Beim Ladendiebstahl erwischt, welche Konsequenzen?
Hallo Leute! Meine Freundin war gestern beim Rewe einkaufen. Sie wollte ziemlich viel kaufen aber hatte vergessen den Einkaufskorb mitzunehmen und steckte deshalb manche In ihre eigene Tasche da es zu viel war. Sie haben dann natürlich für was sie in der Hand hatten bezahlt und haben vergessen für die Sachen in ihrer Tasche zu zahlen. Das Wert der Sachen liegen bei ~15-20€. Sie wurde hinter der Kasse gebeten, in das Büro mitzukommen. Sie ist volljährig (18 Jahre, Schülerin) und konnte sich ausweisen, und ist nicht vorbestraft. Sie hat dann 100€ bei dem Ladendetektiv sofort bezahlt und er hat die Polizei auch nicht angerufen. Sie bekam einen unbefristeten Hausverbot. Bekommt sie dann noch Anzeige und wenn ja, muss sie zum Gericht und welche Strafe erwartet sie ?
Vielen dank !
8 Antworten
Üblicherweise haben einzelne Lebensmittel! , welche man so bei REWE beabsichtigt zu kaufen keinen Warenwert von 15-20 Euro.
Also hat sie diese etwas teureren Waren von vorherein in der Absicht diese zu stehlen in die Jacke gesteckt. Sorry - aber versuche bitte nicht die User dieser Community für blöd zu verkaufen.
Soweit der sogenannte Hausdetektiv sich die Personalien notiert hat, ist auch davon auszugehen, dass im Nachhinein Anzeige erstattet wird - berechtigt.
Führt dann i.d.R. dazu, dass es dafür eine entsprechende Anzahl an abzuleistenden Sozialstunden gibt.
Wenn der Detektiv keine Meldung bei der Polizei gemacht hat, sonder das Geld selbst eingestreift hat, dann ist es erledigt. Da ist der Detektiv auch nicht ganz koscher. Der ist auch nicht ganz legal unterwegs. Der dürfte nämlich kein Geld annehmen.
oder das gesamte Einkaufszentrum
Ich bezweifle, dass sich das Hausrecht eines einzelnen Ladeninhabers auf das gesamte Einkaufszentrum erstreckt.
Das ist egal, ob du das bezweifelst. Wer in einer Mall klaut, bekommt nicht nur Hausverbot für das eine Geschäft, sondern für die ganze Mall.
In der Hausordnung ist dieser Betrag und das Hausverbot vermutlich festgehalten.
Du schreibst: die Polizei wurde nicht informiert.
Wie kann die Polizei auf etwas reagieren, das sie nicht weiß?
Normalerweise wird jeder Ladendiebstahl angezeigt. Einfach deshalb, damit er aktenkundig wird und im Wiederholungsfall entsprechend gehandelt werden kann.
Bei Ersttätern wird das Verfahren i.d.R. eingestellt, ggf. unter Auflagen/Weisungen.
Die Polizei wird nur gerufen, wenn die Personalien des Ladendiebs nicht zweifelsfrei ermittelt werden können.
Erstmal vielen Dank für deine Hilfe ! Wenn es eine Anzeige gibt, dann bekommt sie dann eine Vorladung von der Polizei? Muss sie da unbedingt hingehen ? Sie hat keinen Anwalt
Meist folgt dann eine Einladung zur Vernehmung bei der Polizei, ja. Aber sie muss dort weder hingehen noch irgendetwas zur Sache aussagen. Ich rate auch dringend davon ab, irgendwelche Aussagen zu tätigen. Am besten gar nicht erst hingehen.
Einer Vorladung von Staatsanwaltschaft oder Gericht müsste sie jedoch nachkommen. Ob es dazu kommt wird sich zeigen.
Also ich kenne mich mit solchen Themen überhaupt nicht aus, aber wenn der Mann nichts von einer kommenden Anzeige etc. gesagt hat und sie nur eine Geldstrafe von 100€ zahlen musste glaube ich das nichts mehr auf sie zukommt. Genau weiß ich es aber auch nicht. :)
Da liegst du falsch. Er ist der Beauftragte des Ladeninhabers und berechtigt, die beim Betreten des Ladengeschäfts mit dem "Kunden" vereinbarte Vertragsstrafe zu kassieren. Genauso ist er berechtigt, ein Hausverbot auszusprechen, und zwar für diesen Laden, und die restliche Kette, oder das gesamte Einkaufszentrum.