Überstunden gegen Ware

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Meines Erachtens müsste das Ganze irgendwie versteuert werden, weil es ein Ersatz für einen Arbeitslohn ist und damit ein Umgehen der Lohnsteuer erreicht werden könnte.

http://de.wikipedia.org/wiki/Sachbezug

Schmiernix 
Beitragsersteller
 07.04.2012, 23:44

Die Lohnsteuer will ich ja garnicht umgehen.

Danke für den Link

PeterSchu  08.04.2012, 00:09
@Schmiernix

Ich hab es dir ja nicht unterstellt. Ich meinte nur, dass man in solchen Fällen darauf achten muss, damit es am Ende keine Probleme gibt.

Soweit ich weiß, müssten solche Leistungen in der Gehaltsabrechnung aufgeführt und versteuert werden.

Maximilian112  08.04.2012, 14:28
@PeterSchu

so ist es

es ist eine Lohnersatzleistung

Hallo,

meines Wissens nach nennt man das "Leistung in Naturalien bezahlen" - aber ob das steuerrechtlich einwandfrei ist, kann Dir vermutlich nur ein Steuerberater sagen.

Grüsse + viel Erfolg - Deti

Dein AG ist steuerrechtlich in der Lage Dir monatlich 44.-€ als Sachbezug zukommen zu lassen ohne diesen zu versteuern.

Dazu genügt allerdings kein Gutschein über 44€ bei Kaufhof sondern es muß exakt das Produkt auf diesem Gutschein stehen (Zb Herrenschuhe bei Kaufhof für 40€)

Wenn der Sachbezug über 44€ liegt wird alles komplett versteuert. Dazu gehören auch alle Sozialabgaben, schließlich ist es Lohn.

Dein AG wird da nicht mitmachen wollen.

Schmiernix 
Beitragsersteller
 08.04.2012, 14:46

Ich möchte hier nochmals klar stellen das ich NIEMALS vorhatte Steuern zu sparen!

Es ist also einfach nicht möglich. Ich kann meine Überstunden nur abfeiern oder eben auszahlen lassen und dann selber shoppen gehen?

Maximilian112  08.04.2012, 16:32
@Schmiernix

Steuern sparen ist nix verkehrtes- im Gegensatz zu Steuern hinterziehen.

Es lässt sich ev günstiger bei einem Betriebslieferanten bestellen- allerdings nicht mit Überstunden bezahlen. Entweder der Bestellbetrieb oder auch Dein Betrieb kann Dir eine Rechnung stellen

Hallo Schmiernix!

Also ich hätte da rechtliche Bedenken. Eine Gewinnbeteiligung muss nicht grundsätzlich falsch sein, mich würde viel mehr die Frage quälen, wie ich das dem Finanzamt erkläre. Wenn das durch den AG sichergestellt ist, dann mag das kein Problem sein, aber ansonsten würde ich das nicht erklären wollen.

Gruß Navvie

Der Wert der Sache wird als Lohn angerechnet und ist steuer- wie sozialversicherungspflichtig.

Beispiel - eine Firma produziert Fernseher, der Wert des Fernsehers (Nettopreis) bspw 899€ wird dann als Einkommen auf der Lohnabrechnung ausgewiesen ...

Schmiernix 
Beitragsersteller
 08.04.2012, 10:12

Das heisst ich kann den Wert der Ware als Überstunden auszahlen lassen. Alles andere wäre nicht wirklich rechtens.