mein mann hat mich verlassen
hallo, mein mann hat mich verlassen und ich weiß jetzt nicht was ich tun soll. ich habe vor 6 monaten meine tochter bekommen und bin seitdem hausfrau und beziehe kein eigenes einkommen. wir haben selbstverständlich eine kündigungsfrist in der wohnung, ich weiß aber weder wie ich die miete, noch alle anderen kosten zahlen soll. wir sind mit unserem geld, auf grund von schulden meines mannes, immer gerade so hingekommen. er ist also nicht in der lage mir unterhalt zu zahlen und das möchte ich eigentlich auch nicht. wer kann mir helfen? brauche ich einen anwalt? wo bekomme ich unterstützung? schonmal danke für die antworten
14 Antworten
sobald Ihr das Trennungsjahr festgeschrieben habt ,muß er Dir zusätzlich zum staatlichem Erziehungsgeld Unterhalt zahlen dann erhälst Du ja noch das Kindergeld +den Bargeldunterhalt fürs Kind vom Vater, um das zahlen zu können wird er einen oder mehrer zusätzliche 450€jobs annehmen müssen. Bis Euer Kind 3 Jahre ist .Danach wohl nur fürs Kind.
Ab Sep. haben Kinder einen Krippen/Kindergartenanspruch , wenn das Kind 3J. ist, ist dann die Unterbringung gesichert :) und Du kannst wieder an Deinen alten Arbeitsplatz zurückkehren aber auch früher wenn Du das möchtest.
Wenn ihr einen gemeinsamen Anwalt für dieScheidung nehmt wird es günstiger, da könnt ihr auch die Unterhaltsregelungen festschreiben.
Wenn sie verheiratet waren/sind muss er u.U. auch länger als drei Jahre für die Frau Unterhalt zahlen - die 3 Jahresregelung gilt für Unverheiratete.
völliger Quark, klar muß er sich weitere jobs suchen!, *solange die verheiratet sind ,bleiben beide an erster Stelle gegenseitig für einander verantwortlich..ein Trennungsjahr dient der Prüfung, man kann ja wieder zusammen kommen wenn man es will** :) m. l.G. h.
@hinmako333, wenn du keine Ahnung hast, sollte du diesmal besser nichts schreiben. Da ich selbst, in dieser Situation bin, weiss ich wovon ich Schreibe. Und nochmal nein, er braucht für die Fra keinen Unterhalt zahlen, wenn die Schulden zu hoch sind. Und noch, hier die "Reihenfolge", wer Geld bekommt. An erster stelle steht das Kind, und direkt danach kommen die Schulden, und somit geht die Ehefrau dann lehr aus. Und nein, er muss sich deswegen, auch nicht mehr Jobs suchen, um das hinzubekommen. Er braucht nur einen Job vorweisen, und wenn der Vollzeit ist, aber der Verdienst nicht reicht, haben bis auf das Kind, alle anderen Pech gehabt.
das was Du schreibst ist so nicht richtig, im Fall von der Fragestellerin, will sie auf Unterhalt verzichten damit mit Ex.nochmann schneller seine Schulden abbauen kann und erwartet dann das die Allgemeinheit anstelle des Erzeugers ihr über Gebühr viele finanzielle Hilfen gewährt....
in Fällen, in denen das Gericht den Schuldner zu Unterhaltszahlungen verurteilt, da er über hinreichendes Einkommen nicht verfügt, andererseits aber auch nicht dargelegt hat, dass er sich in angemessener Weise um die Erlangung einer angemessenen Tätigkeit bemüht habe, gelangt das Gericht ja zur Überzeugung, der Schuldner könne, wenn er wolle, Unterhalt bezahlen. Darauf fußt die Verurteilung trotz der vorliegenden Erkenntnis, dass gar kein Geld da ist. Das gilt – ohne dass man darüber diskutieren kann – für rückständigen Unterhalt (er hätte zahlen können, er hat gewusst, dass er zahlen musste, und er hat es dennoch noch getan). Das gilt aber vice versa auch für künftig fällig und damit rückständig werdenden Unterhalt, weil Unterhaltsurteile Zukunftscharakter haben und davon ausgehen, dass, wer unverschuldet in Not gerate und entgegen der ursprünglichen Prognose des Gerichts keinen Unterhalt mehr zahlen könne, das Recht und nötigenfalls die Pflicht habe, sich zu melden und Abänderung zu verlangen. Wer keine Abänderung verlange, so muss vermutet werden, könne auch nicht nachweisen, dass er kein Geld habe, um Unterhalt zu bezahlen, oder könne auch nicht nachweisen, dass er sich weiterhin angestrengt, aber vergeblich um Erlangung eines auskömmlichen Einkommens bemüht habe.Auch da bleibt es beim Vorwurf der Unterhaltsgefährdung.
§ 170 StGB Wer sich einer gesetzlichen Unterhaltspflicht entzieht, so dass der Lebensbedarf des Unterhaltsberechtigten gefährdet ist oder ohne die Hilfe anderer gefährdet wäre, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
@ himako333, ich frage mich gerade, wo du in dieser Fragestellung, herausgelesen hast, das die Fragestellerin, auf den Unterhalt verzichten möchte. Und dann fehlen mir noch deine Quellenangeben. Ansonsten stimmt meine Antwort wohl.
wortwörlich die Fragestellerin: ... er ist also nicht in der lage mir unterhalt zu zahlen und das möchte ich eigentlich auch nicht. wer kann mir helfen? brauche ich einen anwalt? wo bekomme ich Unterstützung
Quellenangaben, querbeet im Netz über google nur unter Unterhaltsrecht & Insolvenz ...Recht 2013
und beim** § 170 StGB** erübrigt sich jede Antwort .........................................................................................................................................
Liebe A u M..
allerdings hast Du wohl den Fehler gemacht, nicht immer aktuelle Titel zu haben, dann guckst Du in Deinem Fall teilweise leider ins Leere... auch in Bezug auf rückwärtige Ansprüche...sollte man nie dahin kommen lasen, denn der Typ könnte ja mal Lottomillionär werden.. ohne aktuellem Titel erhälst Du auch dann maximal den laufenden Unterhalt. ..er zahlt ggf. aufgelaufende UVG- Auslagen des JA ans JA nach oder einer anderen Stelle die fürs Kind Unterhalt vorgestreckt hat.
wünsche Dir Titel, die die Situation Deines/er Kinder ggf. verbessern..m.lieben Gruß :)himako
Sei nicht dumm - Du hast Anspruch auf Unterhalt für Dich und auf Unterhalt für Dein Kind - Stolz sollte da an zweiter Stelle stehen. Natürlich gibt es in dieser Situation auch Hilfe vom Staat (Wohngeld, Harz4, Sozialhilfe...), allerdings steht Dein Mann vorrangig in der Pflicht Unterhalt zu zahlen - nur wenn er das nicht kann (Nachweise), dann kommt der Staat an die Reihe.
Ein Anwalt ist in jedem Fall angebracht, in Deiner Situation. Du könntest für Dein Kind auch mal beim örtlichen Jugendamt vorsprechen und eine Beistandschaft (sie vertreten dann Dein Kind in sämtlichen Angelegenheiten) beantragen. Wenn der Kindsvater nicht zahlen will, dann können die für das Kind einen Titel einklagen (Du bekommst auch Prozesskostenhilfe) - das ist für die Zukunft Deiner Kleinen sehr wichtig, auch wenn sie älter wird und z.B. mal studieren will!
Schau doch einmal unter diesen Link:
...dort wird man dir versichern, dass du auf jeden Fall einen Anspruch auf Kindergeld, Wohngeld, Elterngeld über einen Zeitraum von 14 Monaten, hast. Steuerliche Freibeträge werden dir auch ermöglicht. Du musst lediglich so schnell wie möglich die Angelegenheit in die Hand nehmen. Viel Glück!
Warum schafft ihr euch alle solche Männer an???Ganz ehrlich. Männer, die einen mit einem so kleinen Kind sitzen lassen!! Am Ende stehen wir Frauen fast immer alleine da, natürlich mit den Kindern.
du musst dir unbedingt Hilfe besorgen. Und das alles mit einem kleinen kind.
Lasst die Männer Männer sein und macht euer eigenes Ding ihr Frauen.
Das weiß Frau halt leider nicht vorher...
Ein Anwalt wird dir da weiterhelfen!
Oh man, was für eine Antwort, die so nicht ganz stimmt. Denn wer er hohe Schulden haben sollte, braucht er für die Kindesmutter, keinen Unterhalt mehr zahlen, weil dann die Schulden vorrangig wären.