Wann erhalte ich meine sichergestellten Gegenstände von der Hausdurchsuchung zurück?

8 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

naja die geräte oder sonst was bekommt er wieder wenn die ermittlungen gegen diesen abgeschlossen sind. wenn computer beschlagnahmt wurden dann kann es bis zu 1 - 2 jahren dauern, kommt natürlich darauf an wie umfangreich die ermittlungen sind

andernfalls würde ich gleich mit der wahrheit rausrücken, es bringt nichts zu lügen, die polizei findet die wahrheit, ein glück.

Sharkxxa 
Beitragsersteller
 19.01.2011, 11:32

Ein Glück, aber echt. :D Hoffentlich dauert's dann nicht so~ lange.

DuBistMeinLeben  19.01.2011, 12:35
@Sharkxxa

was wird denn überhaupt vorgeworfen?

Bist wohl selber.Also abwarten.Erst wenn alles geklärt ist u eventuell ne Verhandlung stattgefunden hat kriegst du die Sachen (vielleicht) zurück.Es ist Beweismaterial wahrscheinlich sonst hätten die es nicht mitgenommen.Sie können es auch beschlagnahmen je nachdem wie die Sachlage ist.Es kann lange dauern.2 Monate sind in so einem Fall nichts besonderes

Sharkxxa 
Beitragsersteller
 19.01.2011, 11:35

Wir verwenden seit der Sache diesen Account zusammen (weil mein Notebook eben mitgenommen wurde.^^) Cool, dass ich diesmal so gute Hilfe bekam. Bin ich garnicht mehr gewohnt von gutefrage.net.

Bist Du Dir sicher, dass das echte Polizeibeamte waren? Es gibt eine Pflicht ein Protokoll über die Beschlagnahme oder Sicherstellung auszustellen und eine Ausfertigung beim Beschuldigten zu lassen. Zu dem muss dem Beschuldigten die richterliche Anordnung zur Durchsuchung der Wohnung vorgelegt werden und auch hier von erhält er eine Abschrift. Das würde ich echt mal prüfen. Waren sie denn für Dich überraschend da? Oder konntest Du mit einer Hausdurchsuchung rechnen?

Sicherstellung oder Beschlagnahme?

Er wird doch zumindest ein Protokoll über die sichergestellten bzw. beschlagnahmten Gegenstände bekommen haben?

Beweismittel, die für die Untersuchung nicht mehr von Belang sind, müssen dem Eigentümer zurückgegeben werden. Gegenstände, die zur Gefahrenabwehr sichergestellt worden sind, sollen zurückgegeben werden, wenn der Grund entfallen ist.

Sharkxxa 
Beitragsersteller
 19.01.2011, 11:56

Das ist eben das Problem. Wir haben keine Ahnung, wo seine Sachen nun gelandet sind, weil eben ein Schreiben mitsamt Aktenzeichen ausgeblieben ist. Kann wohl nur auf die Ehrlichkeit der Polizei hoffen...

Das hängt sehr davon ab, was sichergestellt wurde.... Tatmittel zum Beispiel werden nach Abschluss vernichtet... Drogen gibt es auch nicht zurück, werden auch vernichtet.. Im übrigen hinterlässt die Polizei immer eine Durchschrift des Durchsuchungsprotokolls und der sichergestellten/beschlagnahmten Gegenstände... Allein schon deshalb, weil dort auch steht, wo man Widerspruch einlegen kann....und auch in welcher Frist dieses geschehen muss.