Hartz IV und Vererbung von Wohneigentum

10 Antworten

Da geht der Staat im Sterbefall nicht ran.

Fällt also normal in die Erbmasse mit rein und die Familie kann dann selber entscheiden was mit dem Haus gemacht wird.... Vermietung/Verkauf/Eigennutzung!!!

GegenWelt  09.09.2019, 02:49

Aber das Sozialamt kann die Leistungen der letzten 10 Jahre zurückfordern!

herzilein35  27.03.2021, 10:19
@GegenWelt

Nein kann es nicht.

Hallo Detlef132,

wem will er das Haus vererben? Macht er sich sorgen wegen seiner Frau, hat er Kinder, die noch nicht versorgt sind? Oder noch in der Ausbildung?

So viele Fragen! Wie lange bezieht er schon HartzIV? Wie alt ist er? Wann wird er das Rentenalter erreichen? Das alles muß er sich fragen. Ein Anwalt oder ein Notar könnte ihn beraten.

Gruß. Emmy

rahel  03.12.2010, 10:02

Deine Fragen tun doch nichts zur Sache! Frage ist doch nimmt der Staat was vom Erbe oder nicht? Da ist es doch egal, wem er das Haus vererben will und ob er sich Sorgen macht... Wie alt er ist, ist auch egal. Die einzige berechtigte Frage wäre vllt. die nach der Bezugsdauer...aber auch da bin ich mir nicht sicher, ob das ausschlaggebend ist.

DerHans  03.12.2010, 11:12
@rahel

Wenn er etwas zu vererben hat, ist er im eigentlichen Sinn ja nicht hilfsbedürftig. Er ist in erster Linie gehalten von seinem Vermögen zu leben. Da man von einem Haus nichts abbeißen kann, ist es durchaus möglich und auch üblich, dass seine Leistungen als Darlehen gewährt werden. Dieses Darlehen wird, dann nach seinem Ableben mit dem Wert der Immobilie verrechnet.

rahel  03.12.2010, 19:31
@DerHans

Nein, ich glaube wenn die selbst bewohnte Immobilie einen bestimmten Wert nicht überschreitet, wird Hartz 4 ganz normal gewährt - nicht als Darlehen. Von daher, würde er sein Haus normal vererben dürfen. S. Antwort von Detlef32.

GegenWelt  09.09.2019, 02:48
@DerHans

Ach, und wenn er noch ein altes Hemd und einen Bleistift zu vererben hat, ist das deiner Meinung auch Vermögen?!

Nein, er kann normal vererben, h4 holen sie sich nie zurück, auch wenn man plötzlich vermögend wird.

malysh1990  03.12.2010, 09:49

hast du ne ahnung!!! :D na dann wünsche ich dir nie, dass du irgendwas geerbt bekommst, wenn du ne zeit lang harz 4 empfänger warst.

Rechtsaussen  03.12.2010, 09:55
@malysh1990

ist genaus so passiert bei mir und ich hab mein ganzes schönes erbe und muste nix zurück bezahlen...

metawissen ist geährlich

rahel  03.12.2010, 10:06
@Rechtsaussen

metawissen ist geährlich

Was heißt das?

Rechtsaussen  03.12.2010, 10:14
@rahel

dass meine tastatur kein f kann und meta=halb in diesem zusammenhang

GegenWelt  09.09.2019, 02:49
@Rechtsaussen

Aber dann musstest du von dem Erbe leben?

natürlich und auch richtig!H$ steht keinem zu!!wie hier immer gewünscht wird.Es ist eine ZEITWEILIGE Unterstützung,aus der dann einige EWIG machen,und sobald man selbst ÜBER mITTEL VERFÜGT;hAUS ODER eRBE GANZ EGAL;WIRD ES ANGERECHNET:nICHT UMSONST GEHN SOVIELE Erbschaften bei Rentnern baden,die ihre Pflege zahlen müssen.ist doch auch gerechtfertigt,schließlich ist nicht die Allgemeinheit für Onkel Willi zuständig,sondern seine Fam.und in erster Linie er selbst!!

GegenWelt  09.09.2019, 02:52

Wir leben in einem Sozialstaat.

Und das Geld versteckt man am besten lange bevor man pflegebedürftig wird.

malysh1990  03.12.2010, 10:37

endlich mal jemand außer mir, der weiß, wie die realität aussieht :) DH

GegenWelt  09.09.2019, 02:50
@malysh1990

Bzw. jemand der unsozial eingestellt ist.

natürlich wird sich der staat wiederholen, was er ihm "geliehen" hat.

der staat ist ja nicht die wohlfahrt!

er kann sich drauf einstellen, dass er einen teil oder wenn er pech hat, den gesamten betrag zurückzahlen muss.

hab das leider selber miterlebt bei bekannten, die auch etwas hätten erben sollen. da hat der staat das haus zwangsversteigert.

GegenWelt  09.09.2019, 02:50

Wir leben aber in einem Wohlfahrtsstaat

Rechtsaussen  03.12.2010, 09:48

unsinn, stimmt nicht, h4 ist kein darlehen sondern eine unterstützung

malysh1990  03.12.2010, 09:50
@Rechtsaussen

eine unterstützung für die jenigen, die es NÖTIG haben. wenn man wohlhabend ist, ist man nicht bedürftig. genau genommen könnte man den fall als harz 4 betrug dahinstellen.

rahel  03.12.2010, 09:54
@malysh1990

Nee, das ist ja nun auch wieder nicht richtig. Offenbar bezog der Onkel Leistungen, trotz Eigenheim (Eigenheim schließt Leistungen nämlich nicht aus) und hat es dem Amt nicht verheimlicht...

Buko01  03.12.2010, 09:59
@Rechtsaussen

Du zahlst nur zurück wenn deren Berechnung falsch ist..... ist ja alles auch nur vorläufig gewährt.... habe das erst hinter mir!!!!

rahel  03.12.2010, 10:05
@Buko01

Wenn deren Berechnungen falsch sind, ist es doch deren Schuld! Eigentlich zahlt man nur zurück, wenn man falsche Angaben gemacht hat, bzw. Einkünfte unterschlagen hat!

Claud18  03.12.2010, 10:14
@rahel

Ein selbstgenutztes Haus oder eine Eigentumswohnung ist "nicht verwertbares" Vermögen, vorausgesetzt, es ist nicht zu groß. Es wäre doch Unfug, den Onkel zum Verkauf seines Hauses zu zwingen und ihm anschließend eine Mietwohnung zu bezahlen. Das hat mit Hartz-IV-Betrug überhaupt nichts zu tun, also, bevor jemand solchen Unsinn schreibt, sollte er/sie sich besser informieren.

Wie es nach dem Tod des Onkels mit dem Haus aussieht, weiß ich leider nicht. Der Onkel wird ja sicher noch Rente bekommen und vielleicht dann nicht mehr auf Hartz IV angewiesen sein. Spätestens 10 Jahre nach dem letzten Bezug von Unterstützung dürfte für den Staat nichts mehr zu holen sein. Aber ich würde mich da lieber mal bei einem Anwalt erkundigen, da es vielleicht auch einen Unterschied zwischen Hartz IV und Sozialhilfe gibt.

malysh1990  03.12.2010, 10:37
@rahel

na dann wünsch ich euch mal viel spaß beim vererben... mir kann euer eigentum ja egal sein ;)

ach und nebenbei erwähnt, solltet ihr vielleicht mal einen blick ins sozialgesetzbuch werfen :)

rahel  03.12.2010, 19:27
@malysh1990

@malysh1990: Schätzle, warum kannst Du Deinen Irrtum nicht einsehen und wirst hier auch noch überheblich?

ottiman  09.09.2013, 08:36
@malysh1990

Der Onkel hat es nötig gehabt, sonst wäre er nicht zum Amt? Nur weil er sich mal ein Haus in besseren Zeiten leisten konnte, nun wohl arbeitslos wurde, wäre es eine Unzumutbarkeit, dass er es nur weil er mal arbeitslos wurde, verkaufen müsste. Genau wie man einem Mieter zugesteht, sollte er viele Jahre in ein und der selbigen Wohnung leben, diesem nicht zugemutet werden kann, dass er gekündigt wird, da dieser mit Wohnung u. Umgebung verwurzelt sei, ist es auch einem Wohneigentümer nicht zu zumuten, sein Haus zu verkaufen, aus seiner angestammten Wohnung/ Umgebung auszuziehen und ins Getto ziehen zu müssen, wegen arbeitslosigkeit. So ist dass auch richtig, denn er hat wohl im Gegensatz zu Anderen, feste gespart, nicht über seine Verhältnisse gelebt, Entbehrungen auf sich genommen um sich die Immobilie vom Munde abgespart, während Andere dauernd urlaubten, sich neue Autos kauften, es sich im Allgemeinen Gut gehen ließen! Es wäre ungerecht, wenn man auf der anderen Seite sagt, der Bürger müsse für sein Alter sparen (sei es durch Riester, Lebensversicherung, oder Eigentumsbildung einer Wohnimmobilie, um späer im Alter eine Mietentlastung zu haben) und anderseits, sollte man mal in die Verlegenehit kommen arbeitslos zu werden, abgestraft werden, indem man gezwungen werden würde, seine Immobilie zu verscherbeln! Dann wäre der Onkel ja doppelt bestraft, einmal hatte er 30 Jahre eine hohe Schuldenlast, mit allen Risiken und Entbehrungen, die ein Immobilienkauf eventuell mit sich bringt und anderseits, bei Arbeitslosigkeit kommt die unzumutbare Härte hinzu, sein angestammtes Wohnumfeld aufgeben zu müssen, um in eine 1 Zimmer- Sozialgetto-Bausiedlung zurück zukehren, wo er eventuell, sich viell. einmal mit harter Arbeit herausgeholt hatte, um in einem schönen, netten Wohnumfeld, seinen Lebensabend verbringen zu können. Es reicht schon, wenn der Staat sich die Miete sparen kann, da er ja zu den wenigen gehört die sich mietfreies Wohneigentum erarbeitet haben! Nun würde er ja für dass Jahrzehte lange sparen bestraft werden, dass wäre nicht richtig. Aber die Erben seines Hauses, müssen sich Erbschaftsabzüge gefallen lassen, sie haben sich nicht einschränken müssen, es gibt keinen Grund warum sie die zu Lebzeiten an den Onklel gezahlte Stütze nicht dem Amt zurückzahlen müßten? Hätten dem Onkel ja unterstützen können, finanziell helfen, so dass er sich keine staatl. Stütze holen müsste, dann müssten sie auch vom Erbe nix zurückzahlen. So ist,s richtig. Wer seine Lieben lieber ins Heim abschiebt, obwohl er sich kümmern könnte, dem geschieht es auch recht, dass die Heimkosten das Erbe auffressen, denn wer die Exkremente wegputzt, soll auch das Geld bekommen :-))