Wer muss warten, Zug oder Einsatzfahrzeug?
Wenn ein Krankenwagen oder Feuerwehrfahrzeug mit Martinshorn an eine Kreuzung kommen, aber genau in dem Moment kommt eine Straßenbahn mit circa 40 Km/H (die Hp1 hat "Fahrt"), wer muss warten?
6 Antworten
Hi,
wer muss warten?
Rettungsfahrzeuge, welche Sonder- und Wegerechte nach §§ 35 und 38 StVO in Anspruch nehmen, haben per se "Vorrang" vor allen anderen Verkehrsteilnehmern - soweit die Theorie.
Nun ist es jedoch so, dass Schienenfahrzeuge einen zum Teil weitaus längeren Bremsweg haben als Straßenfahrzeuge - d.h., sie hätten schon rein physikalisch kaum die Möglichkeit, rechtzeitig anhalten zu können; ausweichen geht auch nicht.
Daher wird in einem solchen Fall - schon aus bloßem Eigenschutz der Rettungskräfte - die Bahn vorgelassen.
LG
Danke für den Stern!
In der Theorie haben alle anderen Verkehrsteilnehmern Einsatzfahrzeugen die Wegerechte beanspruchen sofort freie Bahn zu schaffen. Die Straßenbahn ist auch ein Verkehrsteilnehmer und müsste daher warten. In der Praxis kommt es auf die einzelne Situation an, die Bahn hat einen längeren Bremsweg und kann nicht ausweichen, daher wird kein Einsatzfahrer eine mit normaler Stadtgeschwindigkeit fahrende Bahn zum abrupten anhalten zwingen. Man muss auch bedenken, das Bahnreisende nicht angeschnallt sind, hier die Bahn zum abprupten bremsen zu zwingen wäre nicht gut, um einem Kranken oder Verletzten zu helfen, hätte man dann vielleicht mehrere produziert.
Die Nicht-Schienen-Fahrzeuge müssen die Schienen-Fahrzeuge durchlassen. Anders gehts auch gar nicht weil der Bremsweg zu lange ist für die Schienen-Fahrzeuge.
Ich vermute mal, das Schienenfahrzeuge wegen des längeren Bremsweges immer Vorrang haben.
Das Bremsen der Straßenbahn würde ich als hilfreiches Entgegenkommen bewerten.
Ich DENKE, der Krankenwagen... vom Gefühl her. Kann mich aber auch irren