Überstunden gegen Ware
Hallo,
ist es, rein steuerrechtlich, machbar das ich im Geschäft etwas bei einem Lieferanten bestelle und dies dann über mein "Freizeitkonto" (Überstunden) abrechnen lasse?
Mein Vorgesetzter sowie mein Chef stehen dem ganzen offen gegenüber. Mein Chef hat nur gemeint vorher müsse gründlich geklärt werden ob das alles rechtens wäre.
Mir geht es hier nur darum mal etwas von den 80 Std. (wäre wohl schon x-mal soviel wäre das nicht das Limit), die wie festgenagelt aufm Konto liegen, zu haben. Mir geht es hier ausdrücklich nicht darum ein Schnäppchen zu machen.
Mfg Daniel
7 Antworten
Meines Erachtens müsste das Ganze irgendwie versteuert werden, weil es ein Ersatz für einen Arbeitslohn ist und damit ein Umgehen der Lohnsteuer erreicht werden könnte.
Ich hab es dir ja nicht unterstellt. Ich meinte nur, dass man in solchen Fällen darauf achten muss, damit es am Ende keine Probleme gibt.
Soweit ich weiß, müssten solche Leistungen in der Gehaltsabrechnung aufgeführt und versteuert werden.
Hallo,
meines Wissens nach nennt man das "Leistung in Naturalien bezahlen" - aber ob das steuerrechtlich einwandfrei ist, kann Dir vermutlich nur ein Steuerberater sagen.
Grüsse + viel Erfolg - Deti
Dein AG ist steuerrechtlich in der Lage Dir monatlich 44.-€ als Sachbezug zukommen zu lassen ohne diesen zu versteuern.
Dazu genügt allerdings kein Gutschein über 44€ bei Kaufhof sondern es muß exakt das Produkt auf diesem Gutschein stehen (Zb Herrenschuhe bei Kaufhof für 40€)
Wenn der Sachbezug über 44€ liegt wird alles komplett versteuert. Dazu gehören auch alle Sozialabgaben, schließlich ist es Lohn.
Dein AG wird da nicht mitmachen wollen.
Ich möchte hier nochmals klar stellen das ich NIEMALS vorhatte Steuern zu sparen!
Es ist also einfach nicht möglich. Ich kann meine Überstunden nur abfeiern oder eben auszahlen lassen und dann selber shoppen gehen?
Steuern sparen ist nix verkehrtes- im Gegensatz zu Steuern hinterziehen.
Es lässt sich ev günstiger bei einem Betriebslieferanten bestellen- allerdings nicht mit Überstunden bezahlen. Entweder der Bestellbetrieb oder auch Dein Betrieb kann Dir eine Rechnung stellen
Hallo Schmiernix!
Also ich hätte da rechtliche Bedenken. Eine Gewinnbeteiligung muss nicht grundsätzlich falsch sein, mich würde viel mehr die Frage quälen, wie ich das dem Finanzamt erkläre. Wenn das durch den AG sichergestellt ist, dann mag das kein Problem sein, aber ansonsten würde ich das nicht erklären wollen.
Gruß Navvie
Der Wert der Sache wird als Lohn angerechnet und ist steuer- wie sozialversicherungspflichtig.
Beispiel - eine Firma produziert Fernseher, der Wert des Fernsehers (Nettopreis) bspw 899€ wird dann als Einkommen auf der Lohnabrechnung ausgewiesen ...
Das heisst ich kann den Wert der Ware als Überstunden auszahlen lassen. Alles andere wäre nicht wirklich rechtens.
Die Lohnsteuer will ich ja garnicht umgehen.
Danke für den Link