Polizei vorwurf wegen Handy am Steuer?

7 Antworten

Ich würde erstmal abwarten, ob überhaupt was kommt.

Es ist übrigens auch nicht erlaubt, sich während der Fahrt vom Verkehrsgeschehen ablenken zu lassen. Auch wenn der Vorwurf der Polizisten laut deiner Aussage nicht zutreffend ist, hast du fahrlässig gehandelt. Niemand kann die Situation beurteilen, in der du zur Seite geschaut hast. Man schaut nicht während der Fahrt aufs Handy. Auch dann nicht, wenn es der Beifahrer in der Hand hält.

Das Gesetz gibt es ja, damit man beim Fahren nicht abgelenkt wird. Von daher macht es keinen Unterschied, ob das dein Handy oder das von deinem Freund war, da du abgelenkt warst und nicht auf die Straße geguckt hast. Du kriegst halt eine kleine Strafe, aber deswegen kommt der Führerschein nicht weg. Widerspruch einlegen bringt nichts, wenn mehrere Polizisten gegen dich aussagen.

HansWurst45  11.03.2018, 22:13

Das Gesetz sagt, dass der Fahrer ein Gerät, mit dem telefoniert werden kann, nicht in die Hand nehmen darf. Alles andere ist erlaubt und solange kein Unfall passiert straffrei.

ronnyarmin  11.03.2018, 22:32
@HansWurst45

Das Gesetz sagt aber auch, dass man sich während der Fahrt nicht durch andere Tätigkeiten abgelenken darf.

Der Vorwurf, das Handy in der Hand gehalten zu haben, mag nicht zutreffend sein. Die Ablenkung hat dennoch stattgefunden.

furbo  12.03.2018, 07:03
@HansWurst45

Der zweite Satz ist Blödsinn.

lachs4709  23.08.2018, 02:55
@HansWurst45

Falsch. Wo steht das bitte?

Wer ein Fahrzeug führt, darf ein elektronisches Gerät, das der Kommunikation, Information oder Organisation dient oder zu dienen bestimmt ist, nur benutzen, wenn
1. hierfür das Gerät weder aufgenommen noch gehalten wird und
2. entweder
a) nur eine Sprachsteuerung und Vorlesefunktion genutzt wird oder
b) zur Bedienung und Nutzung des Gerätes nur eine kurze, den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen angepasste Blickzuwendung zum Gerät bei gleichzeitig entsprechender Blickabwendung vom Verkehrsgeschehen erfolgt oder erforderlich ist. […] (§23 Abs. 1a StVO).

Nur die Benutzung ist verboten. Du kannst es 10 Minuten in der Hand halten und drückst es auf deinen Bauch und bedienst nix und schaust nicht drauf. Wo steht das, dass es verboten ist?

Klaus678 
Beitragsersteller
 11.03.2018, 22:12

Funktioniert das ganze ohne Beweis? Dann könnte man ja jeden anhalten und es vorwerfen das jemand telefoniert etc.

AnitaAn  12.03.2018, 00:45
@Klaus678

Wieso denn ohne Beweis? Die Aussage eines Polizeibeamten ist durchaus ein Beweis.

Klaus678 
Beitragsersteller
 12.03.2018, 08:41
@AnitaAn

Dann könnte man eventuell jeden anhalten und einfach so bestrafen, für was das man nicht getan hat ? Z.B Wenn ich nicht an einer roten Ampel fahre und die Beamten meinen das ich über rot gefahren bin, dann haben die wohl immer recht? Als Polizist macht man auch Fehler. Sind auch Menschen.

Lies die entsprechende Rechtsvorschrift(§ 23 Abs. 1a StVO):

"Wer ein Fahrzeug führt, darf ein elektronisches Gerät, das der Kommunikation, Information oder Organisation dient oder zu dienen bestimmt ist, nur benutzen, wenn...

hierfür das Gerät weder aufgenommen noch gehalten wird und

...zur Bedienung und Nutzung des Gerätes nur eine kurze, den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen angepasste Blickzuwendung zum Gerät bei gleichzeitig entsprechender Blickabwendung vom Verkehrsgeschehen erfolgt oder erforderlich ist."

Dass du das Handy benutzt hast, steht m.E. außer Frage. War aber die Nutzung erlaubt? Es liegen zwingend zwei Bedingungen vor, die zur erlaubten Nutzung zwingend eingehalten werden müssen.

Du hast das Gerät nicht aufgenommen - ok.

Wie lange hast du aber zum Handy und nicht auf die Straße geblickt? Das dürfte die wesentliche Frage sein. Also wie hoch war die Ablenkung vom Fahrgeschehen? M.E. dürftest du zahlen müssen.

LetzterRitter  12.03.2018, 13:50

Direkt zum Anwalt und anfechten. Die Chance auf Einstellung ist recht hoch. Nen Kollege hat mehrfach wegen Telefonierens am Steuer ne Anzeige bekommen und fast alle wurden abgeschmettert.

Klaus678 
Beitragsersteller
 12.03.2018, 08:20

es war vielleicht ne Sekunde was die Beamten gesehen haben, wo mein Beifahrer das Handy auf mich gezeigt hat.

furbo  12.03.2018, 09:19
@Klaus678

Richtig dürfte eher sein: Deiner Einschätzung zufolge haben die Beamten nur eine Sekunde einer längeren Sequenz wahrgenommen.

Btw1: bei 50 km/h legt ein Auto in einer Sekunde knapp 14 m zurück. Fehlen die an einem Bremsweg, wird's übel...

Btw2: dein Freund ist ein Idiot.

Es steht Aussage gegen Aussage. Die Chancen, dass der Vorwurf fallen gelassen werden muss, stehen sehr gut, weil du einen Zeugen hast. Du solltest dir Rechtsauskunft einholen.

Das zu beweisen wird schwer bis unmöglich, da die Aussage eines Polizisten üblicherweise etwas gewichtiger ist als die des Beschuldigten, da der Polizist kein persönliches Interesse hat. Evtl. kann ein Anwalt was machen, könnte aber Geld kosten.

Klaus678 
Beitragsersteller
 11.03.2018, 22:15

Das ist aber echt doof finde ich, aber Fehler passieren ja auch auf der Arbeit. Ich habe nix mit dem Handy zu tun gehabt.