Darf man mündliche Prüfungen mit Audio aufnehmen?

4 Antworten

Nein und wenn Du es trotzdem machst, hast Du ein großes Problem, wenn es im Nachhinein raus kommt.

Das ist sicher nicht erlaubt.

Grundsätzlich darfst du keine Gespräche aufzeichnen, ohne die Einwilligung des Gesprächspartners zu haben, ganz gleich ob live oder per Telefon, etc. Da würdest du dich der Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes nach Paragraph 201 StGB schuldig machen. Wenn der Prüfer und alle weiteren beteiligten ihr Einverständnis geben, ist das aber kein Problem.

Knusper93 
Beitragsersteller
 01.05.2019, 16:43

Echt schade das die Schulen machen können, Was sie wollen. Keiner kann irgendwas unternehmen :(

Aber danke für die Antwort!

Nein, das darfst du nicht!