Wann wird auf aktive/passive Rechnungsabgrenzung gebucht?
Hallo zusammen,
ich habe hier folgende Aufgabe: Am 03.11.2004 stellen sie die Rechnung für die abgelaufenen Monate (01.07.04-31.10.04) in Höhe von 4000€ aus. Kontieren Sie diese Ausgangsrechnung.
Ich hätte jetzt gedacht, dass es Forderungen aus Lieferungen und Leistungen an Passive Rechnungsabgrenzung wäre, da die Rechnung ja für vergangene Buchungsperioden gestellt wird (eine Buchungsperiode kann ja auch ein Monat sein). Die richtige Antwort ist allerdings Forderungen aus Lieferungen und Leistungen an Erträge aus Vermietung und Verpachtung..
Kann mir das jemand erklären?
LG und vielen Dank im Voraus
3 Antworten
Die Aufgabe kann nur funktionieren mit einigen unterstellten Vorwegnahmen:
Es ist eine monatliche Zahlung mit dem Kunden vereinbart worden.
Der Kunde hat pünktlich jeden Monat gezahlt, ohne eine Rechnung erhalten zu haben.
a) Die Umsatzsteuer ist zu ignorieren (einfach).
b) Die Umsatzsteuer ist zu berücksichtigen (schwer).
Rechnungsabgrenzung findet nur statt, wenn die betrachtete Periode über den Jahreswechsel hinausgeht.
Das findet bei solchen Aufgaben aber eigentlich keine Anwendung.
Richtig. Hier könnte man alles dazu nachlesen
http://www.rechnungswesen-portal.de/Fachinfo/RAP-und-SoPo/Der-Rechnungsabgrenzungsposten.html
ghul666 hat vollkommen recht: Rechnungsabgrenzung findet nur statt, wenn die betrachtete Periode über den Jahreswechsel hinausgeht
Hier ein Satz welchen man sich besser einprägen sollte (ist was alt^^):
Kommt die Zahlung im alten Jahr, buche ARA oder PRA, kommt sie jedoch nach Silvester, buche sonstiges mein Bester.
- ARA = aktive rechnungsabgr.
- PRA = passive rechnungsabgr.
- sonstiges = sonstige Forderungen / Verbindlichkeiten
Rechnungsabgrenzung MUSS nur dann gebucht werden, wenn verschiedene Jahre betroffen sind.
Sie KANN darüberhinaus auch für betriebsinterne monatliche Auswertungen beliebig eingesetzt werden.
Und das tun auch viele.
Zum Wirtschaftsjahresende muss das Bild wieder den einschlägigen Vorschriften genügen.