Zivilprozessverhandlung - Richter hat persönliches Erscheinen angeordnet - Trotzdem nicht erscheinen
Angenommen ist Folgendes:
Frau X hat eine Ladung als Beklagte in einem Zivilprozess erhalten.
Sie erhält deshalb eine Ladung, in der steht:
"Ihr persönliches Erscheinen wurde angeordnet."
Und: "Im Falle Ihres Nichterscheinens können Sie zwangsvorgeführt werden. Außerdem wird ein Ordnungsgeld gegen Sie verhängt."
=> Nun sagt die Anwältin von Frau X, Frau X müsse trotzdem nicht zur Verhandlung erscheinen, obwohl der Richter ausdrücklich "persönliches Erscheinen" angeordnet hat. Außerdem sagt Sie zu Frau X: "Ich empfehle Ihnen, nicht zu kommen."
=> Ich kann mir einfach nicht denken, dass das so ohne Weiteres möglich ist bzw. stimmt. Denn der Richter ordnet doch nicht aus Jux und Tollerei ausdrücklich "persönliches Erscheinen" an?
Hat die Anwältin Recht, oder erzählt Sie Unsinn?
Die Gefahr ist: Wenn Frau X ihrer Anwältin glaubt, die Anwältin aber Unsinn erzählt, dann wird Frau X zwangsvorgeführt und muss auch noch Strafe zahlen. Außerdem ist es fraglich, wie positiv sich das dann auf den Ausgang des Prozesses auswirkt.
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Was stimmt nun?**