Wann Umgangsausschluss?
Hallo! Meine Tochter ist 2 ½, lebt bei mir und ich hab das alleinige. Ich habe es den Vater von Anfang an ermöglicht die kleine 1 mal die Woche zu sehen, bis er betrunken kam. Ich hab weiter Umgänge vorerst verweigert und mich parallel ans Jugendamt gewendet. Letzten Endes standen wir vor Gericht und für ihn gab es kontrollierten Umgang. Die Umgänge liefen, dich den dazugehörigen Elterngesprächen hat er sich verweigert. Weiter hat er sich an die Auflage, mich außerhalb des kontrollierten Umganges nicht zu kontaktieren etliche male nicht gehalten. Das ging soweit, das die stelle, die die Umgänge gemacht hat alles abgebrochen hat. Ein paar Tage nachdem das abgebrochen wurde bin ich Auf ihn zu, um zu versuchen mich mit ihn Allein zu einigen,damit die kleine Kontakt zu ihm hat. Wir haben regeln aufgestellt. Zwei davon: kein Alkohol, regelmäßige elterngespräche. Nach nur fünf Monaten kam er erneut betrunken, hat zwischendurch grundlos Umgänge über SMS abgesagt, und die elterngespräche nach zwei Gesprächen grundlos abgebrochen. Er will Probleme vor der kleinen klären, erzählt ihr,das sie nicht Mama sondern mich beim Vornamen nennen soll. Er macht was und wann er will, nimmt auf die kleine keine Rücksicht, lässt mich nicht in Ruhe und hält sich nicht an absprachen. Ich weiss nicht was ich noch machen soll und möchte wissen ob dies Grund genug wäre Umgangsausschluss zu beantragen?
3 Antworten
Alles, was ich hier lese, ist auf Dich und Deinen Ex bezogen. Aber was ist mit dem Kind ? Liebt es seinen Vater ? Dann solltest Du über so etwas wie Umgangsausschluß erst gar nicht nachdenken, so lange keine Gefahr in Verzug ist. Selbst bei Alkoholismus solltet ihr versuchen, wenigstens zu dritt ab und zu etwas gemeinsam zu unternehmen. So schwierig das zugegebenermaßen auch sein mag. Unter euren Streitereien darf das Kind nicht leiden. Die Elterlichkeit hat absoluten Vorrang !
es geht um die sicherheit des kindes, nicht darum wer wen liebt. wenn das kind erst vor einem auto hängt oder andere schwere unfälle passieren, weil vati mal wieder sturzbetrunken durch die gegend läuft, ist das geschrei groß. wer trinkt bekommt keinen umgang und die mutter ist ja wohl nicht sein kindermädchen um dem kind das falsche bild einer gemeinsamen familie vorzuspielen. das bringt nichts. er wird sich ändern müssen und wenn er das nicht tut, kommt irgendwann umgangsausschluss.
umgangsausschluss ist sehr hoch angesiedelt: schwerer missbrauch, schwere misshandlung wären fakten für umgangsausschluss. davon schreibst du nichts. sperre deine telefonnummer für ihn, gehe auf mails nicht ein. erkläre dass er sich zu händen deines postkastens melden kann und ansonsten keine kommunikation gewünscht ist. der betreute umgang wird auch nicht ewig gehen und irgendwann in unbetreuten umgang übergehen.
suche weiter das gespräch mit dem jugendamt. geh zur familieberatungsstelle und suche dort mediation. entweder geht er darauf ein oder eben nicht. versuche den betreuten umgang so lange wie möglich aufrecht zu erhalten, damit es überwacht bleibt. lass die die termine klären und die erklärungen entgegen nehmen warum er nicht kommt. du bist nicht seine auskunftszentrale.
Solltest du auf jeden Fall tun und wenns gar nicht anders geht wegziehen und zwar so das er das nicht mitbekommt und ggf. Die Telefonnummer wechseln