Warengutschein in Papierform verloren. Wie sieht der gesetzliche Anspruch aus?
Hallo Zusammen. Ich habe einen Warengutschein von über 500 Euro bei Louis Vuitton. Leider habe ich den Gutschein beim Umzug verloren bzw. finde ihn nicht mehr. Louis Vuitton bestätigt mir, dass der Warengutschein bei ihnen im System hinterlegt ist, ich ihn aber nicht in Anspruch nehmen kann, sofern ich den Gutschein nicht vorlegen kann. Wie ist hier meine rechtliche Lage? Im System ist die Gutschrift ja hinterlegt. Ich würde mich über eure Unterstützung freuen, vielen Dank. Herzliche Grüße!
2 Antworten
Du brauchst dein Gutschein den du verlegt hast -- Louis stellt keine Ersatzgutscheine aus, du könntest ja deinen verkauft haben z.b. und versuchst den Käufer über den "Tisch" zu ziehen, indem du mit einem Ersatzgutschein das Guthaben ausgibst.
Das ist richtig, dazu brauchst du das Orginal zur vorlage --- sollte Louis dir jetzt die Gutschrift zum einlösen frei geben und in 6 Monaten kommt jemand mit dem Gutschein und will ihn einlösen weil er ihn dir abgekauft hat z.b., was glaubst du was dann passiert?
Deswegen nur gegen vorlage vom Gutschein.
Dann wäre das nicht möglich. Wenn der Gutschein eingelöst wird, dann wird das im System hinterlegt. Wenn also jemand den Gutschein finden sollte, könnte er ihn nicht einlösen.
Würde sagen, Pech gehabt 😞
Ich möchte keinen Ersatzgutschein, sondern diesen einlösen. Louis Vuitton bestätigt mir selber, dass wenn der Gutschein eingelöst werden würde, dieser im System vermerkt wird. Jedoch steht, dass die Gutschrift noch zur Verfügung steht.