Warum muss mein Mann für die Kosten einer OGS für sein Stiefkind(meine Tochter) aufkommen?
Bin ziemlich ratlos... Mein Mann ist nicht der leibliche Vater meiner grossen Tochter. Vom Gesetzt her konnte man Ihn für die Kindergartenbeiträge damals nicht mit seinem Lohn hinzurechnen. Jetzt haben wir folgendes problem: Unsere kleine gemeinsame Tochter wird im KiGa auf 35 Stunden/Woche betreut..Dafür zahlen wir schon den Beitrag vom BRUTTOLOHN... Da ich nun nach meiner Krankheit auch wieder arbeiten gehen kann,muss ich auch die Ganztagsbetreuung meiner Grossen sicherstellen. Für meine Tochter erhalte ich monatl. Unterhalt von 249,- Euro. Für die Beiträge der OGS muss nun auch das Einkommen von meinem Mann mit angegeben werden. Finanzielle oder steuerliche Vorteile hat er als Stiefvater meiner Tochter jedoch nicht. Wir wissen jetzt schon nicht wirklich,wie wir von dem Einkommen meines Mannes im Monat leben sollen...Einen antrag auf Wohngeld hat man uns abgelehnt,weil er genau 1,70 im Monat zuviel dafür verdient.Und da für die Betruu.Kosten nur der Bruttolohn zählt,würde das ein noch grösseres Loch in unsere Familienkasse reissen. D.h. das ich letztendlich nur für die Betreuungskosten meiner Kinder arbeiten gehen würde,ohne ein Plus im Monat zu erwirtschaften. Ist das rechtens,oder gibt es evtl. noch die Möglichkeit sich die Betreuungskosten mit dem leibl. Vater zu teilen???Er wäre mit Sicherheit nicht bereit dazu...
5 Antworten
Der Stiefvater ist NICHT zuständig. Geh mal zum Jugendamt. Wo kommen wir hin, wenn" Fremde" für die Kinder eines Anderen sorgen müssen. Hier ist der Kindsvater gefragt
Ja,das sehe ich genauso,zumal mein Mann für meine Tochter schon genug macht. Der leibl. Vater zahlt(Gott sei Dank das) lediglich den Unterhalt.Alles andere übernehmen wir. Aber in der Tat sieht es so aus,das mein Mann definitiv für die Betreuung mit aufkommen muss....Ich verstehe es einfach ...Zumal er ja auch noch für seine beiden Kinder aus einer früheren Beziehung Unterhalt zahlt,knapp 500,- im Monat...Nur wird das nirgends auch nur im geringsten mit berücksichtigt. Und von dem was bleibt,können wir einfach keine hohen Betreuungskosten zahlen...selbst wenn ich dazuverdiene,blieben mir höchsten noch 100,- davon übrig...Und dafür den ganzen Stress mit Wechseldiensten,mit Wochenendarbeit etc?????
Eigentlich hat Dein jetztiger Mann nichts mit den Zahlungen für Deine Tochter zu tun. Die drehen und wenden es immer, wie sie es gerade gebrauchen können. Kannst Du keinen Antrag auf Betreuungszuschuss stellen (falls es so etwas gibt). Bin leider ein wenig ratlos, wenn ich ehrlich bin.
Ja,leider sind Familien durch unsere Gestzte ziemlich benachteiligt,wenn man versucht seinen lebensunterhalt selbst zu bestreiten,es kann nicht sein,das wir mit weniger dastehen,als ein Hartz 4 Empfänger...Nichts gegen diese Leute,aber gegen unseren Staat...Wozu das Ganze??? Betreuungszuschuss gibt es hier nicht,und wenn es das gäbe,wären wir wohl dafür auch noch zu REICH!!! =((
Dein Mann muß definitiv nicht für die Betreuungskosten aufkommen. Geh`zum Jugendamt und laß Dich dort beraten. Bekommst Du dort keine vernünftige Beratung, kannst Du folgendes machen:
Jedes Amtsgericht hat eine kostenlose Beratungssprechstunde. Hol`Dir dort einen Termin.Was Du an Unterlagen hast, solltest Du auch komplett mitnehmen.(Es sind Anwälte, die diese Beratung durchführen)
Viel Glück
LG
pacole1
Ok,das wusste ich noch nicht. Habe allerdings schon mit dem Jugendamt gesprochen,die können leider gar nichts machen,da die Kosten für eine OGS den Satzungen der jeweiligen Gemeinden unterliegen.
lasse bei der firma deines mannes das gehalt um 20 euro kürzen, dann steht euch wohngeld zu.
das geht auch, machen alle, die in eurer situation snd.
Echt??Aber ich versuche es eigentlich immer auf dem ehrlichen Weg und falle damit ständig auf die Nase....:(((
wenn man wegen 1,70 euro so viele nachteile hat, muß man nachhelfen, sonst überlebt man nicht.und die 20 eoro, bekommt er ja dann auch weniger.
Das ist eine gute Idee. DH
Frage doch sonst noch zusätzlich beim Jugendamt nach. Ich weiß, wenn man als Mama von kleineren Kindern wieder arbeiten geht, das das Jugendamt finanziell gut unterstützt, wenn es um die Betreuungskosten geht. Wie das bei "älteren" Kindern ist, weiß ich leider nicht.
Leider tut das JA nix dabei,da ich ja nicht alleinerziehend bin. Wie gesagt,auch dafür soll mein Mann aufkommen.
Das hat nix mit Alleinerziehend zu tun, sondern kommt auf das Jahresbrutto an. Aber die anderen haben recht, der leibliche Vater kann auch was für seine Tochter tun.
Das mit der Gehaltskürzung wollte ich auch eben schreiben ;-)