Wird das Girokonto nach Todesfall gesperrt?
Wenn jemand stirbt ist es dann so, dass sein Girokonto und Sparbücher sofort gesperrt werden?
Das nicht mal Familienangehörige mit einer Bankvollmacht an das Konto oder Sparbuch kommen?
Man braucht ja auch Geld für die Beerdigung etc. und wenn man da nicht mehr rankommt wird das ja schwierig.
7 Antworten
Das Konto wird i.d.R. gesperrt, bis der Erbschein vorgelegt wird.
Vollmachten werden so lange auch ungültig, sie müssen später erneuert werden.
Gemeinschaftskonto von Ehepartnern läuft normal weiter (wenn es ein Oder-Konto ist. Bei Und-Konto nicht)
Gilt das nur für Ehepartner oder auch für Lebensgemeinschaften? Danke.
Man braucht ja auch Geld für die Beerdigung
Und das bekommt man auch - aber eben nicht die angesparten Reichtümer des Erblassers.
Ja, die Konten und Sparguthaben werden gesperrt.
Rechnungen im Zusammenhang mit der Beisetzung kannst Du am Schalter einreichen.
Dafür unterschreibst Du dann eine Haftungsbefreiung für die Bank und anschliessend wird der Rechnungsbetrag durch die Bank angewiesen.
Richtig. Und seine Eigenschaft als Erbe muß er der Bank nachweisen. Da aber Bestattungskosten aus der Erbmasse bezahlt werden...
Ja, die Konten und Sparguthaben werden gesperrt.
Das Sparguthaben gehört dem gesetzlichen Erben und nicht der Bank.
Ach!?! ...und Giralguthaben darf die Bank verfrühstücken?
"Was die Bank nicht weiß, das macht die Bank nicht heiß!"
Treten Sie als Kontobevollmächtigter ohne Verfügung des Kontoinhabers zu Ihren Gunsten über seinen Tod hinaus dort mit verheulter Leichenbittermiene auf, könnte es zu Rückfragen und einstweiliger Kontosperrung kommen.
Also immer schön fröhlich dreinblicken, auch wenn´s mal schwerfällt.
Im Regelfall wird das Konto gesperrt und die Vollmachten, die der verstorbene erteilt hat, werden ungültig. Du bzw der rechtmässige Erbe muss sich dann mit einem sog. "Erbschein" den man beim Gericht bekommt, legitimieren.
Es könnte ja sein, dass der Verstorbene sein ganzes Vermögen irgend jemand anderem vermacht hat und daher sind die Vollmachten ungültig. Sprich mit der Bank, was die an Unterlagen brauchen und was zu tun ist. Die sagen Dir das genau - ist denen ihr tägliches Geschäft
Was anderes ist es, wenn es ein Gemeinschaftskonto war, also 2 Personen (z.B. ein Ehepaar) gemeinsam Kontoinhaber waren. Dann kann der überlebende natürlich weiter über das Konto verfügen. Aber eben nicht als nur Bevollmächtigter
Das glaube ich nicht, daß jemand, der eine Vollmacht hat, nicht an das Konto herankommt. Es müssen da auch Beerdigungskosten bezahlt werden. Mein Sohn hat z.B. eine Vollmacht über meinem Konto und er könnte das Konto dann ggf. auch auflösen. So die Angabe meiner Bank.
Das Sparguthaben gehört dem gesetzlichen Erben und nicht der Bank.