Kann ich Polizeirufen wenn er das Kind nicht wieder bringt?
Hallo🖐
Ich habe ein sehr großes Problem.
Mein ex und ich haben das gemeinsames sorgerecht das Kind wohnt bei mir. Er hat dieses Wochenende die kleine und droht mir mit anzeigen Wegen Kindeswohlgefährdung und das er die kleine morgen nicht zurück bringt. Sie hat Neurodermitis und zurzeit ist es wirklich schlimm.
Zur eigentlichen Frage ist ob er das Kind einfach behalten kann oder ob ich dann die Polizei rufen kann wenn er das Kind nicht zurück bringt?
Bitte bleibt sachlich.
Danke im voraus.
4 Antworten
Die Polizei kann und wird da gar nichts machen. Du kannst auf "Herausgabe" klagen. Ihr habt die geteilte Sorge und demzufolge das geteilte Aufenthaltsbestimmungsrecht. Es sei denn, das wurde ihm gerichtlich entzogen.
Du solltest dich also am Montag zu einem Anwalt begeben und der wird in der Regel zuerst ein Schreiben an den Ex verfassen. Bringt dies nichts, dann geht es vor Gericht. Dort kannst du das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht einklagen und hoffen, es wird dir zugesprochen. Das Gericht wird dann letztendlich darüber befinden.
Vielleicht sieht er in der Neurodermitis ein so großes Problem, dass er um das Kindeswohl besorgt ist, weil er denkt du kümmerst dich nicht genug darum. Vielleicht geht er am Montag auch schon selbst genau deswegen zum Anwalt?! Man weiß es nicht...
Da es sich hier um eine zivilrechtliche Angelegenheit handelt, kann und darf die Polizei nicht einschreiten.
Er darf sie einbehalten, wenn er sie gefährdet sieht.
Wenn er denkt, dass Du das verursacht hast oder Dich nicht richtig kümmerst, dann muss er das sogar.
Wenn ihr eine Vereinbarung habt, welches beim Jugendamt oder beim Notar beglaubigt wurde (z.B: 1 Wochenregelung o.ä) dann kannst du die Maßnahmen ergreifen die dir zustehen. Wichtig ist halt, dass du es schriftlich hast.
Beim Jugendamt werden keine Vereinbarungen beglaubigt.
Und auch eine notariell beglaubigte Regelung ist das Papier nicht wert, auf dem sie steht.
Allenfalls wenn ein richterlicher Beschluss besteht - dann muss sie aber immer noch zuerst das Gericht anrufen, um diesen durchzusetzen.
Es wurde nicht schriftlich festgehalten wann er sie bekommt
Spielt ja auch keine Rolle.
Sie ist aber bei mir wohnhaft
Und?
Wenn sie bei ihm lebt, meldet er sie um.
Das geht sogar ohne Dein Einverständnis, da das Kind zwingend dort gemeldet sein muss, wo es seinen Lebensmittelpunkt hat.
Und wenn er sie Dir nicht mehr gibt, dann liegt dieser Lebensmittelpunkt bei ihm.
Es wurde nur beim jugendamt abgesprochen das er sie 1mal wöchentlich bekommt
Gibt es eine schriftliche Vereinbarung zum Aufenthalt, wann Dein Kind bei Dir oder bei ihm ist?
Nein nur beim jugendamt abgesprochen
Gibt es darüber eine schriftliche Vereinbarung?
Nein
Dann wird es schwer, die Polizei einzuschalten, weil Du gar nicht belegen kannst, daß das Kind bei Dir sein sollte.
Auch wenn sie bei mir gemeldet ist?
Ja, auch dann. Wenn der Vater das Sorgerecht und das Aufenthaltsbestimmungsrecht hat, schon.
Und das hat er, wenn es ihm nicht gerichtlich entzogen wurde.
Auch wenn eine schriftliche Vereinbarung existiert kann die Polizei nichts machen, da es sich immer noch um Zivilrecht handelt.
Nein, das hat nix damit zu tun, "wo das Kind sein sollte".
Immer noch Zivilrecht. Nix Polizei.
Dann kann sie aber versuchen, den Vater über das JA zu überzeugen.
Das Jugendamt ist keine Institution die Väter überzeugen will.
Hier geht es um das Kindeswohl. Es kann durchaus sein, dass das Jugendamt das Kind lieber beim Vater sieht.
Stimmt, Jugendämter handeln manchmal auch sehr eigenwillig. Aber die Mutter muss ja irgendwie reagieren. Direkt über den Anwalt ist auch nicht besonders geschickt. Besser das Gespräch suchen. Und wenn der Vater nicht kooperiert, dann eben über das Jugendamt und hoffen, daß es keine Kindswohlgefährdung sieht.
Die Möglichkeiten da mit dem Jugendamt etwas beim Vater zu erreichen sind recht gering. Mit dem kann man es versuchen - zusätzlich zum Anwalt.
Meine Anwältin hat aber gesagt das ich dann die Polizei rufen soll.
Dann würde ich die Anwältin wechseln, wenn sie so einen Mist erzählt.
Kannst Du gerne versuchen. Wirst nicht weit damit kommen.
Und die bringt in diesem Fall genau was?
Wenn Dein Partner das Aufenthaltsbestimmungsrecht ebenfalls hat, kann die Polizei nicht entscheiden, wer das Kind gerade an dem Tag haben darf. Dann kann er das Kind behalten, weil er dann völlig im Recht ist. Die Polizei hat dann keine Befugnis, weil ihr beide jeweils selber entscheiden könnt, wo das Kind ist.
Dann kannst du nur über das Jugendamt bzw. Familiengericht etwas machen, aber das dauert dann länger.
Nur über das Familiengericht.
Das Jugendamt hat hier gar nichts zu melden und darf allenfalls dem Richter die Meinung des Jugendamtes mitteilen.
Das Jugendamt kann aber mit dem Vater reden und ihm erklären, daß er seine Position verschlechtert, wenn er nicht kooperiert.
Ah, und wenn das Jugendamt das ganz anders sieht?
Es besteht durchaus die Möglichkeit, dass das Jugendamt sagt, dass man das Kind besser nicht zur Mutter gibt.
Neurodermitis hat auch viel mit der Psyche zu tun und wenn das Kind bei der Mutter so schwere Schübe hat und der Vater dem Kind Linderung bringt - dann sagt das Jugendamt, dass sie den Vater vor Gericht unterstützen, wenn es so weit kommt.
Nur weil ihre Neurodermitis so schlimm ist?