Wann Räumung der Wohnung , wenn Wohnrecht erloschen,keinen Mietvertrag Erben feststehen?
Wann kann man eine Räumung der Wohnung verlangen, wenn es nur ein Wohnrecht gab und die Erben feststehen ?
2 Antworten
Das Wohnrecht erlischt mit dem Tod und geht nicht auf die Erben über.
Die Erben sind zu informieren, da die Gegenstände in der Wohnung Ihnen gehören.
Daher kann die Wohnung wieder vermietet werden.
Die Eintragung im Grundbuch kann dann auch gelöscht werden.
Es sei aber noch zu erwähnen, daß, wenn ein Mietvertrag besteht (Wohnrecht und Mietvertrag müssen getrennt betrachtet werden) treten die Erben in den Mietvertrag ein.
Dann gilt:
§ 580 BGB
Außerordentliche Kündigung bei Tod des Mieters
Stirbt der Mieter, so ist sowohl der Erbe als auch der Vermieter berechtigt, das Mietverhältnis innerhalb eines Monats, nachdem sie vom Tod des Mieters Kenntnis erlangt haben, außerordentlich mit der gesetzlichen Frist zu kündigen.
wenn nur ein wohnrecht besteht,dürften die Erben schonmal langsam anfangen,die Wohnung zu räumen...ich würd denen etwa 2Monate geben...