Zweifelhafte Anzeige wegen Betrug (100€), nun Vorladung, muss man erscheinen? beste bekommt stern
würde gerfne mal wissen, ob man bei einer vorladung von der kripo in der man von der gegenseite beschuldigt wird des betruges erscheinen? falls nein, was bringt das überhaupt die vorladung zu machen, welche vorteile und nachteile könnte das haben? ist ein anwalt ratsam oder würde es bei der aussage bei der polizei auch ohne gehen? lohnt sich ein anwalt bei 100€? bitte genaueres, habe da kein durchblick
danke im voraus :)
17 Antworten
Wenn gegen einen Beschuldigten ein Strafverfahren eingeleitet wurde, dann muß ihm natürlich die Möglichkeit gegeben werden, sich zu den Vorwürfen auch zu äußern. Dies geschieht dann eben im Rahmen einer Beschuldigtenvernehmung. Ob der Beschuldigte hin geht oder nicht, muß er selbst entscheiden. Wenn nicht, ist es aber immer ganz nett, den Termin abzusagen. Eine Verpflichtung zum Erscheinen gibt es jedenfalls nicht.
Einen Vernehmungstermin wahrzunehmen lohnt sich zumindest immer dann, wenn man gar nicht der Täter gewesen sein KANN oder wenn man über Beweismittel verfügt, von denen die Polizei nichts weiß und die die Unschuld des Täters nahe legen. Auch, wenn man vor hat, die Tat in jedem Fall zuzugeben, ist es sinnvoll dort hin zu gehen. Man sollte sich aber nicht der Illusion hingeben, der Polizei bei einer Vernehumung irgend eine Geschichte "einreden" zu können. Das funktioniert nicht. Auch wenn es Dinge gibt, die man der Polizei auf keinen Fall erzählen sollte, sollte man sich gut überlegen, ob man sich in die Höhle des Löwen begibt.
Die Frage eines Anwalts richtet sich nicht nach der Höhe des Schadens, sondern nach der Höhe der Strafe, die da maximal zu erwarten ist. Sofern Du noch nicht ein 3seitiges Vorstrafenregister mitbringst, würde ein Anwalt ganz definitiv mehr kosten als daß er nützt - zumindest dann, wenn der Sachverhalt an sich relativ eindeutig ist und ein Freispruch oder Einstellung aus Mangel an Beweisen entweder vorprogrammiert ist oder überhaupt nicht zur Debatte steht. Es gibt auch immer noch die Möglichkeit, erst einmal abzuwarten, was die Staatsanwaltschaft aus dem Verfahren macht und zu einem späteren Zeitpunkt ggf. einen Anwalt zu konsultieren.
Bei einer derart "kleinen" Sache würde ich aber - ohne den genauen Sachverhalt zu kennen - von einem Rechtsanwalt eher abraten.
Wie wahrscheinlich ist es denn, das wenn ich hingehe und meine aussage mache, die sache ohne gerichtsverfahren eingestellt wird? ist doch eher unwahrscheinlich oder?
Es ist durchaus noch im Bereich des Möglichen. Dazu müßte man aber mal den genauen Sachverhalt kennen.
danke allen
Hallo,
eine Aussage bei der Polizei (im Strafverfahren), egal ob Zeuge oder Beschuldigter, ist immer freiwillig. Einer Vorladung zur Polizei muss man nicht folgen.
Aber:
Dem Beschuldigten, der von der Polizei geladen wird, wird mit der Vorladung auch Gelegenheit zum rechtlichen Gehör gegeben. Das "rechtliche Gehör" ist eine zwingende Verfahrensvoraussetzung. Man kann diese nun nutzen oder nicht, es ist immer eine persönliche Entscheidung. Nutzt man sie nicht, so kann man auch keine entlastenden Beweismittel oder andere Darstellungen des Vorfalls vorbringen; man sollte dann damit rechnen, dass gerade bei so geringen Schadenssummen, ohne weitere Vernehmung ein Strafbefehl erlassen wird.
mfG Dabbel
du bist nicht verpflichtet, bei der polizei zu erscheinen. dieser termin soll dir die möglichkeit geben, zu den anschuldigungen stellung zu nehmen, bzw. zu entkräften. das kann dazu führen, dass der staatsanwalt das verfahren einstellt. wenn du jedoch etwas zu befürchten hast, dann wäre es sinnvoll, einen anwalt hinzu zu ziehen.
Niemand ist verpflichtet bei der Polizei zu erscheinen, das ergibt sich aus § 163a III StPO und aus dem Umkehrschluß zu § 263 StPO, die eine Anwesenheitspflicht nur vor Gericht und der Staatsanwaltschaft vorschreiben.
(3) Der Beschuldigte ist verpflichtet, auf Ladung vor der Staatsanwaltschaft zu erscheinen.
Da würde ich mir aber lieber die Vorladung genau ansehen. :-)
Klar...aber nicht bei der Polizei.
Wie wahrscheinlich ist es denn, das wenn ich hingehe und meine aussage mache, die sache ohne gerichtsverfahren eingestellt wird? ist doch eher unwahrscheinlich oder?
Die Wahrscheinlichkeit ist wenn dir nichts vor zu werfen ist, sehr hoch. Bis jetzt ermittelt die Polizei nur den Sachverhalt, es hat dich halt einer Angezeigt und die müssen aktiv werden. Es kann durchaus sein das schon diese Polizeilichen Ermittlungen dazu führen das die Staatsanwaltschaft den Fall einstellt.
Die bisher einzig richtige Antwort. DH für dich.
Zunächst einmal hat Unerewarter Recht du muss nbei der Polizei nicht erschein und auch keine Aussage machen. In dem Fall kann es aber relativ schnell eine Einladung von der Staatsanwaltschaft geben, der musst du Folge leisten ansonsten riskierst du eine Vorführung durch die Polizei. Wenn du ohen rechtsbeistand bei der polizei deine Aussage machen willst, mach nur Angaben zur Person und nicht zur sache, höchsten das du den Tatvorwurf bestreitest, du solltest allerding bedenken das eine Vernehmunmg duch die Polizei recht hart sein kann.
DH! Sehe ich ähnlich