Autoschäden während der Arbeitszeit? Berufsgenossenschaft?
Hallo, ich hatte mein Auto an der Arbeit geparkt. Während ich Nachtdienst hatte ist mir jemand in die Seite reingefahren und hat Fahrerflucht begangen. Ich habe den Schaden erst der Polizei dann der Versicherung gemeldet. Jetzt meinte eine Arbeitskollegin zu mir, man könne es auch über die Berufsgenossenschaft laufen lassen? Ich habe davon noch nie etwas gehört. Ich kenne das nur von Arbeitsunfällen, dass es nicht über die Krankenkassen sondern über die Berufsgenossenschaft abgerechnet werden aber bei Autoschäden habe ich davon noch nie etwas gehört? Hat jemand darüber schonmal etwas gehört?
Vielen Dank für eure Antworten!
7 Antworten
Grundsätzlich ist es wichtig zu wissen ob es sich um einen Firmeneigenen Parkplatz oder freie Parkflächen handelt . wenn firmenparkplatz ... wurde ein deffinierter platz zb mit Nummern zugewiesen oder frei nutzbare Flächen ? ist am Zugang eine schranke oder zugansberechtigung oder eben nicht .. Ein Begriff an der Arbeit geparkt ist wenigh hifreich wenns um rechtliche belange geht ...Sind diese Viedeoüberwacht oder nicht ? ein Wegeunfall liegt nur dann vor wenn es auf dem Weg zur arbeit oder dem direkten Heimweg handelt.. auch das ist wegen der Steuerlichen berücksichtigung zu klären.. ich habe so meine zweifel ob das FA die Zeit während des Parkens auch anerkennt . Bei Betriebseigenen Parkflächen kann es sogar sein das der Betrieb bzw die Versicherung hier haften muß aber auch das ist anhand der Rechtsverbindlichkeit zu prüfen und nicht immer Klar ersichtlich.. das die BG nur für Personenschäden aufkommt und das auch nur eingeschränkt was Fallabhängig ist wurde ja schon geschrieben . ich würde mich mal beraten lassen und versuchen die rechtlichen Unklarheiten feststellen zu lassen. Ich will Dir keine großen Hoffnungen machen aber es gibt in einzelfällen durchaus möglichkeiten da was zu bekommen. Vergiss was Arbeitskollegen vieleicht meinen, lass die Rechtslagen prüfen und Dich beraten.. nur so kann man dir eventuell helfen... Mal gespannt was dabei rauskommt.. Eine Anzeige in der regionalpressen bzw dem Einzugsgebiet der Firma mit Zeugen gesucht ist auch häuffig hlfreich. versuchen sollte man es auf alle Fälle.. wenn das schadfahrzeug bekannt ist sollte man auch die " privaten " einschlägigen Werkstätten und Schrauberhütten überprüfen und nicht selten verschwinden solche Fahrzeuge auch beim Verwerter bzw schnell in der Presse oder im Schredder,.. Die Polizei ist meist mit dartigen Ermittlungen aus kapazitätsgründen nicht so eifrig, denn die haben auch noch anderes zu tun .. eigeninitiative beim Suchen, eventuell unter Einsatz von Feunden und bei konkreterem Verdacht die polizei hinzuzuziehen bringt meist mehr.. aber Achtung eingenmächtiges Handeln kann auch nach hinten losgehen. immer schön im rahmen der Gesetzte verhalten.-. Joachim
Das ist Unsinn. Die BG ist nur für Personenschäden zuständig. Bei Fahrerflucht, kannst versuchen über den Zentralruf der Versicherungen eine Schadensmeldung abzugeben. Da wirst du darauf warten müssen, ob die Polizei die Täter ermittelt.
Die nimmt dich auf dem Arm. Das einzige was du machen kannst ist die Rep. kosten Steuerlich geltend machen weil es ein Wegeunfall ist.
bleib so dabei das ist schon der richtige weg
Das geht definitiv nicht. Die Berufsgenossenschaft tritt nur für Personenschäden im Zusammenhang mit der Berufsausübung ein.