Abrechnen als nebenberuflicher Promoter

6 Antworten

Wenn die Zusatztätigkeit auf selbständiger Basis regelmäßig und gewinnbringend durchgeführt wird, muss ein Gewerbe angemeldet werden. Das verursacht erstmal keine zusätzlichen Kosten (außer 25€ Gebühr). Der Vorteil dabei ist, dass er von den erzielten Einnahmen alle dafür nötigen Kosten abziehen darf und nur der Überschuss versteuert wird.

In jedem Fall muss er eine Einkommenssteuererkärung abgeben, in der dann alle Einkünfte aufgeführt sind.

Kafurina 
Beitragsersteller
 03.09.2011, 19:21

regelmäßig und gewinnbringend? Also wenn er das nur 2-3 Wochenenden gemacht hat und dann nicht mehr muss er kein Gewerbe anmelden?

Jorgfried  03.09.2011, 19:26
@Kafurina

Für die Vergangenheit braucht er kein Gewerbe. Macht nur Sinn, wenn er zukünftig damit weitermachen will.

Kafurina 
Beitragsersteller
 03.09.2011, 19:35
@Jorgfried

Also braucht er keinen Gewerbeschein mehr wenn er jetzt nicht mehr weiter macht damit? Er hat bisher 360 € als Promoter verdient und hat noch dieses Wochenende sienen letzten Auftrag. Dann wird er so bei 500 € sein, wie ist das mit den Steuern? Er hat bisher noch nie einen Lohnsteuer-Jahresausgleich gemacht.

Jorgfried  03.09.2011, 20:29
@Kafurina

Dann wird er nach diesem Jahr seine erste Steuererklärung machen - dazu ist er verpflichtet. Ohne geht nur, wenn man ausschließlich Einkommen als Arbeitnehmer und/oder Transferleistungen hat.

"Man kan diese Promotion-Aufträge ja entweder über einen Gewerbeschein abrechnen oder über die Steuernummer."

Wenn das eine, dann auch das andere. Wer gewerblich tätig ist und Rechnungen schreibt, muss ein Gewerbe anmelden und auf seinen Rechnungen auch seine Steuernummer angeben, unabhängig vom Umsatz.

Das hat mit einem Minijob nichts zu tun, da ein MInijob unter nichtselbständige Tätigkeit fällt, Promoter aber gewerbliche Einkünfte haben.

Für die Steuererklärungen bedeutet das, dass man eine Einkommensteuererklärung inkl. Einnahmenüberschussrechnung erstellen und eine Gewerbesteuer- und Umsatzsteuererklärung abgeben muss. Die Einkünfte aus der Promotertätigkeit sind zusätzlich zu den anderen Einkünften zu versteuern.

Als Promoter brauchst du zwangsläufig keinen Gewerbeschein jedoch hat er seine Vorteile 1. Die meisten Kunden verlangen einen da du ja an dem Ort, Location wo du eingesetzt wirst nicht arbeites es existiert kein AV kommt einmal eine Kontrolle Ordnungsamt etc. ist es mit Gewerbe viel unkomplizierter 2. du verdienst mehr Geld da du ja auf eigene rechnung arbeitest (was du auf Lohnsteurkarte nicht tust) und Rechnungen schreibt man immer Brutto bsp.: netto 10€ inkl. Mwst = 11,90 Brutto auf 10H gerechnet sind das 119€ Brutto ohne gewerbe 100€ netto. auf den Monat hochgerechnet machst du Gewinn. Und da du ja als promoter zu den Katalogberufen gehörst (Freiberufler, Journalisten, Künstler,Ärzt.Anwälte) zahlst du auch keine Gewerbesteuer! jedoch musst du aufpassen das du am Ende des Jahres unter deinem Umsatzsteuerfreibetrag bleibst sonst hält das FA die Hand auf!

am besten sollte man sich bei einer professionelle Personalagentur bsp.: team brenner, Pearl Promotion.. im MA Pool aufnehmen lassen denn die wissen über alles bescheid helfen dir, übernehmen sämtliche Kosten (Fahrt.verpflegung, Schulung...) Du hast eine Garantie das die Jobs seriös sind, bekommst regelmäßig Geld verdienst auf Lohnsteurkarte jedoch relativ wenig.

ich hoffe ich konnte etwas weiter helfen übrigens die Jobs auf messen(Hostess) und hinter der Bar kannst du über dein Gewerbe abrechnen im Gewerbeschein sollte am besten stehen Gastronomie & Promotion!

Sobald dein Freund steuerpflichtig ist, werden (außer bei einem Minijob bis 400 € im Monat) alle Einkünfte am Jahresende zusammengerechnet und versteuert.

Kafurina 
Beitragsersteller
 03.09.2011, 19:19

Also ist alles bis 400 € als Nebenjob ein Minijob der nicht versteuert werden muss?

angy2001  03.09.2011, 19:25
@Kafurina

Nein, einen Minijob hat man, wenn man angestellt ist - als Freiberufler muss man alles zusätzliche eben in der Steuererklärung angeben.

Jorgfried  03.09.2011, 19:25
@Kafurina

Nein - ein Minijob ist eine Tätigkeit als Arbeitnehmer. Um die Steuern und Versicherung kümmert sich dann der AG.

Kafurina 
Beitragsersteller
 03.09.2011, 19:32
@Jorgfried

Mhh finde das etwas kompliziert...Eigentlich ist er da ja Arbeitnehmer, sein Chef schickt ihn da ja zu den Veranstaltungen hin. Aber Steuerrechtlich ist das trotzdem selbstständige Arbeit oder?

Also muss er im Klartext jeden € zusammenzählen bis 31.12.2011, und dann ne Steuererklärung machen? Und das geht auch ohne Gewerbeschein?

angy2001  03.09.2011, 19:49
@Kafurina

Nun, das ist die entscheidende Frage. Wenn ihn sein Chef dahin schickt, müsste er ihm eigentlich auch diese Zeit bezahlen ... wie kann er denn da selbstständig sein? Das passt doch hinten und vorne nicht. Wie ist es denn nun genau?

Jeder kann/muss eine Steuererklärung machen. Das macht man im Folgejahr, wenn man hofft, Geld zurück zu bekommen oder aber eben selbstständig tätig war und deshalb noch Steuern zahlen muss.

Jorgfried  03.09.2011, 20:31
@angy2001

Unseriöse AG machen solche Verträge um sich vor den Sozialabgaben und dem Verwaltungsaufwand zu drücken. Wird auch gern "Honorarkraft" genannt. Keine Verpflichtungen im Krankheitsfall, keinen Urlaub und keine faire Vergütung.

Kafurina 
Beitragsersteller
 04.09.2011, 13:05
@angy2001

Ee kahm da über Facebook dran. Hab das natürlich auch schon gegoogelt, dass ist wohl schon genauso vertreten wie 400 € Jobs.

Entweder rechnet man das auf Lohnsteuerkarte ab, da kriegt man da meistens so 6-8 € die Stunde netto. Oder halt eben als selbstständiger übern Gewerbeschein, da gibts dann locker 10-12 € die Stunde, eben weil man sich dann selber versichern muss gegebenenfalls.

Richtig, die Steuererklärung kann jeder machen. Ab wie viel selbstständigeneinnahmen muss man die denn machen? Ja nicht ab 1 € oder?

Als promoter darft du soviel verdienen wie du willst Gewerbe hin oder her. kommt ganz daruf an ob du in fester arbeit bist oder nicht aber sonst......