Nachbarin will Hofflohmarkt machen. Darf sie das ohne abzusprechen?
Hi, mein Mann traf unsere Nachbarin beim Einkaufen. (Familie wohnt oben, wir unten). Es ist vom Vermieter geregelt, dass die Familie über uns 2 große Balkone und einen Dachboden haben und wir dafür einen Teil vom Hof und die Garage.
Beim Einkaufen wurde mein Mann von ihr gefragt, ob wir bei dem Hofflohmarkt am 24. mitmachen wollten. Wir sollten doch auch bitte unsere Autos aus dem Hof fahren!!!
Ich dachte, ich höre nicht recht, als mein Mann mir das erzählte. Denn wir haben unsere Terrasse in besagtem Hof, sowie eine Kinderspielecke und eine nichtabschließbare Garage mit diversen Utensilien drin.
Ich möchte weder unsere Garage ausräumen, noch unsere Spielecke, noch unsere Autos aus dem Hof fahren, geschweigedenn dass Hinz und Kunz an unserer Terrasse vorbei läuft und uns ins Wohnzimmer glotzt.
Mit dem Vermieter hat sie noch nichts abgesprochen.
Jetzt meine Frage: Darf sie das einfach beschließen? Es sind schließlich UNSERE Sachen, die im Hof liegen und geklaut werden können. Zudem möchte ich nicht, dass Fremde über unseren Hof laufen und uns in die Wohnung schauen.
Es hörte sich bei ihr so an, als sei das schon beschlossene Sache. Aber wir sind damit nicht einverstanden. Müssen wir das dulden?
6 Antworten
Es ist vom Vermieter geregelt, dass die Familie über uns 2 große Balkone und einen Dachboden haben und wir dafür einen Teil vom Hof und die Garage.
Das ist auch mietvertraglich geregelt?
Unabhängig davon bedarf das auch der Zustimmung des Vermieters. Ist der Hof aber nicht expliziter Teil des Mietvertrags, dann könnte der Nachbar das mit Zustimmung des Vermieters ggfs. tun.
Müssen wir dann wirklich unsere Sachen ausräumen oder unsere Autos rausfahren?
Wenn es sich wirklich um eine gemeinschaftliche Fläche handelt, wäre das denkbar.
Eine gemietet Garage muss aber nicht beräumt werden. Diese darf per Verordnung sowieso nur als PKW-Stellfläche genutzt werden und nicht als "Flohmarkt".
Wer haftet, wenn uns was geklaut wird?
Schwierig, aber solange es von ihr angemietet wird und zur Mietsache gehört, darf sie das machen auch ohne Einwilligung. Da kannst du wohl nur irgendwie eine Grenze "anbringen" vllt mit einem Band etc.
Theoretisch ist gar kein Platz im Hof für einen Flohmarkt, solange unsere beiden Autos darin stehen. Müssen wir die wirklich rausfahren?
Wer haftet, wenn was geklaut wird?
Das ist schwer einzuschätzen, weil ich nicht weiß wie es vertraglich geregelt ist. Wenn sie aber tatsächlich die Hälfte anmietet würde ich stark behaupten, dass natürlich ihre Hälfte dann freigemacht werden muss.
Sie dürfen nur ein Auto reinstellen. Aber der Großteil ist uns bestimmt. Da sie ja die beiden Balkone oben haben.
Ich meine das der "Betreiber" haftet, kann es aber nicht versichern.
Wie gesagt, genau da sehe ich den Haken. Inwiefern ist was genau geregelt, denn wenn keine genauere Details zur Einteilung gegeben ist, könnte es sein, dass sie das nicht einfach so machen darf, aber auch hier ohne Gewähr.
Soweit diese mit Einverständnis des Vermieters dort parken dürfen, müsst ihr sie keinesfalls entfernen.
Nein, das müsst Ihr keinesfalls. Die Nachbarin braucht auf jeden Fall die Zustimmung des Vermieters bzw. der Verwaltung. Bekommt sie diese nicht, kann sie das vergessen.
Wenn der Teil des Gartens zu Ihrer Mieteinheit gehört, kann der Vermieter dies nicht verbieten.
Das sieht ja wohl eher nicht so aus. Terrasse zum Garten, ja, aber bei der Kinderspielecke sieht es schon wieder nicht so aus, als ob ihr diese exklusiv gehört. Und wenn verlangt wird, dass die Autos aus dem Hof gefahren werden, geht es wohl um Platz, der nicht als Garten exklusiv für die Nachbarin umzäunt ist.
Ein Hofflohmarkt muß nicht der bestimmungsgemäßen mietvertraglichen Nutzung genügen. Das kann dann für den Veranstalter ordentlich Ärger geben.
Ja wie es aussieht weiß ich nicht, habe bewusst betont, dass dies abhängig von der Art des Vertrags ist.
Das sieht das Gericht aber anders und ein Privatflohmarkt darf auf gemieteten Grundstück natürlich gemacht werden.
Natürlich, aber genauso, wie eine gewerbliche Nutzung einer Wohnung in den Fällen untersagt ist, in denen mit viel Publikumsverkehr zu rechnen ist, kann auch ein Hofflohmarkt auf dem exklusiv gemieteten Hof-Teil untersagt werden, wenn der dadurch auftretende Zustrom von fremden Besuchern über Allgemeinflächen für andere Bewohner zu einer unzumutbaren Belastung wird, wie das offenbar hier der Fall sein kann.
Ja, es kann auch sein das eine weitere Corona Welle kommt und wir alle wieder zuhause bleiben müssen und jetzt? Es kann immer etwas sein aber Fakt ist: Wenn der Garten sowie Garage, wie beschrieben, auch Mietsache der Nachbarin ist darf sie einen Flohmarkt machen undzwar ohne den Vermieter auch nur in Kenntnis zu setzen.
Sie wird dann schon sehen, was passiert.
Hmm, ich kenn mich da nicht wirklich aus aber ein "Teil" des Hofes klingt so als dürfe sie den andern Teil nutzen. Ist das denn abgegrenzt oder definiert ab wann euer Teil beginnt?
Sie dürften theoretisch auch ein Auto drin parken. Aber es geht darum, dass unsere Sachen sowie nichtabschließbare Garage und Terrasse im Hof ist. Und wir sind damit nicht einverstanden, dass jeder an der Terrasse oder in unserer Garage oder vor unserem Wohnzimmer rumschleicht.
Also - informiert Euren Vermieter, dass Ihr mit einem derartigen Hofflohmarkt nicht einverstanden seid.
Müssen wir dann wirklich unsere Sachen ausräumen oder unsere Autos rausfahren? Ich hab keinen Bock, dass was geklaut wird. Wer übernimmt die Haftung, wenn bei uns was fehlt?