Defekte Ware erhalten?

5 Antworten

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Die gesetzlichen Bestimmungen beim Kaufvertrag sind eindeutig und unmissverständlich im BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) geregelt!

§ 433 BGB Vertragstypische Pflichten beim Kaufvertrag

(1) 1Durch den Kaufvertrag wird der Verkäufer einer Sache verpflichtet, dem Käufer die Sache zu übergeben und das Eigentum an der Sache zu verschaffen. 2Der Verkäufer hat dem Käufer die Sache frei von Sach- und Rechtsmängeln zu verschaffen.

(2) Der Käufer ist verpflichtet, dem Verkäufer den vereinbarten Kaufpreis zu zahlen und die gekaufte Sache abzunehmen.

§ 437 BGB Rechte des Käufers bei Mängeln

Ist die Sache mangelhaft, kann der Käufer, wenn die Voraussetzungen der folgenden Vorschriften vorliegen und soweit nicht ein anderes bestimmt ist,

1. nach § 439 Nacherfüllung verlangen,

2. nach den §§ 440, 323 und 326 Abs. 5 von dem Vertrag zurücktreten oder nach § 441 den Kaufpreis mindern und

3. nach den §§ 440, 280, 281, 283 und 311a Schadensersatz oder nach § 284 Ersatz vergeblicher Aufwendungen verlangen.

Gut zu wissen:

Privatverkäufer können die gesetzliche Sachmängelhaftung zwar ausschließen. Dies gilt jedoch nicht für Mängel, die bereits bei Übergabe der Kaufsache vorhanden waren.

Für Mängel, die aufgrund unsachgemäßer Umverpackung zustande gekommen sind, haftet der Verkäufer ebenfalls.

PayPal-Käuferschutzrichtlinie

Ausführliche Informationen findest du hier:

https://www.paypal.com/de/webapps/mpp/ua/buyerprotection-full

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Ausführliche Informationen findest du hier:

https://www.paypal.com/de/webapps/mpp/resolve-disputes-chargebacks

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Gut zu wissen:

Die Rechte des Verkäufers bleiben von den PayPal-Nutzungsbestimmungen unberührt!

§ 439 Nacherfüllung

(1) Der Käufer kann als Nacherfüllung nach seiner Wahl die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen.

(2) Der Verkäufer hat die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen.

Ausführliche Informationen findest du hier:

https://dejure.org/gesetze/BGB/439.html

Mein Tipp:

Du solltest dich mit PayPal in Verbindung setzen und einen Antrag auf Rückbuchung des Kaufpreises stellen.

Viel Erfolg!

Transportrisiko bei P2P Geschäften trägt der Käufer.

Ist genau der gleiche Schwachsinn wie bei ebay Kleinanzeigen.

Man zahlt in bar bei pers. Übergabe nach Funktionstest. Jeder der hiervon abweicht, lädt doch quasi dazu ein, dass es Reibereien gibt. Jeden zweiten Tag findet sich hier eine derartige Frage....

Frag mal PayPal Support vielleicht musst du gar nichts zahlen und PayPals Käuferschutz übernimmt. Aber ich "glaube" das ist nicht deine Schuld, da er das Gerät nicht ordnungsgemäß verpackt hat.

ciroc 
Beitragsersteller
 14.12.2018, 19:16

PayPal angerufen, hat mir mitgeteilt das ich in 7 Tagen einen Fall eröffnen kann. Wenn ich ihn aber warum auch immer verlieren würde, würde ich auf deiner Defekten Konsole sitzen bleiben.

ciroc 
Beitragsersteller
 14.12.2018, 19:15

Hab es ihm 10 Minuten nach erhalt des Paketes mitgeteilt. Konsole hatte ordentlich schrammen abbekommen und dann kam es wie es ist, es liest keine CDs mehr.

Du hattest Versand vereinbart, da kann er nicht alles in den Karton pfeffern sondern muss sich an die üblichen Versandregeln halten

Wickle alles per Paypal ab

Na der Verkäufer. Der hatte die Pflicht es sicher zu verpacken, was er offensichtlich nicht gemacht hat.

ciroc 
Beitragsersteller
 14.12.2018, 19:14

Der möchte aber alle Gebühren von mir erstattet, das sind ca. 25€ die ich für nichts zahlen müsste.

Drohen tut er mir mit „ich müsste sie garnicht zurück nehmen, sie funktionierte einwandfrei vor dem versenden..“

was sollte ich jetzt tun am besten ?

miezepussi  14.12.2018, 19:18
@ciroc

Bei Paypal den Fall melden. Und vernünftig schildern. Am besten Fotos von der verpackten Waren mitschicken...