Wann muss der Stromversorger, nach Ausgleich aller Rückstände, die Stromversorgung wieder frei geben
Auch mir wurde aufgrund meines Fehlverhaltens gegenüber meinem Energieversorger, der Strom abgestellt. - Rechnungsbetrag 212,35 € + Ab- u. Anklemmen =554,20 €. Nach erheblichen Protest meiner Seits, musste ich nun, um wieder mit Strom versorgt (ich dachte am selben Tag) zu werden, den gesamten Betrag per Soforteinzahlung ausgleichen. Ich bekam weder am selben Tag noch an den beiden darauffolgenden Wochentage die dementsprechende Stromanschaltung. Ich habe also, obwohl keine Zahlschuld mehr vorlag, 3 Tage ohne Strom schmoren müssen. Absolut unakzeptabel. Nun meine Frage. Wann muss der Stromversorger wieder den Verbraucher, nach der Abschaltung (bei Ausgleich der gesamten Forderung) mit Strom versorgen? Darf er hier tatsächlich willkürlich entscheiden, wann er mit der Stromversorgung wieder beginnt, oder gibt es eine gesetzliche Regelung? Mir wurde gesagt, das der Dienstleister für die Freischaltung eben viel zu tun hat, was mir aber völlig egal ist. Muss man halt ein 2. Dienstleister beauftragen. Schlussendlich hatte man auch kein Verständnis für meine Situation.
Um hier noch eins vorweg zu nehmen, die Argumentation:"du bist selbst schuld", lasse ich nicht gelten, da dies einer Art Selbstjustiz darstellt. Desweiteren werde ich auf jeden Fall hier eine Rechtsberatung aufsuchen, da die Ab- u. Anschaltungsgebühren über den eigentlichen Forderungen liegen. Denn, jede Partei ist hier zur absoluten Schadensminimierung verpflichtet, aber aus meiner Sicht werden hier Kosten künstlich in die Höhe getrieben.
2 Antworten
Eins muss nachträglich noch erwähnt werden. Nach sofortiger Bareinzahlung, wurden die Zahlungsquittungen sofort zum Kundendienst des Stromversorgers gefaxt. Dieser hatte also nach ca. 1,5 Stunden, gerechnt von der Stromabschaltung, die dementsprechenden Bareinzahlungsbelege vorliegen. Also man kann hier nicht argumentieren, dass der Strom erst freigeschalten wird, wenn dass Geld auf dem Konto eingegangen ist. Diese Vorgehensweise wurde mir ja auch schlussendlich durch den Kundendienst des Stromversorgers, so mitgeteilt.
Hallo :) ich möchte mal Licht ins Dunkel bringen! Jeder Stromversorger hat ein Call-Center / Kunden-Kompetenz-Center... dort werden alle Anliegen bearbeitet. Da es wohl kaum einen Versorger gibt der eine tagesaktuelle bearbeitung hat, ist eine zeitnahe bearbeitung der Wiederinbetriebnahme nicht möglich. DAS weiß aber auch der Stromversorger, im Regelfall steht auf der Sperrandrohung eine gesonderte Faxnummer! Dieses fax steht bei vielen direkt im Forderungsmanagement und wird regelmäßig geleert. Natürlich kann ich nicht beurteilen ob jeder Versorger so etwas hat. An dieses Fax schickt man seinen Einzahlungsbeleg. Hat man nicht die möglichkeit etwas zu Faxen fährt/geht man zum nächsten Service-Center und zeigt dort die Belege vor.
Ein möchte ich hier deutlich sagen - die Stromversorger haben keinen vorteil davon, wenn später eingeschaltet wird. Es wird auch nicht mit absicht gemacht. Du musst dir immer im Hinterkopf behalten das täglich Zähler gesperrt und entsperrt werden. Hierbei wird auch niemand sich hinsetzen und sagen: So Herr xyz bekommt noch keinen Strom weil mir sein Name nicht gefällt! ...
Fakt ist aber auch, dass leute die abends um 20 uhr anrufen und sagen: "ich hab bezahlt ich fax ihnen den beleg auf ihren bildschirm!!! Schalten sie frei! ...." erst Montag strom bekommen. Denn auch die Außendienste haben arbeitszeiten. Extra wegen einem Kunden noch eine Externe Firma beauftragen geht nicht! Meistens schon deshalb nicht weil nur geschultes personal von der eigenen Firma ran kann oder von einem Dienstleister mit dem man bereits einen Vertrag geschlossen hat (meistens sind das bei größeren Firmen dann "leichte" aufgaben wie Ableser, Entsperrungen mit Sperrkappen).
Die aussage vom Kundenbetreuer kann ich nicht verstehen... der AD hat viel zu tun ... natürlich haben die leute viel zu tun aber dann muss mehr personal eingestellt werden. Den nein verzug von mehreren Tagen ist nicht OK! Bei meinen zwei letzten arbeitgebern war es so: Alle belege die vor 12 uhr eingegangen sind wurden noch am selben tag entsperrt. so war es aber auch auf dem Schreiben der Sperrandrohung vermerkt. Heißt also, dass der Kunde wusste wann er strom bekommt!
Was die Kosten dieser Sperrung und Entsperrung betrifft... wenn die Hauptsumme über 100 Euro lag (ohne Mahnkosten und der Sperrandrohung) kann dein Rechtsanwalt sich auf den Kopfstellen und rumwetter wie er möchte. Die Sperre wird mindestens 3 Tage vorher (im regelfall 14 tage vorher aber 3 Tage sind gesetzlich vorgegeben) bekanntgegeben. Die Kosten für alle Dienste werden ebenfalls aufgezählt und somit wusstest du was auf dich zukommt. Wer extreme Kosten vermeiden will versucht vorher zu bezahlen. Im übrigen kannst du lediglich prüfen ob du an das Fax an Forderungsmanagement geschickt hast (einfach die Faxnummer vom Sperrbeleg mit einem Normalen schreiben vergleichen). Man kann ja auch mal versuchen wie folgt zu begründen:
Die Anlage wurde am 01.01.0000 um 00:00 Uhr gesperrrt und ihnen wurde der zahlungsbeleg am 01.01.0000 um 01:30 uhr zugefaxt. Eine verzögerte Wiederinbetriebnahme hat dazu geführt, das Lebensmittel im Wert von xx,xx € und Fische im wert von xx,xx € zerstört wurden.
so kann man versuchen wenigstens etwas geld wieder rein zu bekommen wenn die einschaltung wirklich so spät war... hmmm... Für's nächste mal ein tipp, Außendienst nicht rein lassen (allerdings sollte man schnell handeln weil sonst geklagt wird) oder den zahlungsbeleg an den Zähler oder die Haustür kleben... der AD verschwindet dann wieder. Auf jedenfall wünsch ich dir viel Erfolg und ein schönes wochenende :)