Wenn der Vermieter eine Rechnung zustellt, die durch das Fehlen von Pflichtangaben nicht rechtskräftig ist, hat er dennoch weiterhin Schadensersatzanspruch?
Der Vermieter hat dem Mieter 1,5 Jahre nach Auszug eine "Rechnung" über Malerarbeiten zugesandt, welche die gesetzlichen Pflichtangaben nicht enthält, angefangen mit fehlender Rechnungsnummer über fehlende SteuerNr. bzw. UMSATZSTEUERIDENTIFIKATIONSNR. des Unternehmers etc.
Im Übergabeprotokoll findet sich lediglich die Feststellung, dass die Räume gemalert werden müssen.
Der Mieter hat mit ihm mündlich vereinbart, dass der Vermieter sich darum kümmert und es mit der Kaution verrechnet.
Nun liegt folgende Forderung mit o. g. "Rechnung" vor. Zudem lediglich als Leistung verallgemeinert "Malerarbeiten" mit Zusatz der Mietadresse zu erlesen sind.
Wenn der Vermieter nun damit konfrontiert wird, dass der Betrug offensichtlich ist, kann er dennoch nachträglich Ansprüche geltend machen oder ist die Angelegenheit grundsätzlich mit einem Widerspruch abzuhaken?
4 Antworten
Die Beantwortung deiner Frage vorweg: Den vereinbarten Schadenersatz musst du leisten, da führt kein Weg dran vorbei. Nur weil irgend ein Detail nicht stimmig ist, entbindet sich das nicht von der Pflicht.
Andererseits hast du natürlich ein Anrecht darauf, dass die Abrechnung stimmig und nachvollziehbar ist. Es steht dir zu, das geklärt zu wissen. Ich spreche ganz bewußt nicht von Betrug, das wäre viel zu weit her geholt. Es geht einfach nur um die Prüfung der Sache.
In einem Kommentar hast du geschrieben, dass die Rechnung von einem Malerbetrieb ausgestellt ist. Da nun keine Rechnungsnummer vorhanden ist, könnte einem natürlich in den Sinn kommen, dass der Vermieter die Rechnung selbst erstellt hat unerlaubterweise. Das lässt sich ganz einfach heraus finden, indem du beim Malerbetrieb anrufst mit der Bitte, eine Korrektur Rechnung mit Rechnungsnummer zu bekommen. Dann hörst du schnell, falls die Firma gar keine solche Rechnung erstellt hat und kannst der Rechnung beim Vermieter widersprechen.
Es wäre ja auch völlig legitim, wenn der Vermieter die Arbeit nicht ausführen hat lassen, sondern mit dir aufgrund eines Kostenvoranschlags abrechnet. Aber dann soll er doch auch einen solchen vorweisen. Nur mit korrekten Beleg brauchst du zahlen.
Du siehst, es ist nicht möglich, einen abschließenden Rat oder Antwort zu geben. Du musst zuerst etwas nachforschen, entweder beim Malerbetrieb, oder einfach den Vermieter mit der merkwürdigen Rechnung konfrontieren.
Meiner Meinung nach ist es letztlich für dich unbedeutend, was die miteinander reden. Sollen sie doch reden. Für dich ist nur wichtig, dass du eine plausible und nachvollziehbare Rechnung bekommst, darauf hast du ein Recht.
Und wenn du Zweifel hast, ob der Betrag realistisch ist oder aufgrund der Freundschaft zwischen Vermieter und Maler vielleicht zu viel auf die Rechnung geschrieben wurde, dann bitte doch einfach einen beliebigen anderen Malerbetrieb um einen Kostenvoranschlag. So kannst du selber abschätzen ob es passt.
Ich kann mir kaum vorstellen, daß die Kosten für die Malerarbeiten den Kautionsbetrag für die Mietwohnung übersteigen. Außerdem sollten solche Arbeiten doch auch zeitnah ausgeführt werden, da Du spätestens nach einem halben Jahr Anspruch auf Auszahlung der Kaution hattest.
Weiterhin ist für mich nicht nachvollziehbar, warum die Malerarbeiten ohne korrekte Rechnung ausgeführt wurden, schließlich könntest Du den Arbeitslohn auch als haushaltsnahe Dienstleistungen bei Deiner Steuererklärung geltend machen.
Ich würde deshalb der Forderung des Vermieters zunächst schriftlich widersprechen, per Einschreiben mit Rückschein. Und dann abwarten, ob nachgebessert wird.
Der Mieterbund oder die Verbraucherschutzzentrale sind auch gute Ansprechpartner, falls Du keine Rechtschutzversicherung hast.
ich habe meine persönliche Meinung nur als juristischer Laie geäußert.
Giwalato
Danke erstmal. Richtig, ich könnte es von der Steuer absetzen. genau das hab ich auch gedacht. Damit rechnet der Vermieter wohlmöglich nicht und vertraut evtl auf Unwissenheit. Im Moment recherchiere ich, ob die Wohnung überhaupt auf Kosten des Vermieters gemalert wurde oder ob der Nachmieter so eingezogen ist, wie ich ausgezogen bin. Ich möchte natürlich auch nicht, dass der Nachmieter durch seine Aussage vom Vermieter nachteilig behandelt wird. Nur mit der Information, dass ich und alle mir bekannten Mieter, sich der betrügerischen Absichten des Vermieters bewusst sind, kann ich rechtlich nix ausrichten.
Wenn der Vermieter nun damit konfrontiert wird,
Du meinst sicherlich den Mieter und nicht den Vermieter. Was hat das alles mit Betrug zu tun? Ich verstehe die Frage gar nicht. Du hast sehr wirr geschrieben.
Wenn der Vermieter dir die Malerarbeiten in Rechnung stellt, dann lasse dir als Nachweis die Rechnung des Malereibetriebes an deinen Vermieter zeigen.
Die Rechnung, um die es hier geht, ist vom Malerbetrieb.
Offensichtlich sind Vermieter und Maler befreundet und der Maler stellt dem Vermieter Blanko-rechnungsvorlagen zur Verfügung, die der Vermieter dann selbst ausfüllt.
Du hast dem Malerbetrieb den Auftrag nicht erteilt, oder? Ich habe es so verstanden, dass der Vermieter den Maler beauftragt hat. Also muß die Rechnung an den Vermieter ausgestellt werden und nicht an dich. Außerdem kannst du gar nicht prüfen, ob die Malerarbeiten tatsächlich ausgeführt wurden, da du keinen Zutritt mehr zur Wohnung hast.
Lehne die Bezahlung mit der Begründung ab, dass du den Auftrag nicht erteilt hattest. Wenn du dann später eine neue Rechnung für die Malerarbeiten von deinem Vermieter bekommst, dann bestehe darauf, dir ansehen zu dürfen, dass die Malerarbeiten tatsächlich ausgeführt wurden.
Richtig, die Rechnung, die ja rechtlich keine ist, ist auf den Vermieter ausgestellt. Das ist natürlich eine weitere Argumentation, dass ich den Malerauftrag gar nicht erteilt habe, zudem auch kein Kostenvoranschlag vorliegt. Danke. Die Frage des Betrugs fesselt mich jedoch mehr.
wo soll da ein Betrug liegen?
und die Rechnung ist vielleicht fehlerhaft, dass entbindet jeoch nicht von der Zahlungspflicht für die ausgeführten Malerarbeiten in der früheren Wohnung
Danke! Bei meiner ersten Recherche ist herausgekommen, dass Vermieter und Maler befreundet sind. Nun ist es an mir vorteilhaft zu entscheiden, wen ich von beiden damit zuerst konfrontiere. Ich tendiere zur direkten Nachfrage im Malerbetrieb und kann nur hoffen, dass er nicht zum Telefon greift und sich mit dem Vermieter etwas Neues aus dem Ärmel zieht, um sich der Verantwortung zu entziehen.