Warum haben die Wagen von E.ON ein Blaulicht?
Ich habe vor Kurzem einen (Liefer-)Wagen von E.ON Bayern gesehen und musste mir prompt die Frage stellen, warum da ein Blaulicht auf dem Wagen ist ??^^
Dürfen das nicht eigentlich nur Einsatzfahrzeuge zB von Rettungsdienst / Polizei verwenden ? Ich dachte immer, für alles andere wären die gelben Warnlichter ;)
mfg, Abaris
10 Antworten
Blaulicht ist auch im Straßenverkehr einsetzbar, wenn es um das Schützen von GUT geht... daher... Es ist im Rahmen von z.B. Gasleitungsrissen oder eben Defekten gestattet, mit Sonderrechten zu fahren.
In § 52 StVZO ist abschließend aufgezählt, welche Fahrzeuge mit Blaulicht (Rundumlicht) ausgerüstet sein dürfen. Fahrzeuge von Energieversorgern gehören hier nicht dazu. Trotzdem trifft man solche Fahrzeuge immer wieder im Straßenverkehr an. Das liegt daran, dass für diese Fahrzeuge auf Antrag beim jeweiligen Regierungspräsidium eine Einzelgenehmigung (Ausnahmegenehmigung) von § 52 Abs. 3 StVZO erteilt wurde. Dies ist in § 70 StVZO geregelt. Es wird von seiten der Behörde geprüft, ob ein tatsächliches Bedürfnis eines Blaulichtes nachgewiesen wird. Das wird regelmäßig bei den Fahrzeugen bejaht, die als eine Art Unfallhilfswagen für die Bekämpfung von Gasunfällen ausgerüstet sind.
Hier gibt's auch die entsprechende Info bei Wikipedia, wer Blaulicht verwenden darf:
Es gibt neben den BOS (Behörden und Organsiationen mit Sicherheitsfunktionen) auch andere Personenkreise, die mit Sonderanlagen ausgestattet sind. Dazu gehören tat- sächlich auch Energieversorgungsunternehmen im Gasversorgungsbereich oder die DB, da gibt eine einen sog. Krisenmanager, der bei Unfällen im Gleisbereich zum Einsatz kommt. Auch Fahrzeuge der Bundeswehr sind z.T. mit Sondersignalanlagen ausgestattet (Feldjäger, San.-KW)
Es gibt durchaus Einsatzfahrzeuge mit Blaulicht bei den entsprechenden Energieversorgern, früher waren das die entsprechenden Stadtwerke, heute eben private Anbieter. In Berlin sieht man sie häufiger rumfahren ( auch mit Sonderrechten...), das ist dann so gut wie immer der Entstörungsdienst der Wasser-oder Gaswerke. Störungen am Energieversorgungsnetz mit Gefahr für die Öffentlichkeit sind nicht so selten, da sind dann u.U. auch entsprechende Sonder-und Wegerechte angebracht. Braucht ja nur mal ein Bagger ein Gasrohr erwischen....