Inkassogebühren (DB/Universum) nach beglichener Hauptforderung
Hallo Leute,
ich weiß, dass es schon viele Fragen und Antworten zu dem Thema gibt, habe aber noch eine spezifische Nachfrage. Meine Freundin hat trotz zweier Mahnschreiben der DB ihre Bahncard nicht bezahlt, woraufhin sie einen Brief von Universum Inkasso erhielt mit der Hauptforderung und Inkassogebühren (Hauptforderung ca. 40 Euro, Inkassogebühren ca. 50 Euro). Nachdem wir uns hier und in anderen Foren informiert hatten, hat sie die Hauptforderung inkl. Zinsen und Mahngebühren direkt an die DB mit Betreff "nur Hauptforderung" überwiesen. In den darauffolgenden Briefen vom Inkassobüro tauchte dieser Betrag zwar auf, aber nicht als beglichene Hauptforderung, sondern als "Gutschrift", sodass das Schreiben den Eindruck erweckt, die Hauptforderung sei noch gar nicht bezahlt. Um sicher zu gehen, dass die DB den Betrag auch erhalten hat, haben wir bei der Hotline angerufen, und uns wurde gesagt, dass seitens der DB alles Ok ist und keine Forderungen mehr bestehen. Ist es Grund zur Sorge, dass die Begleichung der Hauptforderung als solche vom Inkassobüro nicht anerkannt/registriert wird (für den unwahrscheinlichen Fall einer Klage)?
Vielen vielen Dank!
3 Antworten
Eine Klage ist hier ziemlich ausgeschlossen.
Ein Inkassobüro darf nicht klagen für seinen Auftraggeber, und der Auftraggeber hat bestätigt, dass keine Forderungen mehr offen sind.
Zumal die Rechtsgrundlage für die Erstattungsfähigkeit von Inkassokosten im hier vorliegenden Fall gegen 0 tendieren dürfte.
Diesen üblen Taschenspielertrick kann man getrost ignorieren. Die Zahlung war zweckgebunden und kann nicht einfach mit irgendetwas anderem verrechnet werden.
Mit dem Inkasso am Besten gar keine Diskussion anfangen. Einfach nur kurz ein "Ich weise die Forderung vollumfänglich zurück. Die vorsätzlich falsche Verrechnung habe ich zur Kenntnis genommen. Hinsichtlich ihrer Forderung wenden Sie sich vertrauensvoll an ihre Vertragspartnerin. Ich untersage die Speicherung meiner personenbezogenen Daten und die Meldung an Auskunfteien."
Danach einfach schweigen und die weiteren Bettelbriefe aussitzen. Solange nichts vom Gericht kommt, passiert auch nicht.
P.S.: Auch wenn es einige Pappenheimer anders behaupten: Die außergerichtliche Tätigkeit eines Inkassobüros ist rechtlich gesehen vollkommen überflüssig und kaufmännischer Blödsinn. Bezahlen muss man das nicht. Das sehen auch viele Amtsgerichte so, die oft aufgrund des niedrigen Streitwertes, darüber zu verhandeln haben.
Vielen Dank für die schnelle Antwort! Wir rechnen dennoch mit einem gerichtlichen Mahnbescheid, da Universum diese anscheinend regelmäßig beantragt, und werden diesem dann fristgerecht widersprechen. Ich bin gespannt, wie sich die Sache entwickelt.
Bei uns in Frankfurt hat es noch nie eine Klage expl wg vorgerichtlicher Inkassogebühren gegeben
Schläft ein