Ladendiebstahl einfach weitergehen?

7 Antworten

Der Mitarbeiter des Ladens darf euch festhalten. Eure Taschen kontrollieren darf er nicht. Ihr dürft aber auch nicht einfach abhauen. Hier dürfte der Mitarbeiter sogar angemessene Gewalt einsetzen.

Die Polizei darf eure Taschen durchsuchen, wenn ein auf Tatsachen begründeter Verdacht auf eine Straftat vorliegt. Das ist nach dem Anruf des Mitarbeiters bei der Polizei sicherlich der Fall.

Wer die Sache schnell erledigen will, lässt den Mitarbeiter einen Blick in die Tasche werden und nimmt anschließend die Entschuldigung entgegen.

JuraErstie  30.04.2016, 16:05

oder stellt nen Strafantrag. Der Detektiv war offensichtlich genauso unfähig wie 90% aller Mitarbeiter im Sicherheitsdienst. Wer die Tat nicht beobachtet hat, kann auch nicht festhalten (zumindest nicht nach §127 Abs. 1 StPO). Und ich spreche aus Erfahrung.

Mit angemessener Gewalt darf er euch daran hindern zu fliehen.

Das heißt:

Wenn ihr euch mit einfachen Tritten/Schlägen wehrt darf er keinen Baseballschläger rausholen und auf euch 5 Minuten einschlagen. Er darf auch nur treten oder schlagen mit der Hand und den Füßen.

Frageste11er  30.04.2016, 12:52

doch, angemessene Gewalt. zB wenn sie Pistolen ziehen und auf ihn schießen darf er genauso zurück schießen. wenn sie ihn kratzen, darf er auch kratzen.

Wonnepoppen  30.04.2016, 12:50

Nein, das darf er mit Sicherheit nicht!

Jeder Mensch darf in Deutschland einen anderen festhalten, wenn er diesen bei einer Straftat beobachtet hat. Die Taschenkontrolle darf der Detektiv nicht ohne euer Einverständnis durchführen, dazu ist nur die Polizei berechtigt. das Durchsuchen eurer Hosen- und Jackentaschen durch Abtasten und Hereinfassen darf nur von polizisten gleichen Geschlechts durchgeführt werden. Die Videoaufnahmen durch die Überwachungskameras dürfen als Beweis jederzeit verwendet werden.

Er darf Dich festhalten! Wie jeder andere Bürger auch. ( Jedermansrechte)

Wenn Ihr euch weigert, darf er dementsprechende Maßnahmen einleiten und muss die Polizei rufen!

Wenn der Verdacht besteht, dass eine Straftat begangen wurde, darf er einen solange festhalten, bis die Polizei eintrifft.

Ein Videobeweis reicht bei sowas immer.