Zweifelhafte Anzeige wegen Betrug (100€), nun Vorladung, muss man erscheinen? beste bekommt stern

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Wenn gegen einen Beschuldigten ein Strafverfahren eingeleitet wurde, dann muß ihm natürlich die Möglichkeit gegeben werden, sich zu den Vorwürfen auch zu äußern. Dies geschieht dann eben im Rahmen einer Beschuldigtenvernehmung. Ob der Beschuldigte hin geht oder nicht, muß er selbst entscheiden. Wenn nicht, ist es aber immer ganz nett, den Termin abzusagen. Eine Verpflichtung zum Erscheinen gibt es jedenfalls nicht.

Einen Vernehmungstermin wahrzunehmen lohnt sich zumindest immer dann, wenn man gar nicht der Täter gewesen sein KANN oder wenn man über Beweismittel verfügt, von denen die Polizei nichts weiß und die die Unschuld des Täters nahe legen. Auch, wenn man vor hat, die Tat in jedem Fall zuzugeben, ist es sinnvoll dort hin zu gehen. Man sollte sich aber nicht der Illusion hingeben, der Polizei bei einer Vernehumung irgend eine Geschichte "einreden" zu können. Das funktioniert nicht. Auch wenn es Dinge gibt, die man der Polizei auf keinen Fall erzählen sollte, sollte man sich gut überlegen, ob man sich in die Höhle des Löwen begibt.

Die Frage eines Anwalts richtet sich nicht nach der Höhe des Schadens, sondern nach der Höhe der Strafe, die da maximal zu erwarten ist. Sofern Du noch nicht ein 3seitiges Vorstrafenregister mitbringst, würde ein Anwalt ganz definitiv mehr kosten als daß er nützt - zumindest dann, wenn der Sachverhalt an sich relativ eindeutig ist und ein Freispruch oder Einstellung aus Mangel an Beweisen entweder vorprogrammiert ist oder überhaupt nicht zur Debatte steht. Es gibt auch immer noch die Möglichkeit, erst einmal abzuwarten, was die Staatsanwaltschaft aus dem Verfahren macht und zu einem späteren Zeitpunkt ggf. einen Anwalt zu konsultieren.

Bei einer derart "kleinen" Sache würde ich aber - ohne den genauen Sachverhalt zu kennen - von einem Rechtsanwalt eher abraten.

Drachentoeter  27.09.2010, 12:32

DH! Sehe ich ähnlich

plsdanke 
Beitragsersteller
 27.09.2010, 12:37
@Drachentoeter

Wie wahrscheinlich ist es denn, das wenn ich hingehe und meine aussage mache, die sache ohne gerichtsverfahren eingestellt wird? ist doch eher unwahrscheinlich oder?

skyfly71  27.09.2010, 12:39
@plsdanke

Es ist durchaus noch im Bereich des Möglichen. Dazu müßte man aber mal den genauen Sachverhalt kennen.

plsdanke 
Beitragsersteller
 27.09.2010, 12:50
@skyfly71

danke allen

Hallo,

eine Aussage bei der Polizei (im Strafverfahren), egal ob Zeuge oder Beschuldigter, ist immer freiwillig. Einer Vorladung zur Polizei muss man nicht folgen.

Aber:

Dem Beschuldigten, der von der Polizei geladen wird, wird mit der Vorladung auch Gelegenheit zum rechtlichen Gehör gegeben. Das "rechtliche Gehör" ist eine zwingende Verfahrensvoraussetzung. Man kann diese nun nutzen oder nicht, es ist immer eine persönliche Entscheidung. Nutzt man sie nicht, so kann man auch keine entlastenden Beweismittel oder andere Darstellungen des Vorfalls vorbringen; man sollte dann damit rechnen, dass gerade bei so geringen Schadenssummen, ohne weitere Vernehmung ein Strafbefehl erlassen wird.

mfG Dabbel

du bist nicht verpflichtet, bei der polizei zu erscheinen. dieser termin soll dir die möglichkeit geben, zu den anschuldigungen stellung zu nehmen, bzw. zu entkräften. das kann dazu führen, dass der staatsanwalt das verfahren einstellt. wenn du jedoch etwas zu befürchten hast, dann wäre es sinnvoll, einen anwalt hinzu zu ziehen.

Niemand ist verpflichtet bei der Polizei zu erscheinen, das ergibt sich aus § 163a III StPO und aus dem Umkehrschluß zu § 263 StPO, die eine Anwesenheitspflicht nur vor Gericht und der Staatsanwaltschaft vorschreiben.

Livingstone  27.09.2010, 12:17

(3) Der Beschuldigte ist verpflichtet, auf Ladung vor der Staatsanwaltschaft zu erscheinen.

Da würde ich mir aber lieber die Vorladung genau ansehen. :-)

Unerwartet  27.09.2010, 12:18
@Livingstone

Klar...aber nicht bei der Polizei.

plsdanke 
Beitragsersteller
 27.09.2010, 12:32
@Unerwartet

Wie wahrscheinlich ist es denn, das wenn ich hingehe und meine aussage mache, die sache ohne gerichtsverfahren eingestellt wird? ist doch eher unwahrscheinlich oder?

Drachentoeter  27.09.2010, 12:41
@plsdanke

Die Wahrscheinlichkeit ist wenn dir nichts vor zu werfen ist, sehr hoch. Bis jetzt ermittelt die Polizei nur den Sachverhalt, es hat dich halt einer Angezeigt und die müssen aktiv werden. Es kann durchaus sein das schon diese Polizeilichen Ermittlungen dazu führen das die Staatsanwaltschaft den Fall einstellt.

heialex  27.09.2010, 12:17

Die bisher einzig richtige Antwort. DH für dich.

Zunächst einmal hat Unerewarter Recht du muss nbei der Polizei nicht erschein und auch keine Aussage machen. In dem Fall kann es aber relativ schnell eine Einladung von der Staatsanwaltschaft geben, der musst du Folge leisten ansonsten riskierst du eine Vorführung durch die Polizei. Wenn du ohen rechtsbeistand bei der polizei deine Aussage machen willst, mach nur Angaben zur Person und nicht zur sache, höchsten das du den Tatvorwurf bestreitest, du solltest allerding bedenken das eine Vernehmunmg duch die Polizei recht hart sein kann.