WANN muss ich das Sozialamt von einer Erbschaft unterrichten?
Es schaut leider so aus, dass meine Tante in nicht allzu ferner Zukunft sterben wird und voraussichtlich werde ich die einzige Person sein, die die Erbschaft annimmt, weil sie ein Sparbuch besitzt auf die Summe von etwas mehr als 15.000€ befindet. Ich und mein Partner sind die Vollmachtsberechtigten für Konto und Sparbuch. Es gibt kein Testament oder ähnliche Schriftstücke.
Es ist selbstverständlich, dass ich von diesem Geld alle anfallenden Kosten für Beerdigung (anonyme Urnenbeisetzung), Wohnungsräumung... bezahlen werde, in der Hoffnung, dass das Geld reichen wird - Das es nicht reicht, ist meine größte Sorge!
Nun aber kommt meine eigentliche Frage: Da ich Grundsicherung wegen voller Erwerbsunfähigkeit erhalte bin ich ja gezwungen dem Sozialmat darüber Meldung zu machen, WANN ABER SOLL ICH DAS TUN????
1)Meine Befürchtung ist, dass wenn ich die Erbschaft anerkenne und dann die Mitteilung mache, noch bevor alle Kosten für die Beerdigung und drumherrum beglichen werden konnten, das Amt mir meine Leistung streicht und erwartet, dass ich von der Erbschaft meinen Lebensunterhalt bestreite, obwoh dieses Geld einen ganzen anderen Zweck dient.
2)Wartet ich damit aber bis nach der Beerdigung bzw. dem Zeitraum, bis alle Kosten begliechen wurden, habe ich die Befürchtung, dass das Amt mir Ärger macht, weil ich diese Mitteilung nicht gleich und sofort weitergegeben habe und somit gewissermaßen eine selbest herbeigeführte Sozialenotlage geschaffen habe, die bestraft werden kann.
Ich bin mir bewusst darüber, dass man mich überhaupt nicht zwingen kann die Erbschaft anzuerkennen und das ich das Erbe ablehnen kann und somit Vater Staat das Geld bekäme und er sich um alles kümmern darf, aber warum soll ich dem Staat Geld schenken? Das wäre auch nicht im Interesse meiner Tante!
6 Antworten
http://www.bestattungen.de/ratgeber/bestattungskosten.html
Erstmal als Information
Danke für den Link und entprechende Informationen.
Den Sozialamt darfst Du ein HYPOTHETISCHE Frage stellen. Also was wäre wenn?
Dann hast Du Klarheit darüber.
na klar , schlafende Hunde wecken
Das es nicht reicht, ist meine größte Sorge!
Mit Recht; sterben ist teuer
Du musst das Grundsicherungsamt informieren, wenn Du verfügen kannst.
Da Du von dem Geld erstmal alle Kosten zu begleichen hast (Beerdigung, restliche Miete, Wohnungsauflösung), wirst Du erst für Dich selbst verfügen können, wenn das alles bezahlt ist.
Zufluss?
Du solltest dich erst einmal erkundigen, ob deine Tante nicht noch andere Verwandte hat,die vorrangig Erbberechtigt sind und ob sie Schulden hat,die du mit dem annehmen des Erbes auch übernehmen würdest !
Wenn das dann alles geklärt wäre und du den Erbschein beantragen würdest und auch bekommst,dann würde ich das Erbe dem Sozialamt melden.
Anrechnen dürfen sie erst,wenn das tatsächliche Erbe feststeht,deshalb wirst du dann wahrscheinlich einen vorläufigen Bescheid bekommen.
Deshalb solltest du alle Belege aufbewahren,die mit der Bestattung zu tun haben,also auch Fahrkosten die dir entstehen,selbst Telefonate die du führen musst.
Aber im Endeffekt wirst du vom Erbe auch nicht viel übrig haben,wenn du die Höhe deines Schonvermögens schon erreicht hast,denn dann wirst du ggf.für eine Zeit keinen Leistungsanspruch mehr haben.
Es gäbe keine vorrangig Erbberechtigten mehr in ihren Fall. Ihr einziges Kind ist vor knapp drei Jahen gestorben und sonst stehen nur alle im gleichen Verhältnis wie ich Nichte / Neffe zu ihr und von denen bin ich die einzige die sich um sie kümmert. Ihre Geschwister u.a.meine Mutter sind auch schon alle verstorben.