Soll ich diese Mahnung bezahlen?

15 Antworten

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"...und ich weis leider nicht was ich 2005 für 290€ bei EDEKA gekauft haben will."

Die Forderung ist verjährt. Teile das dem Inkassobüro mit und danach auf nichts mehr antworten. Falls allerdings ein Mahnbescheid vom Gericht kommen sollte, musst Du diesem widersprechen. Aber der wird nicht kommen bei einer solchen Uraltforderung.

Helmi123  30.08.2013, 21:47

Möchtest Du wissen, was ich machen würde?

Ich würde gar nicht auf diese Mahnung reagieren, auch einem eventuellen Mahnbescheid nur widersprechen. Wenn DIE dann trotzdem vor Gericht gehen wollen, würde ich da erst den Einspruch wegen Verjährung vorbringen. Das würde ich machen!

Da ich ja etwas allergisch auf Inkassos reagiere, sollen DIE dann doch die Gerichtskosten bezahlen. Allerdings mag ja nicht jeder einen solchen Spaß! :))

mepeisen  31.08.2013, 12:10
@Helmi123

Ich würde einmalig reagieren und folgendes fordern:

  • Vollmacht oder Nachweis des Forderungsübergangs
  • Titelkopie
  • Forderungsaufstellung

Wenn eine Titelkopie kommt, ist das nämlich noch nicht verjährt. Kommt keine Titelkopie würde ich nicht weiter reagieren. Wenn in der Forderungsaufstellung Unfug drin steht (und das steht garantiert drin), würde ich das zuständige Aufsichtsgericht anschreiben und Beschwerde einlegen.

Helmi123  31.08.2013, 19:52
@mepeisen

Ich denke mal, der Fragesteller würde wissen, wenn ein Titel besteht.

mepeisen  03.09.2013, 12:58
@Helmi123

8 Jahre ist noch nicht so lange her. Aber wenn hier eine Personenverwechslung vorliegt (kommt ja in den letzten Jahren sehr oft vor), ist es evtl. besser, da mal die Unterlagen anzufordern.

Helmi123  12.11.2013, 20:49

Vielen Dak für den Stern! :)

Also ich würde mal bei dem Inkassounternehmen nachfragen. Sofern die Forderung verjährt ist, kannst du die Mahnung ignorieren und musst auch nicht zahlen...

lg, jakkily

kevin1905  31.08.2013, 00:53
Sofern die Forderung verjährt ist

Ist sie

jakkily  31.08.2013, 10:18
@kevin1905

Ok, dann besteht kein Grund zur Sorge...

Sofern die Forderung nicht tituliert ist, kannst du erfolgreich die Einrede der Verjährung erheben.

Guten Morgen,

von einer Zahlung der Rechnung muss abgeraten werden. Gem. §§ 195 ff. BGB ist die Forderung verjährt (Frist: 3 Jahre ab Fälligkeit), sofern kein Vollstreckungsbescheid bzw. anderweitiger Titel gegen Sie vorliegt, und es sich in diesem Fall wirklich nur um außergerichtliche Bestrebungen des Inkassobüros, handelt.

Viele Grüße aus Mainz!

manchmal sieht man anhand des absenders der E Mail ob das betrug ist oder, du sagts das ist von Inkasso, also sollte der Absender sowas wie Inkasso@support.gmx oder ähnlichen heißen und nicht sowas wie andreas@nachname.gmx sein, dadran seh ich immer gleich obs Betrug ist oder nicht wenn ich soeine Mahnungs E - Mail erhalte und sons warte einfach ab, bewahr die E - Mail auf und warte einfach und mach nichts, wenn dann keine Mahnung nach 1 - 2 Wochen mehr kommt ist der Dieb entlarvt und ist war nur Betrugsversuch. Wenn du die Mahnung mit der Post gekriegt hast dann dürfte die Lage schon grenzlicher sein und man sollte bei der Polizei mal nachfragen was man da nun machen sollte. Auf keinen Fall zahlen, sondern erst was dagegen unternehem, sonst bist du eventuel knapp 300 € an Dieben los und merkst es garnicht.

Magnum0816 
Beitragsersteller
 30.08.2013, 21:34

nein das Schreiben kam mit der Post

ClassAxion  30.08.2013, 22:33
@Magnum0816

OK, ich denke das solltest du der Polizei mal zeigen, da man bei einen Schreiben nie 100 % sicher sein kann. Du kannst auch einen Anwalt fragen, aber irgendwo müssen die Leute ja dann deine Wohndaten herhaben und wenn die Leute diese haben um eine Mahnung zu schicken hört sich das alles garnicht gut an, ich würde schleunigts dagegen was unternehem, je schneller du was machst desto schneller ist das auch vom Tisch.