Audi unfallschaden, kosten?

7 Antworten

Du brauchst auf alle Fälle einen Kostenvoranschlag von der Vertragswerkstatt. Allerdings wirst du den KVA bezahlen müssen. Nur wenn du die Reparatur auch dort durchführen lässt werden die Kosten verrechnet.

Und wenn du dann nach Kostenvoranschlag abrechnen willst, bekommst du natürlich die MwSt nicht ersetzt. Es steht dir aber Nutzungsausfall während der notwendigen Reparaturdauer zu.

Lass den Gutachter reden und sage nur was, wenn er Dich was fragt. Er begutachtet den Schaden und die Höhe der Reparatur. Ja, fiktive Abrechnung ist möglich (netto).

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
Geht das?

Klar.

Was muss ich genau beachten und sagen?

Nichts.

ch kann so ein Schaden nicht einschätzen?

Dafür kommt ja auch der Gutachter.

•ich will mir den schaden auszahlen lassen. Geht das?

Ja. Es wird der Nettobetrag der geschätzten Reparaturkosten gezahlt.

und zweitens: morgen kommt ein gutachter. Was muss ich genau beachten und sagen?

Dass das kein Gutachter der gegnerischen Versicherung ist.

Bei einem KH-Schaden hat der Geschädigte, also du, freie Gutachterwahl.

Welchen Schaden der Gutachter ermitteln wird, kann man nicht voraussagen. Ein Foto ist zu wenig, um Alles beurteilen zu können. Ist aber auch egal. Der Gutachter wirds schon wissen.

Ich hoffe für dich, den Gutachter hast du bestellt, und er wurde nicht von der gegnerischen Versicherung beauftragt?

•ich will mir den schaden auszahlen lassen. Geht das?

Ja. Dann bekommst du den Schaden abzüglich MWSt ausgezahlt. Nachdem du die Reparatur nachgewiesen hast, bekommst du noch die Nutzungsausfallentschädigung bezahlt. Wie hoch die ist, steht im Gutachten.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung