Garagengemeinschaft Stromversorgung Abrechnung Nichtzahler
Wir sind eine Garagengemeinschaft aus DDR Zeit. Grund von Stadt gepachtet. Darauf stehen 130 Eigentumsgaragen. Elektroinstallation in allen Garagen mit Zwischenzählern, ein Hauptzähler. Zwei Mann haben sich den Hut aufgesetzt, sich ohne irgendeine Legitimation sich um die Umlage der Energierechnung zu kümmern. Einer ist Rechnungsentgegennehmer. Beide arbeiten unentgeltlich. Es existiert ein gesondertes Garagenkonto. 40 Garagenpächter nutzen Strom und zahlen nicht. Festkosten 6,70 € (Zähler- und Leitungsverluste, Umlage) Auch wenn kein Strom abgenommen wird, fallen pro Zähler Verluste an 3 Watt x 24 h x 365 Tage = 26,26 kWh x 0,21 €/kWh = 5,52 €/Jahr Zwischenzähler stehen, Hauptzähler läuft. Argumente: Ich brauch ja keinen Strom, also brauch ich auch nichts zahlen. Jeder liest selbst seinen Zähler ab, berechnet seine Kosten und überweist den Betrag mit Angabe der Garagennummer und des Zählerstandes (nicht des Verbrauchs), damit man später mal eine Vergleichsrechnung mit dem Hauptzähler durchführen kann. Die Stromkosten belaufen sich in der Regel alle unter 10 € pro Jahr/Garage. Viele reagieren auch auf Mahnungen nicht. Einzeln abschalten geht auch nicht. Installation - alles innerhalb der Garagen. Sicherungen herausdrehen nicht möglich. Letztes Jahr haben wir uns bei den Nichtzahlern mit Aushängen an ihren Garagen bedankt, dass die Gemeinschaft für sie die Stromkosten bezahlen durfte. Keine Reaktion. Nun zur eigentlichen Frage: Welche Daten können wir aushängen, ohne gegen den Datenschutz zu verstoßen? vom Säumigen: nur die Garagennummer, zusätzlich Vorname, Vorname und Nachname, Straße, Ort?
Die Gründung eines Vereines, GbR, Genossenschaft usw. wollten wir umgehen. Großer Aufwand, es kommt nur die Hälfte und alles läuft auf eine Neuinstallation hinaus, da die gesamte Anlage den Status des Bestandsschutzes verliert sowie etwas an der Anlage geändert wird. Neuer Standard muss eingehalten werden und die Stadt erlaubt ehe nur das Anschalten des Lichtes und das Betreiben jeglicher elektrischer Geräte - auch Ladegeräte- ist aus Brandeschutzgründen untersagt. Gerichtliche Mahnbescheide kann zwar ein "Rechnungsentgegennehmer" auslösen , werden aber ohne rechtliche Wirkung bleiben. Ein Rechnungsentgegenehmer ist ja letztendlich ein Nichts, falls es vor Gericht geht.
2 Antworten
dummgelaufen, wenn man keinerlei verträge hat.
das ist wie bei antennenanlagen die es noch gibt. da kann man auch gucken, ohne zu zahlen, wenn man nicht von den betreibern angesprochen wird.
von daher würde ich in absprache mit den zahlenden leuten den saft abschalten und dann warten, ob nichtzahler kommen, weil es keinen strom gibt.
wir haben auch festgestellt, wer die papiertonnen beim mehrfamilienhaus noch nutzt, als ein schloss dran war.
und dann sollte man eine vereinbarung aufsetzen, wonach jeder neber seinem verbrauch einen betrag für die wartung zahlen muss, wo der verlust eingerechnet ist.
grundsätzlcih ist es doch nur vom vorteil, wenn man sich eignet, anstatt einen neuinstallation zu machen, die teuer wird.
nciht zu vergessen, das es immer von de rstadt abhängt, wie lange die garagen auf dem grundstück noch stehen dürfen
Welche Daten können wir aushängen, ohne gegen den Datenschutz zu verstoßen? vom Säumigen: nur die Garagennummer, zusätzlich Vorname, Vorname und Nachname, Straße, Ort?
Bin kein Fachanwalt, aber ich denke GAR KEINE. Ihr müsst Euch die Mühe machen, alle einzeln anzuschreiben.. diese Daten dürfen m. E. nicht ohne Zustimmung veröffentlicht werden.