Ware auf dem Flohmarkt gekauft und Verkauft ( Gewerbe)?
Hallo,
Ich habe ein laufendes Gewerbe bei eBay. Ich kaufe viele waren auf Flohmärkte und lasse es mir so gut wie möglich Quittieren, manchmal gibt es Händler oder Privatverkäufer, die nicht so gerne eine Quittung sustellen, ich schreibe mir die Quittung in dem Fall selber und lasse es mir unterschreiben. Ich verkaufe alles mögliche was ich Billig bekommen kann um es bei eBay weiter zu verkaufen. Ich habe neulich bei einer Person sehr viele Videospiele gekauft, ich fragte Ihn natürlich wo er sie her hat, ich sagte mir es käme von einer Auflösung deswegen kann er die paar Billiger anbieten als wie im Geschäft, der Verkäufer kam mir sehr seriös vor. Ich habe die Videospiele gekauft und ins netz gestellt. Eines von den Spiel war ein neues was ich nicht wusste, habe mir nur im Internet die preise angeschaut und mir gedacht, dass sieht sehr gut aus. Habe es ca 15% Billiger angeboten als wie im Handel. Ich habe das spiel einen Tag später ins netz gestellt, daraufhin habe ich von einen Anwalt aus Kiel Post bekommen, dass das Spiel erst Frisch raus gekommen ist was mir danach auch auffiel als ich richtig im Internet geschaut habe. Ich habe es ein Tag nach der Erstveröffentlichung im Geschäft ins Netz gestellt, der Anwalt will wissen woher ich dieses Spiel habe und wieso ich es Billiger anbieten kann. Ich habe das Spiel auf dem Flohmarkt gekauft!! Ich hatte davon echt keine Ahnung, da ich es ja auf dem Flohmarkt gekauft habe. Der Anwalt würde ansonsten Strafanzeige stellen und eine Frist von 10 Tagen gesetzt um mich dazu zu äußern.
Ist es Ratsam den weg zum Anwalt zu machen?
Gruß
2 Antworten
Es kann gut sein, dass der Flohhändler daß illegal erworben hat, z.b. schwarz gebrannt oder geklaut.
Ich würde dem Anwalt die wahre Geschichte erzählen und auch den Kaufbeleg in Kopie überlassen.
Sollte der Flohhändler das tatsächlich illegal erworben haben, müsstest Du die Ware dem rechtmäßigen Eigentümer (wahrscheinlich der Mandant diese Rechtsanwalts) entschädigungslos herausgeben, weil es dann Hehlerware wäre. Du hättest dann jedoch einen Schadesnersatzanspruch gg. dem Flohhändler.
Eine Straftat wegen Hehlerei sehe ich jedoch nicht. Dies wäre nur erfüllt, wenn Du erkennen musstest, dass Dir die Ware viel zu günstig angeboten wird. Davon kann man aber auf einem Flohmarkt i.d.R. nicht ausgehen, erst recht nicht bei einem Paketverkauf von gebrauchten und neuen Datenträgern.
Vielen lieben dank für die Nachricht! Ja da ich sehr viel auf Flohmärkte kaufe, weiß man nie was man wirklich bekommt, meist sind es sachen die Gebraucht aber auch ziemlich neuwertig aussehen. Wenn mir ein Privatverkäufer oder Händler keine Quittung austellen möchte, Quittiere ich es mir selber und versuche es mir unterschreiben zu lassen.
Ja nimm dir einen Anwalt, das kann sonst teuer werden, als gewerblicher Verkäufer hast du hoffentlich auch ein Impressum und die Widerrufsbelehrung in deinem Profil eingestellt. Es gibt nämlich Abmahnfirmen die aus solchen vergehen ein Geschäftsmodell gemacht haben und dich bei Fehlern rigoros abmahnen.