Ware auf dem Flohmarkt gekauft und Verkauft ( Gewerbe)?

2 Antworten

Es kann gut sein, dass der Flohhändler daß illegal erworben hat, z.b. schwarz gebrannt oder geklaut.

Ich würde dem Anwalt die wahre Geschichte erzählen und auch den Kaufbeleg in Kopie überlassen.

Sollte der Flohhändler das tatsächlich illegal erworben haben, müsstest Du die Ware dem rechtmäßigen Eigentümer (wahrscheinlich der Mandant diese Rechtsanwalts) entschädigungslos herausgeben, weil es dann Hehlerware wäre. Du hättest dann jedoch einen Schadesnersatzanspruch gg. dem Flohhändler.

Eine Straftat wegen Hehlerei sehe ich jedoch nicht. Dies wäre nur erfüllt, wenn Du erkennen musstest, dass Dir die Ware viel zu günstig angeboten wird. Davon kann man aber auf einem Flohmarkt i.d.R. nicht ausgehen, erst recht nicht bei einem Paketverkauf von gebrauchten und neuen Datenträgern.

Woher ich das weiß:Recherche
YannikZ158 
Beitragsersteller
 16.08.2020, 23:15

Vielen lieben dank für die Nachricht! Ja da ich sehr viel auf Flohmärkte kaufe, weiß man nie was man wirklich bekommt, meist sind es sachen die Gebraucht aber auch ziemlich neuwertig aussehen. Wenn mir ein Privatverkäufer oder Händler keine Quittung austellen möchte, Quittiere ich es mir selber und versuche es mir unterschreiben zu lassen.

Ja nimm dir einen Anwalt, das kann sonst teuer werden, als gewerblicher Verkäufer hast du hoffentlich auch ein Impressum und die Widerrufsbelehrung in deinem Profil eingestellt. Es gibt nämlich Abmahnfirmen die aus solchen vergehen ein Geschäftsmodell gemacht haben und dich bei Fehlern rigoros abmahnen.