Wann verändere ich die Bausubstanz?

6 Antworten

Die anderen Wohnungeigentümer haben Euch mal überhaupt gar nichts zu melden.

Euer einziger Ansprechpartner ist Euer Vermieter.

Wenn die anderen Eigentümer was machen wollen, dann müssen sie das gegen Euren Vermieter machen, z.B. klagen.

Erst wenn der Euch sagt, dass das nicht mehr geht, dann ist das was für Euch. Vorher geht Euch das eigentlich gar nichts an - nebenbei bemerkt, ein Sonnenschutz ist in aller Regel kein Eingriff in die Bausubstanz. Diese wäre dann gegeben, wenn man Wände herausreißt, Fenster verändert, sowas alles.

MosqitoKiller  15.09.2013, 20:27

Die anderen Eigentümer sind aber Eigentümer der Außenfassade und haben dem, der diese beschädigt, sehr wohl was zu sagen, egal ob sie ein Vertragsverhältnis haben oder nicht. Und das geht dann nicht nur gegen den Vermieter, sondern auch gegen den, der die Sachbeschädigung begangen hat...

Ein Eingriff in die Bausubstanz wäre zum Beispiel wenn Du eine Wand rausreisst. Ein Sonnensegel auf dem Balkon - und die damit verbundenen Bohrlöcher sind kein solcher Eingriff. Und wenn der Vermieter sein Okay gegeben hat - können Euch andere Leute, auch wenn sie Eigentümer sind - mit Verlaub mal kreuzweise :-)

Eine Veränderung der Bausubstanz liegt nur dann vor, wenn sie das Sonnensegel in irgendeiner Form fest mit dem Haus verbunden haben. Also Löcher in die Fassade gebohrt. Es gibt auch Sonnensegel, die mittels Teleskopstangen ohne bohren befestigt werden können. Diese verändern die Bausubstanz nicht.

Hier geht es jedoch um einen ganz anderen Punkt. Sie haben durch das anbringen des Sonnensegel die Gestaltung der Fassade verändert. Und das ist grundsätzlich untersagt. Eine solche Veränderung muss immer von der Eigentümergemeinschaft genehmigt werden.

knaupa 
Beitragsersteller
 05.10.2013, 12:14

Danke für die Antwort. Ich habe vier 6mm Öhsen am Dachbalken befestigt und daran Karabinerhaken mit dem Sonnensegel. Ich gehe mal davon aus dass das keinen Unterschied macht ob ein Loch in die Fassade gebohrt oder kleine Schräubchen im Dachbalken gedreht wurden. Oder nicht?

Vielen Dank nochmals

Sobald Du ein Loch in die Außenwand bohrst, veränderst Du nicht nur die Bausubstanz, sondern beschädigst auch das Gemeinschaftseigentum. Der Vermieter hätte diese Erlaubnis überhaupt nicht erteilen dürfen, da die Außenwand nicht sein Eigentum ist...

nein, sonnensegel oder markisen sind kein eingriff in die bausubstanz