War das vom Ladendetektiv so richtig?
Ja. Und zwar war ich heute im Douglas. Da habe ich mir einen Lippenstift angeguckt, in die Hand genommen und wieder zurück gelegt. Plötzlich kam da der Ladendetektiv und hat mich (W,18) an der Hand gepackt. Dann hat mir gedroht, wenn ich ihm nicht meine Tasche zeige ruft er die Polizei. Er sagt alle Indizien sprechen gegen mich , ich habe etwas angeblich geklaut. Vor lauter Schock und Panik vor der Polizei streckte ich ihm meine offene Tasche entgegen. Dann kramte er alle persönlichen Dinge raus.... vor allen Leuten. Es war übrigens sehr viel los und das war mir sehr unangenehm, da er Aufsehen erregt hat. Mit rotem Gesicht und Peinlichkeit meinerseits untersuchte er auch meine Ärmel nach Waren. Er sagte, wenn ich nicht die Wahrheit sage, erfährt die Polizei von meinem Diebstahl. Die Überwachungskamera zeigt eindeutig mein angebliches Strafdelikt. Ja. War es richtig wie er gehandelt hat ? Ich meine ich habe doch nichts gemacht und es geht doch nicht an, dass mir einfach gedroht wird und mir als junges Mädchen am Arm gepackt wird und bedroht wird ?
13 Antworten
Nein war es nicht, beschwere dich DEFINITIV direkt beim Laden, schreib eine Email und geh zum Geschäftsführer und verlange eine Klärung.
Mach das aber auf jedenfall.
Das geht nicht klar, diese Securitys und Detektive nehmen sich echt verdammt viel raus und denken sie könnten herummackern.
WIrd Zeit sich zu wehren.
Ich hatte mich auch mal wegen sowas beschwert und siehe da, der Ladendetektiv war plötzlich nicht mehr in dem Laden tätig.
Beschwere dich auf jedenfall.
Vor allem warst du ja unschuldig. Das würde ich betonen.
Es geht auch um unschuldg, er hat nicht gesehen, daß sie etwas eingsteckt hat, er hat es nur vermutet. Das reicht nicht, um jemanden überhaupt festzuhalten, auch nicht, bis die Polizei kommt. Detektive haben keine Sonderrechte.
Dass er dich an der Hand gepackt hat, war nicht richtig, das darf er nicht und das solltest du schnelltsmöglich zur Anzeige bringen. Du hättest alles verweigern können und dürfen und darauf bestehen sollen, dass die Polizei kommt. Du musst ihm die Tasche nicht öffnen, erst die Polizei kann dich quasi dazu "zwingen". Gehe zur Polizei und erstatte schnellstmöglich Anzeige.
Nein war es nicht!
Aber Du hast wohl unter Druck FREIWILLIG mitgespielt!
Er darf weder Dich noch die Tasche/Deine Sachen gegen Deinen Willen durchsuchen!
Du hättest auf die Polizei bestehen können/müssen! Die darf das logischerweise!
Er hat sich völlig falsch verhalten. Solange er nicht eindeutig gesehen hat, daß du etwas eingesteckt hast, darf er dich weder festhalten noch sonstwas. Da Jedermannrecht gilt nur, wenn man jemanden auf frischer Tat ertappt, das gilt auch für Detektive. Auf den bloßen Verdacht hin darf er gar nix.
Ich hätte ihm mit einer Anzeige wegen Nötigung gedroht, wenn er mich nicht sofort gehen läßt.
Du hast zugestimmt. Somit durfte er machen, was du ihm erlaubt hast. Wenn ihr auf die Polizei gewartet hättet, wäre das gleiche, nur später passiert.
Aber nicht im Laden vor allen Leuten!
Sie hatte das Recht und die Möglichkeit, einen anderen Ort zu wählen: hat sie aber nicht.
Nein, hat sie nicht. Weil er sie eingeschüchtert hat. Rechtlich wird man nichts gegen ihn unternehmen können.
Aber so geht man nicht mit Menschen - "Kunden" - um. Das war ganz schlechter Stil.
Sorry, aber mit der Polizei "einschüchtern" ist doch wohl bei einer unschuldigen Person untauglich.
Es geht weniger um das unschuldig. Aber öffentlich vor anderen Kunden geht gar nicht. Der GF sollte sich etwas einfallen lassen um sich akzeptabel zu entschuldigen.