Ladendiebstahl einfach weitergehen?
Ich war gestern mit nem Kumpel in einem Saturn und haben wir uns ein Bisschen umgesehen, aber nichts gekauft. Als wir rausgingen kam schon der "Ladendetektiv"? auf uns zu. Er wollte unsere Taschen kontrollieren. Wir hatten beide eine Jogginghose und einen Pullover an, weil wir gerade vom Training kamen. Also waren da kaum Taschen, also haben wir ihm kurz unser Handy und das Portmonee gezeigt und gesagt: "Mehr ist hier nicht". Er wollte uns dann mit ins Büro nehmen und nochmal alles Kontrollieren. Wir haben dann verneint, weil wir zum Bus mussten und sind nach einer kleinen Diskussion gegangen. Er hat uns Festhalten wollen, haben wir aber nicht zugelassen. Später am Bahnhof/Zob kam die Polizei auf uns zu = Personenkontrolle. Bla Bla wir hatten nichts geklaut und zur Polizei gesagt wir hatten ja nichts getan also wollten wir uns nicht Kontrollieren/Festhalten lassen von denen.
So nach dieser langen Geschichte meine Frage: Wenn man wirklich etwas stiehlt und der Ladendetektiv einen Festhalten will, darf er das? Soweit ich weiß nicht, also kann man ja mit dem Diebesgut einfach weggehen/laufen und hoffen das die Blauen einen nicht fassen. Und reicht ein Videobeweis im Nachhinein noch aus?
7 Antworten
Der Mitarbeiter des Ladens darf euch festhalten. Eure Taschen kontrollieren darf er nicht. Ihr dürft aber auch nicht einfach abhauen. Hier dürfte der Mitarbeiter sogar angemessene Gewalt einsetzen.
Die Polizei darf eure Taschen durchsuchen, wenn ein auf Tatsachen begründeter Verdacht auf eine Straftat vorliegt. Das ist nach dem Anruf des Mitarbeiters bei der Polizei sicherlich der Fall.
Wer die Sache schnell erledigen will, lässt den Mitarbeiter einen Blick in die Tasche werden und nimmt anschließend die Entschuldigung entgegen.
oder stellt nen Strafantrag. Der Detektiv war offensichtlich genauso unfähig wie 90% aller Mitarbeiter im Sicherheitsdienst. Wer die Tat nicht beobachtet hat, kann auch nicht festhalten (zumindest nicht nach §127 Abs. 1 StPO). Und ich spreche aus Erfahrung.
Mit angemessener Gewalt darf er euch daran hindern zu fliehen.
Das heißt:
Wenn ihr euch mit einfachen Tritten/Schlägen wehrt darf er keinen Baseballschläger rausholen und auf euch 5 Minuten einschlagen. Er darf auch nur treten oder schlagen mit der Hand und den Füßen.
doch, angemessene Gewalt. zB wenn sie Pistolen ziehen und auf ihn schießen darf er genauso zurück schießen. wenn sie ihn kratzen, darf er auch kratzen.
Nein, das darf er mit Sicherheit nicht!
Jeder Mensch darf in Deutschland einen anderen festhalten, wenn er diesen bei einer Straftat beobachtet hat. Die Taschenkontrolle darf der Detektiv nicht ohne euer Einverständnis durchführen, dazu ist nur die Polizei berechtigt. das Durchsuchen eurer Hosen- und Jackentaschen durch Abtasten und Hereinfassen darf nur von polizisten gleichen Geschlechts durchgeführt werden. Die Videoaufnahmen durch die Überwachungskameras dürfen als Beweis jederzeit verwendet werden.
Er darf Dich festhalten! Wie jeder andere Bürger auch. ( Jedermansrechte)
Wenn Ihr euch weigert, darf er dementsprechende Maßnahmen einleiten und muss die Polizei rufen!
Wenn der Verdacht besteht, dass eine Straftat begangen wurde, darf er einen solange festhalten, bis die Polizei eintrifft.
Ein Videobeweis reicht bei sowas immer.