WANN muss ich das Sozialamt von einer Erbschaft unterrichten?

6 Antworten

Den Sozialamt darfst Du ein HYPOTHETISCHE Frage stellen. Also was wäre wenn?

Dann hast Du Klarheit darüber.

kerstinpri  13.10.2020, 13:48

na klar , schlafende Hunde wecken

Das es nicht reicht, ist meine größte Sorge!

Mit Recht; sterben ist teuer

Du musst das Grundsicherungsamt informieren, wenn Du verfügen kannst.

Da Du von dem Geld erstmal alle Kosten zu begleichen hast (Beerdigung, restliche Miete, Wohnungsauflösung), wirst Du erst für Dich selbst verfügen können, wenn das alles bezahlt ist.

kerstinpri  06.10.2020, 23:59

Zufluss?

Du solltest dich erst einmal erkundigen, ob deine Tante nicht noch andere Verwandte hat,die vorrangig Erbberechtigt sind und ob sie Schulden hat,die du mit dem annehmen des Erbes auch übernehmen würdest !

Wenn das dann alles geklärt wäre und du den Erbschein beantragen würdest und auch bekommst,dann würde ich das Erbe dem Sozialamt melden.

Anrechnen dürfen sie erst,wenn das tatsächliche Erbe feststeht,deshalb wirst du dann wahrscheinlich einen vorläufigen Bescheid bekommen.

Deshalb solltest du alle Belege aufbewahren,die mit der Bestattung zu tun haben,also auch Fahrkosten die dir entstehen,selbst Telefonate die du führen musst.

Aber im Endeffekt wirst du vom Erbe auch nicht viel übrig haben,wenn du die Höhe deines Schonvermögens schon erreicht hast,denn dann wirst du ggf.für eine Zeit keinen Leistungsanspruch mehr haben.

Fussballbine 
Beitragsersteller
 03.04.2015, 08:00

Es gäbe keine vorrangig Erbberechtigten mehr in ihren Fall. Ihr einziges Kind ist vor knapp drei Jahen gestorben und sonst stehen nur alle im gleichen Verhältnis wie ich Nichte / Neffe zu ihr und von denen bin ich die einzige die sich um sie kümmert. Ihre Geschwister u.a.meine Mutter sind auch schon alle verstorben.