War das vom Ladendetektiv so richtig?

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Nein war es nicht, beschwere dich DEFINITIV direkt beim Laden, schreib eine Email und geh zum Geschäftsführer und verlange eine Klärung.

Mach das aber auf jedenfall.

Das geht nicht klar, diese Securitys und Detektive nehmen sich echt verdammt viel raus und denken sie könnten herummackern.

WIrd Zeit sich zu wehren.

Ich hatte mich auch mal wegen sowas beschwert und siehe da, der Ladendetektiv war plötzlich nicht mehr in dem Laden tätig.

Beschwere dich auf jedenfall.

Vor allem warst du ja unschuldig. Das würde ich betonen.

Maximilian112  19.11.2016, 20:13

Es geht weniger um das unschuldig. Aber öffentlich vor anderen Kunden geht gar nicht. Der GF sollte sich etwas einfallen lassen um sich akzeptabel zu entschuldigen.

Bitterkraut  19.11.2016, 20:19
@Maximilian112

Es geht auch um unschuldg, er hat nicht gesehen, daß sie etwas eingsteckt hat, er hat es nur vermutet. Das reicht nicht, um jemanden überhaupt festzuhalten, auch nicht, bis die Polizei kommt. Detektive haben keine Sonderrechte.

Dass er dich an der Hand gepackt hat, war nicht richtig, das darf er nicht und das solltest du schnelltsmöglich zur Anzeige bringen. Du hättest alles verweigern können und dürfen und darauf bestehen sollen, dass die Polizei kommt. Du musst ihm die Tasche nicht öffnen, erst die Polizei kann dich quasi dazu "zwingen". Gehe zur Polizei und erstatte schnellstmöglich Anzeige.

Nein war es nicht!

Aber Du hast wohl unter Druck FREIWILLIG mitgespielt!

Er darf weder Dich noch die Tasche/Deine Sachen gegen Deinen Willen durchsuchen!

Du hättest auf die Polizei bestehen können/müssen! Die darf das logischerweise!

Er hat sich völlig falsch verhalten. Solange er nicht eindeutig gesehen hat, daß du etwas eingesteckt hast, darf er dich weder festhalten noch sonstwas. Da Jedermannrecht gilt nur, wenn man jemanden auf frischer Tat ertappt, das gilt auch für Detektive.  Auf den bloßen Verdacht hin darf er gar nix. 

Ich hätte ihm mit einer Anzeige wegen Nötigung gedroht, wenn er mich nicht sofort gehen läßt. 

Du hast zugestimmt. Somit durfte er machen, was du ihm erlaubt hast. Wenn ihr auf die Polizei gewartet hättet, wäre das gleiche, nur später passiert.

Shiranam  19.11.2016, 19:50

Aber nicht im Laden vor allen Leuten!

Still  19.11.2016, 22:11
@Shiranam

Sie hatte das Recht und die Möglichkeit, einen anderen Ort zu wählen: hat sie aber nicht.

Shiranam  19.11.2016, 23:17
@Still

Nein, hat sie nicht. Weil er sie eingeschüchtert hat. Rechtlich wird man nichts gegen ihn unternehmen können.

Aber so geht man nicht mit Menschen - "Kunden" - um. Das war ganz schlechter Stil.

Still  20.11.2016, 16:34
@Shiranam

Sorry, aber mit der Polizei "einschüchtern" ist doch wohl bei einer unschuldigen Person untauglich.