Rechnung bezahlt, trotzdem Inkassogebühren
Hallo zusammen, als ich die 2. Mahnung für meine nicht bezahlte Rechnung bekam (in der die Zahlungsfrist bis zum 30.05.14 angegeben war) brachte ich meine Überweisung am 29.05.14 (dummerweise ein Feiertag) zur Bank. Am 02.06. erhielt ich sofort ein Inkassoschreiben das ich meine Rechnung und die 31,50€ Inkassogebühren sofort zahlen sollte. Am gleichen Tag, eine Email vom Inkassobüro, in der stand das ich meine Rechnung doch bezahlt habe, die aber erst am 03.06.14 bei Ihnen eingegangen sei und ich das Schreiben ignorieren könne. Am 05.06. bekam ich wieder einschreiben des Inkassobüros, ich solle die 31,50€ Inkassogebühren nun noch bezahlen.
Meine Frage ist, ob ich die Gebühren noch bezahlen muss, obwohl ich die Rechnung bereits beglichen haben.
Vielen Danke für Eure Antworten
4 Antworten
Man kann an das Inkassobüro antworten, dass die Hauptforderung bereits bezahlt ist, und dass die Zahlung der Inkassokosten aufgrund des Verstoßes gegen die Schadensminderungspflicht abgelehnt wird.
Trotzdem werden noch einige Droh-Bettel-Briefe kommen. Danach wird das sang- und klanglos einschlafen.
Aufgrund der inkasso-unfreundlichen Rechtsprechung der meisten Amtsgerichte werden üblicherweise Inkassokosten nicht gerichtlich eingeklagt.
Die außergerichtlichen Inkasso Gebühren sind zwar erlaubt allerdings nicht durchsetzungsfähig und werden aufgrund der inkassounfreundlichen Rechtsprechung mangels Erfolgsaussichten nicht eingeklagt (Link zur rechtsprechung als Kompl an dein Postfach)
In der 2 Mahnung welche Du beglichen hast waren bereits interne Mahngebühren enthalten ?
Es handelt sich nicht um einen Lastschriftrückläufer ?
Wenn man erst bei der 2. Mahnung auf den letzten Drücker bezahlt, muss man damit rechnen, dass solche Gebühren anfallen. Wenn aber erst mitgeteilt wird, dass die Gebührenrechnung hinfällig ist und auf einmal soll die Gebühr doch bezahlt werden, dann ist das merkwürdig. Ich würde beim Inkassobüro nachfragen, was das soll.
Inkassogebühren sind i.d.R. komplett irrelevant.
Meine Frage ist, ob ich die Gebühren noch bezahlen muss, obwohl ich die Rechnung bereits beglichen haben.
Musst du nicht.