GbR oder Eigentümergemeinschaft!?

7 Antworten

Ich denke steuerlich dürfte die GbR besser sein. Aber dazu weiß der Steuerberater mehr. Haftungsrechtlich ist die Eigentümergemeinschaft mit jeweils einen eigenen Grundbuchauszug besser. Hier kenn jeder sein Eigentum selbst beleihen und ggf. auch verkaufen. Bei der GbR (Bruchteilseigentum) müssen immer alle Gesellschafter der gleichen Meinung sein und sie können nur als Gesamthand handeln, wobei einer als Geschäftsführer bestellt werden kann.

Mit dem Kauf eines Miteigentumanteils ist man automatisch Teil einer GbR. Darum sind die Abgeschlossenheitserklärungen so wichtig. Wenn nämlich jeder Besitz am Haus zum ideellen Bruchteil wäre, dann könnte bei einer Vollstreckung nur das ganze Haus gepfändet werden.

Der Erlös würde dann nach dem Verhältnis geteilt werden. Also auch eine nicht in finanzieller Schieflage befindliche Familie stünde ohne Wohnung dar.

Auf den Laden bezogen würde das der Fall sein.

Daher solltet Ihr ganz genau besprechen wie das z.B. mit der Reparaturumlage werden soll. Denn irgendwann kommt mal was teures. Zur Erhaltung der Bewohnbarkeit ist dann der Zahlungsfähige m.E. sogar verpflichtet. Ihr solltet Euch nach den Möglichkeiten und Verpflichtungen ganz genau informieren! Vermutlich wäre da ein Grund- und Hausbesitzerverein/-verband ausreichend. Sonst bleibt wohl nur der gemeinsame Gang zum Anwalt.

Auch die Aufteilung der gemeinschaftlich zu tragenden Kosten ist nicht ohne. So dürfen oder müssen Heizkosten zum Teil nach Fläche und zum Teil nach Verbrauch aufgeteilt werden.

Allein schon aus steuerlicher Sicht ist interessant, wie eine Reparatur aufgeteilt werden kann. Denn bei dem Ladengeschäft können die Aufwendungen sich steuerlich stärker auswirken, als bei den privat genutzten Wohnungen.

Ich möchte auch gleich gegen das Sparen bei Beratungkosten reden. Die teuerste Anschaffung einer Person ist in der Regel die Schaffung von Wohneigentum. Doch dann wird an solchen Beratungskosten gespart und irgendwann kommt das bittere Erwachen. Dabei dürften die nötigen Beratungskosten bei wenigen hundert Euro liegen. Erst recht wenn man das jährlich betrachtet.

Dazu jetzt nur ein Beispiel. Bei Entscheidungen der Hausgemeinschaft kann wohl auch nach Köpfen oder nach Miteigentumsanteilen abgestimmt werden. Dafür solltet Ihr eine gesetzeskonforme Lösung haben. Wichtig natürlich immer nur dann, wenn man sich nicht einig ist.

Stell Dir vor, dass das Dach einen Schaden hat. Eine Person möchte den Kumpel der Dachdecker ist beauftragen und die andere Person traut diesem Kumpel nicht. Will dafür den teuersten Anbieter der eingeholten Kostenvoranschläge beauftragen.

Was passiert dann? Für den Laden könnt Ihr aber nur einheitlich entscheiden oder eine Enthaltung abgeben. Wird jetzt nach Zehnteln abgestimmt ist die Sache immer noch nicht gelaufen. Weil vermutlich kommt so niemand auf über 50%. Für solche Fälle sollte man die Regeln vorher festlegen, denn wenn der Sturm das Dach weggetragen hat, dann könnte dafür keine Zeit mehr sein. Aber auch in Nicht-Katastrophen kann so eine Auseinandersetzung wirklich lange dauern. Da ist jetzt leichter ein Ausgleich zu vereinbaren.

Aber auch hier vorsichtig sein. Es könnte ja zu dem Verkauf einer Wohnung kommen. Die kaufenden würden ja erst einmal in diese Einigung eintreten. Wenn die nicht wasserdicht ist sind die nächsten Probleme da.

Ich habe Dir meine Antwort aus meiner Vorsicht geschrieben, ich bin auf dem Teil des Rechtes überhaupt nicht bewandert. War nur mal selber in einer Grundstücksgemeinschaft. Vermutlich ist alles was ich genannt habe irgendwo bereits geregelt. Nur sollte man erst wissen wie man die Gestaltung haben will. Dann kann man auch sehen, wie man das hieb- und stichfest macht.

Wünsche Euch eine harmonische Hausgemeinschaft und das von den möglichen Problemen und Entscheidungen nichts auf die Füße fällt.

Hallo,

für die Wohnung seit Ihr eine WEG. Wenn ihr beim Ladenlokal gemeinsam im Grundbuch eingetragen seid, dann müsst ihr keine GbR gründen, ihr seid de-facto eine.

Um Euch gegenseitig abzusichern solltet ihr natürlich festhalten auf welcher Grundlage Ihr den Laden betreffend Entscheidungen trefft.

Schöne Grüße

du bist eigentümer von einem wohnraum, der gewerblich genutzt werden kann. KANN. du hast ja noch keinen mieter. wenn du dann mal einnahmen haben solltest, gehst du zu deinem finanzamt und fragst.

Zum Notariat ; eine Partei kauf von Oma das Haus komplett , zweite Partei kauft daraus eine Wohneinheit . Der Laden muß verpachtet werden von einem Besitzer , der allein verhandeln kann - heute und in Zukunft . Sonst ist Streit vorprogammiert , spätestens wenn die Cousins und Cousinen Knete brauchen . Die Geschwister bilden fürs ganze eine Interessengemeinschaft , bzw. EGem. So kann jeder seinen Teil beleihen oder verkaufen .