Bekomme ich eine vielleicht Strafe?!?

5 Antworten

Die Antworten hier sind allesamt Käse!

Um deine Frage zu beantworten: Ja, die Anzeige an sich ist berechtigt und Ja, es ist auch möglich, dass du eine Strafe bekommst.

Ob du tatsächlich eine bekommst, hängt von mehreren Umständen ab. z.B. ob du abgesehen von deinem Wissen in irgendeiner Weise dabei geholfen hast, die Kleidung einzustecken bzw. ob du es vorher mit ihr zusammen besprochen hast oder ob sie (oder ihr) die Kleidung auch unter anderem für dich stehlen wolltet.

Dann kommt noch dazu, was du bei der Polizei aussagst, ob du bereits vorbestraft bist und wie das Gericht letztendlich entscheidet.

Wieso machst du auch so einen Müll? Dass man nicht klaut, dürfte dir ja bekannt sein! Und wenn man seine "Freunde" klauen lässt bzw. sie dabei auch noch unterstützt, ist das nicht weniger uncool!

Du solltest dir Freunde suchen, die dich motivieren, fleißig und ehrlich zu sein und was im Leben zu erreichen. Und keine, die dir deine Zukunft versauen, indem sie dich mit in ihren Müll reinziehen! Solche "kleinen" falschen Entscheidungen können dir im Laufe deines Lebens zu einem großen Verhängnis werden.

Viele Grüße

Justin216 
Beitragsersteller
 03.08.2018, 21:19

Also die Idee kam eher spontan und ich habe nicht mitgeholfen die Kleidung einzustecken und es waren auch keine Klamotten für mich dabei

PolNRW93  03.08.2018, 21:42
@Justin216

Dann musst du das der Polizei auch so mitteilen und klarmachen, dass du mit der Sache nichts zu tun haben wolltest.

Das Strafrecht kennt die Begriffe Mittäterschaft und Beihilfe. In diesen Bereichen bewegen wir uns hier. Ich bin im Arbeitsbereich der Jugendgerichtshilfe tätig und führe diese Diskussion ständig mit Jugendlichen, die nicht verstehen können, dass eine Straftat nicht zwingend aktives Handeln voraussetzt. Eine weitere Ausführung spare ich mir hier, wird man dir bei der Polizei und / oder Jugendgerichtshilfe ohnehin noch erklären. Du kannst aber durchaus davon ausgehen, dass du und deine Freundin ein paar Sozialstunden ableisten müsst, was aber auch kein Drama ist.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Ja, aber vermutlich wird die Strafe nicht so passend ausfallen, dass ihr daraus lernt!

Du wirst wahrscheinlich "nur" als Zeuge geladen. Deine Aussage wird dann der Staatsanwaltschaft vorgelegt und diese entscheidet über alle weiteren Schritte.

Solange bei dir kein "Diebesgut" festgestellt wurde, kann dir nichts passieren.

Justin216 
Beitragsersteller
 03.08.2018, 20:55

In dem Brief steht Vorladung als Beschuldigter und gemeinschaftlicher ladendiebstahl

makemyday747  03.08.2018, 20:57
@Justin216

Dann weiß ich da nichts sachdienliches mehr. Tut mir leid.

Cora1205  03.08.2018, 20:58
@Justin216

Ich hoffe doch sehr, dass der Staatsanwalt das auch so sieht und euch eine passende Strafe angedeihen lässt!

makemyday747  03.08.2018, 20:59
@Cora1205

Über Schuld oder nicht Schuld haben wir nicht zu entscheiden!

Cora1205  03.08.2018, 21:00
@makemyday747

Ich entscheide nicht...ich hoffe!

makemyday747  03.08.2018, 21:04
@Justin216

PS: Wenn du als Beschuldigter eingeladen wirst, kannst du die Aussage verweigern und einen Anwalt einschalten.

DerJoergi  03.08.2018, 21:12
@makemyday747

Kann man, sollte man aber in eindeutigen Jugendstrafverfahren unterlassen. Erscheint man bei der Polizei kommt es zum Diversionsverfahren, höchstens mit einer Auflage zur Ableistung von Sozialstunden. Erscheint man nicht zur Vernehmung bringen viele Staatsanwälte das gerne zur Anklage. Aussageverweigerung macht nur bei falschen, uneindeutigen oder sehr schwerwiegenden Tatvorwürfen Sinn und ist hier ein schlechter Rat.

Sicher nicht