Ab wann darf man wegen einem betrunkenen Vaters die Polizei rufen?

11 Antworten

Geh mit deiner Mutter ins Frauenhaus, da seit ihr erstmal sicher und die Helfen euch am Besten weiter ! Alles Gute !!!

Die Polizei ist verpflichtet nach beiden Seiten hin zu ermitteln. Das hat sie getan. Und dann hat sie ihn ja auch mitgenommen. Zudem ist es für Euch auch unter Umständen wichtig dass die Polizei in seiner Gegenward direkt an Ort und Stelle genau nachfragt. Denn dann verhält sich ein Täter noch anders als später. In meinem Fall hat damals mein gewalttätiger Mann zugegeben dass er aggressiv gewesen war. 

Deine Entscheidung ist so weit vollkommen richtig die Polizei zu rufen und nicht das JA. Ein weiterer Schritt wäre dann zur Suchtberatungsstelle der Landesstelle für Suchtgefahren in nächster Nähe zu gehen. Deine Mutter erst mal und Du auch. Für Euch. Nicht für Euren Vater. Alkoholismus ist eine Familienkrankheit. Du beschreibst Deinen Vater in einer Antwort entsprechend. Fragt nach Selbsthilfegruppen. Das Blaue Kreuz ist sehr aktiv in Zusammenarbeit mit Fachmenschen bezüglich Kindern solcher Menschen. 

Von mir aus noch zu diesem Phänomen: Eine Ursache konnte bis heute nicht gefunden werden. Es kursieren in deutschen Medien einige unseriöse Behauptungen von Titelträgern die falsch sind. Die einzige wirkliche Hilfe welche die nächsten Angehörigen leisten können sich komplett von solchen Zuständen zu distanzieren wie getan. Vielleicht noch irgendwo eine Liste von Selbsthilfegruppen auslegen damit er selbst entscheiden kann ob er sich seiner Krankheit stellen will oder nicht. Ohne Bereitschaft der Betroffenen macht keine Behandlung Sinn. 

Sollte Dein Vater in Zukunft noch mal gewalttätig werden so gibt es auch die europaweite Kinder-Notrufnummer 116 111 die ohne Vorwahl und ohne Kosten funktioniert. Aber bei Euch agiert ja die Polizei vorbildlich. Nur damit Du die Nummer kennst. 

Eine Trennung ist fast immer kompliziert. An vielen Orten gibt es Beratungsangebote. Deine Mutter braucht sich nicht schämen wenn sie sich danach erkundigt. Denn unter Umständen ist es die einzige Möglichkeit einem Suchtkranken die Entscheidung zu ermöglichen. Unter Umständen. 

Und ja: Details gehen uns hier nicht mal ein Staubkorn an. 

Dann zieht aus? Was bringts wenn er paar Stunden weg ist - macht ihn doch noch wütender? Deine Mutter kann ausziehen, sie ist eine erwachsene Person. Sowas muss sie sich nicht geben lassen von ihrem Mann. 

Artur17 
Beitragsersteller
 10.06.2015, 23:50

Naja, die Sache ist etwas komplizierter und wir können nicht einfach ausziehen, aber das ist eine andere Geschichte. Und da die Polizisten ja davor die Promillewerte ausmessen und sie so herrausfinden können wann er wieder auf null ist kommt er ja nüchtern raus. Und nüchtern ist er eine andere Person also wird er eher nicht wütend sein.

Betrunken zu sein ist in unserer Gesellschaft (leider) kein Vergehen. Also auch kein Grund für eine Festnahme.

Solange er sich nicht selbst oder andere gefährdet, gibt es keine Handlungsgrundlage.

Beim nächsten mal zeigst du ihn am besten wegen Körperverletzung an!

Artur17 
Beitragsersteller
 11.06.2015, 00:10

Ja an sich ist ja Betrunkensein auch nicht schlimm, aber er ist ja dabei auch aggressiv. Wie gesagt er schlägt keinen direkt, aber er schreit und bedroht uns, dass er uns schlagen könnte und so weiter. Ist das keine Gefährdung? Das letzte Mal, aber naja ich sehe es eher als eine Ausnahme, denn normalerweise versuche ich mich zurückzuhalten, hat er uns gedroht uns KO zu schlagen (um es sinngemäß zu übersetzen, denn wir sprechen ja russisch (LOL Cliché)) die Köpfe abzureißen würde. Das sind natürlich leere Bedrohungen, aber trz ist er ja betrunken und man weiß ja nie, wie einer der in einer Rage ist reagieren kann. Sonst ist er nicht 'weniger' aggressiv.

Kann ich ihn heute immernoch anzeigen obwohl, er mich körperlich vor 1 Monat verletzen wollte. Und kann man auch eine gewollte Körperverletzung anzeigen?

asdundab  11.06.2015, 00:23
@Artur17

Sie nehmen ihn mit wenn er aggresiv war/ist, das was du im Komentar als "normalen Zustand" beschreibtst, eürde meiner Meinung nach schon ausreichen.

vorbeugend wird er nicht aus der Whg. entfernt, dazu muß eine echte Gefahrenlage gegeben sein..denn die Polizei ist nicht dazu da, nur Besoffene die noch nicht ausgerastet sind zu beherbergen..in Fall einer Alkoholvergiftung liefert ihn im Krankenhaus ab .. er ist da zwar nicht gern gesehen, aber es wird ihm geholfen

 aber Deine Mutter kann die Scheidung einreichen einen Trennungstag festsetzen und die Zuweisung der Whg. beantragen, falls Dein Vater die nicht freiwillig verlässt und eine gelebte Trennung in den 4 Wänden nicht möglich ist..

wenn Deine Eltern weiter in einer Stressbeziehung leben wollen und es Dir zuviel ist, wende Dich an Euer Jugendamt