FOS Praktikum im Rettungsdienst?
Hallo ich bin zurzeit auf der FOS und werde mein Praktikum im Rettungsdienst verbringen. Ich bin auch so schon dort im Sanitätsdienst tätig und bin über 18. Eigentlich wollte die Rettungswache mich für den RTW einplanen, nun sagt meine Praktikumsbetreuerin aber ich dürfte nur KTW fahren da ich aufgrund der Versicherung nicht mit Blaulicht fahren darf? Im Internet konnte ich dazu nichts finden deswegen wollte ich mal fragen ob jemand das schonmal gehört hat. Laut der Rettungswache dürfte ich ja auch beim RTW mitfahren, da ich die nötige Ausbildung habe und über 18 bin. Ich gehe auf eine FOS in Bayern
4 Antworten
Ich habe davon noch nichts gehört, das ist Blödsinn, denn auf dem KTW sind Fahrten mit Sondersignal zwar wesentlich seltener, aber nicht ganz ausgeschlossen, man denke an Einsätze als First Responder oder an eine akute Zustandsverschlechterung, in beiden Fällen wird eine Fahrt mit Sondersignalen fällig. Als dritte Person kann jeder mitfahren, denn in den Gesetzen taucht nur die Regelbesatzung auf, ob und mit welcher Qualifiuierung eine dritte Person zugelassen wird, kann jede Wache für sich entscheiden, bei mir hies es damals für die Notfallrettung auch als Dritter mindestens Rettungshelfer, aber wie gesagt, beim Dritten greift kein Gesetz, zumindest was die Qualifizierung angeht.
Moin
Als Praktikant bist du ja nicht der Fahrer, sondern "Dritter Mann"
Scheinbar möchte man dich nicht auf dem RTW einsetzen und benutzt eine "Ausrede"
Hi,
Im Internet konnte ich dazu nichts finden deswegen wollte ich mal fragen ob jemand das schonmal gehört hat.
Nein, habe ich tatsächlich noch nicht gehört - macht allein schon deswegen keinen Sinn, da man auch auf dem KTW vor "Blaulichtfahrten" nicht garantiert sicher ist.
Klingt für mich eher nach Unwissen der Betreuerin oder vorgeschobenen Einwand...
Laut der Rettungswache dürfte ich ja auch beim RTW mitfahren, da ich die nötige Ausbildung habe und über 18 bin.
Grundsätzlich braucht man als dritter Mann gar keine Ausbildung - man taucht nämlich in den Landesrettungsdienstgesetzen gar nicht auf.
LG
Das was deine Betreuerin gesagt hat macht für mich kein sinn.
Auf dem KTW kann es auch sein das du mit Sonder/Wegerechten fährst.
Ja genau das dachte ich mir auch