Wann kommt der strafbefehlbrief/Gericht Trunkenheit im Verkehr?
Hallo, mir wurde am 17.12.16 mein Führerschein vor Ort an einem Parkplatz genommen. Ich hatte beim Umparken 1.69 Promille im Blut. Habe bis jetzt noch nichts bekommen kein Brief für einen Strafbefehl oder einen Gerichtstermin. Wenn der Führerschein weg ist bekommt man doch ein schnelleres Verfahren oder irre ich mich? Wann werde ich einen Brief bekommen? MfG Alex
7 Antworten
Der "gelbe" Brief kann lange dauern. Ich würde mich jedoch schon um eventuell notwendigen kontrollierten Abstinenzzeiten erkundigen. Je früher man damit anfängt, desto besser ist die Chance zum Ende der Sperrzeit die Auflagen erfüllt zu haben.
Bei 1,69 Promille ist es schon fast egal denn
Die vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis wird bei der Sperrfrist in der Regel berücksichtigt .
Das schreiben , entweder Strafbefehl oder Gerichtstermin , wird dir vermutlich spätestens im April zugehen .
Ja gut möglich ,
hab mich evtl. ein wenig undeutlich ausgedrückt .
Kleine Beispiele :
Tattag 01.01. mit vorläufige Entziehung der FE
01.04 Gerichtsurteil bzw. Strafbefehl mit :
Die Behörde wird angewiesen für weitere 6 Monate ( Sperrfrist ) keine neue Fahrerlaubnis zu erteilen .
Somit hast du 10 Monate keine Fahrerlaubnis .
nächstes Beispiel :
Tattag 01.01 ohne vorläufige Entziehung
01.04. Gerichtsurteil bzw. Strafbefehl :
Die Behörde wird angewiesen für 10 Monate ( Sperrfrist ) keine neue Fahrerlaubnis zu erteilen .
Auch 10 Monate !
Nur wird beim ersten Beispiel die vorläufige Entziehung berücksichtigt .
Das kann manchmal dauern. Aber Auf jeden Fall musst du eine MPU machen um deinen Schein wieder zu bekommen, das ist Fakt.
Dass dir die Fahrerlaubnis entzogen wurde, hat keinen Einfluss auf die Schnelligkeit eines Strafverfahrens.
Der Strafbefehl kommt in der Regel 2-3 Monate nach der Tat.
Bei mir war das Datum des Strafbefehls Beginn der Sperrzeit.