Darf man mündliche Prüfungen mit Audio aufnehmen?
Guten Tag,
Ich bin an einer Privatschule und somit muss ich leider Prüfungen extern ablegen. Letztes Jahr wurde ich leider dadurch ziemlich verraten und habe eine schlechtere Note bekommen. Unsere Lehrer dürfen nicht mit in die Prüfung. Dieses Jahr würde ich mich gegen jede Art von Betrug wehren und somit ein Audiogerät mit in die Prüfung nehmen. Leider weiß ich nicht, ob sowas überhaupt als Beweis für irgendwas verwenden darf. Mein momentaner Wohnort liegt in Bayern.
Leider sehe ich keinen anderen Weg, außer irgendwie Vertrauen in die andere Schule zu haben, als einen so radikalen Schritt zu nehmen.
4 Antworten
Nein und wenn Du es trotzdem machst, hast Du ein großes Problem, wenn es im Nachhinein raus kommt.
Das ist sicher nicht erlaubt.
Grundsätzlich darfst du keine Gespräche aufzeichnen, ohne die Einwilligung des Gesprächspartners zu haben, ganz gleich ob live oder per Telefon, etc. Da würdest du dich der Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes nach Paragraph 201 StGB schuldig machen. Wenn der Prüfer und alle weiteren beteiligten ihr Einverständnis geben, ist das aber kein Problem.
Echt schade das die Schulen machen können, Was sie wollen. Keiner kann irgendwas unternehmen :(
Aber danke für die Antwort!
Nein, das darfst du nicht!