Wann muss die Versicherung, nach einem Unfall zahlen?
Hallo, also kurz erklärt...mir wurde reingefahren der Typ hat Fahrerflucht begangen und wurde gesehen...Anzeige wurde erstattet und ich habe ein Gutachten erstellen lassen und dies liegt der Versicherung auch nun über zwei Wochen vor...aber die wollen mein Geld nicht auszahlen weil ihr Versicherungsnehmer sich nicht bei Ihnen meldet.
Was habe ich damit zutun? Ist das rechtlich.... was ist wenn er sich niewieder meldet? Werde ich dann nie ausgezahlt? Also finde das ein bisschen komisch.
9 Antworten
Heisst es, dass das Kennzeichen und die Versicherung des Verursachers bekannt ist? Würde die eigene Versicherung um Hilfe bitten! Sicher kann das ganze Verfahren einige Zeit in Anspruch nehmen incl. der Ermittlungen der Polizei. Gibt es Zeugen für den Unfall? Wenn ohne Zweifel festgestellt wird, dass der Unfall von dem Unfallflüchtigen verursacht wurde, muss seine Versicherung auf jeden Fall zahlen (auch dann, wenn er selber keine Angaben macht)!
Die Versicherung muß zahlen, wenn die Sachlage klar ist. Meldet sich der Verursacher nicht, kann das Monate dauern. Da nützt auch kein Rechtsanwalt. Der fordert nämlich auch noch die Ermittlungsakte an, was noch mal 4 Wochen dauert.
Dein Fall ist doch klar, die Rechtslage ist klar, es fehlt nur die Antwort vom VN. Ruf doch einfach regelmäßig den Sachbearbeiter an und frage nach dem Stand der Dinge. Dieser wird daraufhin mehrmals den Verursacher anschreiben, ihm die rechtlichen Folgen seines Schweigens erklären und irgendwann an dich auszahlen.
Hallo, natürlich muss die Versicherung Ihrem Kunden auch die Möglichkeit geben sich zu dem Vorfall zu äußern. Stell dir die Sache umgekehrt vor. Deine Versicherung würde einen Schaden ohne dein Wissen bezahlen, wäre auch blöd
Da es sich um Fahrerflucht handelt, ist die Ermittlung hier etwas umfangreicher. Wenn der Kunde nicht antwortet, muss die Ermittlungsakte angefordert werden, was teilweise bis zu 4 Wochen oder länger dauern kann bis die Staatsanwaltschaft die Akte freigibt.
Du musst hier als Geschädigter den Beteiligungsnachweis führen, d.h. belegen dass es der Kunde war, z.B. eben durch Zeugen, Fotos des Kennzeichen usw. Ich würde hier der Versicherung die Zeugen benennen, dass diese durch die Versicherung kontaktiert werden kann
Das kann ein paar Wochen manchmal sogar Monate dauern... Ansonsten nimm dir einen Anwalt...
Also, war heute beim Anwalt...an meinem Auto konnte kein Lack von seinem Wagen gefunden worden....er ist wahrscheinlich mit dem Nummernschild dagegen....und jetzt 3 Monate später konnte an seinem Wagen auch kein Lack von mir gefunden werden! Der hat zwar Macken aber die sind von einem andern nicht gemeldeten Schaden...die Anzeige wegen Fahrerflucht wurde eingestellt...man kann ihm nicht nachweisen das er den Aufprall gemerkt hat...die Unabhängigen zeugen die alles gesehen haben reichen auch nicht? Jetzt bleib ich auf dem Gutachten sitzen dem Anwalt und meinem Schaden!? Weil der penner sagt ich war das nicht? Bzw hab nix gemerkt? Das kann doch nicht sein!