Audi unfallschaden, kosten?
Hallo, einer ist mir reingefahren. Hats aber der polizei gemeldet. Alles gut usw.
da es mein erster schaden ist, und von seiner versicherung alles übernommen wird, habe ich ein paar fragen.
•ich will mir den schaden auszahlen lassen. Geht das?
und zweitens: morgen kommt ein gutachter. Was muss ich genau beachten und sagen? Also er hat die front erwischt, kotflügel, viele dellen und am rand oben vom rad ist es auch beschädigt. Also viele punkte. Ich kann so ein Schaden nicht einschätzen?
Audi A3 2008 Cabrio
7 Antworten
Du brauchst auf alle Fälle einen Kostenvoranschlag von der Vertragswerkstatt. Allerdings wirst du den KVA bezahlen müssen. Nur wenn du die Reparatur auch dort durchführen lässt werden die Kosten verrechnet.
Und wenn du dann nach Kostenvoranschlag abrechnen willst, bekommst du natürlich die MwSt nicht ersetzt. Es steht dir aber Nutzungsausfall während der notwendigen Reparaturdauer zu.
Lass den Gutachter reden und sage nur was, wenn er Dich was fragt. Er begutachtet den Schaden und die Höhe der Reparatur. Ja, fiktive Abrechnung ist möglich (netto).
Geht das?
Klar.
Was muss ich genau beachten und sagen?
Nichts.
ch kann so ein Schaden nicht einschätzen?
Dafür kommt ja auch der Gutachter.
•ich will mir den schaden auszahlen lassen. Geht das?
Ja. Es wird der Nettobetrag der geschätzten Reparaturkosten gezahlt.
und zweitens: morgen kommt ein gutachter. Was muss ich genau beachten und sagen?
Dass das kein Gutachter der gegnerischen Versicherung ist.
Bei einem KH-Schaden hat der Geschädigte, also du, freie Gutachterwahl.
Welchen Schaden der Gutachter ermitteln wird, kann man nicht voraussagen. Ein Foto ist zu wenig, um Alles beurteilen zu können. Ist aber auch egal. Der Gutachter wirds schon wissen.
Ich hoffe für dich, den Gutachter hast du bestellt, und er wurde nicht von der gegnerischen Versicherung beauftragt?
•ich will mir den schaden auszahlen lassen. Geht das?
Ja. Dann bekommst du den Schaden abzüglich MWSt ausgezahlt. Nachdem du die Reparatur nachgewiesen hast, bekommst du noch die Nutzungsausfallentschädigung bezahlt. Wie hoch die ist, steht im Gutachten.