch aus einem Woody Allen - Film: "Das Essen hier ist echt schlecht." Antwort: "Stimmt, und außerdem sind die Portionen viel zu klein!" So empfinde ich Eure Beiträge, eben nur anders herum.
??
Wenn Du überlastet bist, dann hilft Dir Geld auch nicht. Das war mit diesem Vergleich gemeint.
Aha, sehr "aufschlussreich".
Mir sagt das jetzt nur, dass Du einen Woddy-Allen-Film gesehen und Dir diese Szene gemerkt hast - sonst nichts.
... und dass Du das Anliegen des Fragestellers nicht ansatzweise zu kapieren in der Lage bist (oder es einfach nicht willst oder uns verars... oder was weiß ich ...).
"Wenn Du überlastet bist, dann hilft Dir Geld auch nicht."
Zum wiederholten Male und für Dich gaaanz laaangsaaam: Das - hat - auch - kei - ner - be - haup - tet!
Und jetzt reicht's mir ...
Aus welchem Grund möchtest Du dann Geld?
Eine sicherere Einnahmequelle als die KV gibt es fast nicht. Also wo ist das Problem mit dem Geld - und nur darum geht es in dieser Diskussion. Der Arzt, der gesetzlich gezwungen wird, Dienst zu tun, bekommt dafür Geld. Dir geht es augenscheinlich nur darum, dass dieses Geld nicht ausreichend ist.
Entschuldigung - die Abrechnung durch die KV ist Planwirtschaft. Welches marktwirtschaftliche Risiko trägst Du denn da?
Trotzdem ist die Frage nach der zumutbaren Arbeitszeit von Ärzten - seinen sie nun freiberuflich (was ja auch nicht wirklich "frei" heißt) oder angestellt - vor allem auch wegen des hohen Verantwortungspotenzials völlig berechtigt.
Wenn im Bereitschaftsdienst von Krankenhausärzten 13 Stunden erlaubt sind - wegen der (eher theoretischen) Möglichkeit von Ruhezeiten -, dann sind das Zustände, die bei anderen Arbeitnehmer kaum hingenommen werden. Und ich möchte keinem Patienten wünschen, von einem Arzt in einem Notfall operiert werden zu müssen, der befreit seit 12 Stunden im stressigen Dauereinsatz war.
Und auch in der viel gerühmten Hausarztpraxis ist es nicht gerade wünschenswert, am Ende eines Tages von einem völlig übermüdeten Arzt untersucht und behandelt zu werden.
Dagegen sage ich ja auch nichts. Aber noch einmal:
Diese Überbelastung würde aber durch eine partielle Steuerbefreiung nicht aufgehoben werden. Ich sehe hier überhaupt keine Korrelation.
Es geht nicht um Trump! Es geht nicht um die Frage, wie hübsch seine Frau ist! Es geht nicht um seine Intelligenz! Es geht auch nicht darum, Dir zu sagen, dass Du was "falsch" verstanden hast! Es geht nur darum, dass Du die Frage nicht so verstanden hast, wie ich sie gemeint habe! Die Sache mit Trump war nur ein Beispiel für ein solches Missverständnis! Du hast Ja Recht: Vielen Ärzten geht es nur ums Geld! Und wenn man von unverantwortbarer Überladtung redet, bleibt diese genau so unverantwortlich, wenn es dafür durch Steuerbefreiung mehr Geld gibt! Da bin ich ganz bei Dir und solche Dinge klarzustellen ist ja auch sehr wichtig!! Aber mir ging es bei der Frage nicht ums Geld! Ich habe zwar auch im Teilaspekt nach Steuergeld gefragt, des Pudels Kern sollte aber ein Anderer sein! Aspekte wie zB. fehlende Steuerbefreiung von Wochenendzulagen und fehlende Arbeitszeitschutzgesetze trotz völlig enger und budgetiertet Arbeitsbedingungen, die eher einem Angestelltenverhältnis gleichen und nichts mehr mit freier Selbstständigkeit in der Marktwirtschaft zu tun haben könnten ja auch mit ein Grund dafür sein, dass von den Ärzten kaum noch jemand als Kassenhausarzt niederlassen möchte. Die Frage war also, wie es sein kann, dass trotz der zu einem weisungsgebundenen Angestellten vergleichbaren Unfreiheit, bei diesen Aspekten ganz anders verfahren wird ohne dass ich jemals behauptet habe, dass ich mit Aufwertung von einem Teilaspekt (Steuern) den Anderen (Überlastung) kompensieren könnte! Ich weiß wirklich nicht mehr, wie ich es sonst noch erklären kann!
Aber trotzdem extrem lehrreich für mich, dieses Problem mal in so einem Umfeld hier zu diskutieren. Es lehrt schon mal, dass ganz schnell immer versucht wird, die Diskussion in die Richtung zu lenken, dass Ärzte immer sowieso nur mehr Geld wollen.
Oh je, da habe ich wohl eine eigenartige Frage gestellt, nicht wahr? Die ist so komisch, dass man mir nicht glaubt niedergelassener Arzt zu sein! Es ist ja auch keine Frage, ob ich die Zuschläge versteuern muss: Das muss ich, ist mir schon klar. Es ist auch keine Frage, dass ich am Notdienst teilnehmen muss: Das mach ich: Ist auch schon klar. Aber mich hat eben mal interessiert was es hier so an Meinungen gibt. Ich wollte mal über den Tellerrand hinaussehen und das nicht immer nur beim Ärztestammtisch diskutieren: Die Antworten kenn ich doch schon alle dort! Wir müssen nur erkennen, dass es immer weniger Kassenhausärzte, insbesodnere in ländlichen Regionen gibt. Eine Praxis nach der Anderen hört hier ohne Nachfolger auf. Privatpatienten gibt es ländlichen Regionen wenige und glaubt mir bitte, dass diese Form zu Arbeiten hier überhaupt nichts mit wirklicher Selbstständigkeit zu tun hat. Man muss die Leute irgendwie versorgen und kann sie nicht (juristisch und moralisch) im Stich lassen. Der Notdienst am Wochenende ist nicht freiwillig! Man muss nachts arbeiten, auch wenn man genau weiß, dass es unverantwortlich ist, da man am nächsten Tag sich übermüdet wie volltrunken fühlt und kaum noch konzentrieren kann. Na klar! Mich hat keiner gezwungen, mich hier niederzulassen! Ich kann ja auch noch gehen! Aber ist weglaufen und dieses Argument immer die Lösung? Kann man nicht mal darüber nachdenken, was gerecht sein könnte und was ungerecht ist? Sollten wir nicht versuchen die Gründe zu verstehen, warum es auf dem Lande kaum noch Hausärzte gibt und die Patienten wirklich dadurch allmählich schlecht versorgt sind, weil der letzte verbleibende Arzt gar keine Zeit mehr für den Einzelnen hat? Aber die Einstellung der Menschen wird hier mal wieder deutlich:
- Du bist doch selber schuld!
- Geh doch, wenn es so schlimm ist!
Bitte bedenken:
1)Ich habe auch niemals behauptet, dass ich erwarte, dass das verdiente Dienst-Geld dann steuerfrei sein sollte! Ich habe nur die Frage gestellt, ob es nicht auch gerecht wäre, nur die Wochenend!zuschläge! von der Steuer zu befreien, weil der Dienst ja nicht freiwillig ist!
2)Ohne Zweifel gibt es auch andere Berufe, wie selbstständige Pflegedienste, die auch am Wochenenden zur Arbeit versplichtet sind. Und auch hier wäre gerecht, dass zumindest nur die Zulagen fürs Wochenende oder die Nacht steuerfrei wären
3)Die KV zwingt uns zu 36 Stunden Arbeit am Stück. Die Realität ist die, dass wir keine Vertreter mehr finden und somit vor und nach dem Nachtdienst in der Praxis arbeiten müssen. Wer möchte als Patient von solch einem unkonzentrierten Arzt behandelt werden? Wer wundert sich, dass das kein Arzt mehr machen möchte und warum es immer weniger Kassenhausärzte gibt? Ich wurde gefragt, wen ich verklagen will, wenn ich so unzumutbar gezungen werde! Mich selbst als Arbeitgeber? Gezwungen werde ich von der KV und ich frage mich, ob es nicht an der Zeit ist andere Wege zu überlegen.
"Also ist im Prinzip nicht nur die Frage, warum für Freiberufler mit
Zwang zur Nacht und Wochenendarbeit steuerrechtlich andere Gesetze
gelten, sondern auch die Frage, warum es hier andere oder schlicht gar
keine Arbeitsschutzgesetze gibt?"
Wen möchtest Du denn verklagen, wenn diese Regelung auch für Selbständige gelten soll und dagegen verstoßen wird - die Kammer, die KV, den Ärztebund, Ärzte ohne Grenzen?
Ach ne, halt. Du bist ja Dein eigener Arbeitgeber bzw. Deine Patienten. Genau, jetzt hab ich´s. Wenn Du so viele Überstunden machen musst, dann musst Du Deine Patienten verklagen, so wird ein Schuh draus.
Und wenn ein Selbständiger freiwillig Überstunden macht - kann der dann auch von seinen Konkurrenten verklagt werden?
Niemand zwingt Sie, freiberuflicher Unternehmer zu sein. Lasen Sie sich bei einer Praxis oder einem Krankenhaus anstellen. Nach einiger Zeit werden Sie die Unterschiede verstehen.
Diese Möglichkeit gibt es oft dort, wo dringend Ärzte gebraucht werden nicht. Insbesodnere nicht als Hausarzt auf dem Land. Ein Landarzt ,wie ich hat !ungelogen! mind. eine 70 Stundenwoche. Ein angestellter Arzt würde gerne mit 40 Stunden auskommen. 60% der jungen Ärzte sind zur Zeit Frauen, die Familie und Beruf gerne vereinbaren würden und eine Teilzeitstelle wünschen. 70% der Hausärzte auf dem Land sind um die 60 Jahre alt. Es gibt seit Jahren !keine! steigende Anzahl von Ärzten insgesamt, die ihr Studium beenden. Um die Arbeit eines ehemaligen selbstständigen älteren Vollzeitkämpfers vom alten Schlag zu machen, bräuchte man also fast zwei Vollzeit MVZ angestellte Ärzte oder vier angestellte Halbzeitärzte. Wie soll da die Lösung mit den angestellten MVZ Ärzten aufgehen? Hinzu kommt noch, dass bei vier Ärzten viel Zeit für Übergangen und Überlappungen draufgeht und dass die Patienten es hassen, wenn kein Arzt mehr den Überblick über ihren Fall hat!
Und damit kommen wir endlich zum Punkt. Wenn die Landärzte besser bezahlt werden würden, gäbe es mehr von Ihnen. Allerdings hält sich der Zuwachs in kulturschwachen Gegenden auch bei sehr guter Bezahlung zurück. Berlin ist überlaufen. In die Uckermark möchte niemand. Eine Steuerbefreiung hätte also nur eine geringe Wirkung - die müsste dann bundesweit gelten.
Zur Korrelation "Zwang-Steuerbefreiung": Ich würde mir eine Steuerbefreiung der Wochenendzuschläge wünschen, weil diese bei angestellten Ärzten auch befreit sind. Ich höre aber schon die Antwort: "Aber Du bist ja eben nicht angestellt, sondern Selbstständig. Deshalb kannst Du Dir es ja im Gegensatz zu Angestellten aussuchen, wann Du arbeitest und auch wie viel Du arbeitest. Du verdienst dann ja auch als Selbstständiger mehr, wenn Du viel arbeitest". Deshalb gleich das Gegenargument vorweg: Das hat mit Selbstständig nichts zu tun und schon gar nicht mit freier Entscheidung: Dazu wird man gezwungen. Man würde auch gerne auf das Geld verzichten und dafür mal etwas zur Ruhe kommen: Danach wird man aber nicht gefragt. Insofern sollte es schon wohl einen Unterschied machen, wenn man die Gerechtigkeit einer Steuerregelung diskutiert, ob man zu dieser Arbeit zur Unzeit verpflichtet wird, oder ob man das aus Gründen der Gewinnmaximierung freiwillig macht.