Was ist jetzt die Strafe?

22 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Hi, die Strafe steht im 1. Brief. Die ist soweit korrekt.

Es wird noch was kommen, wo ein Aufbauseminar angeordnet wird. Alk in der Probezeit ist ein A- Verstoß.

Falls die Behörde am Fahrverbot festhält, würde ich Einspruch einlegen. das ist nicht so ohne weiteres rechtens.

Dazu müssten mit 0,3 Promille schon Ausfallerscheinungen nachweisbar gewesen sein, oder Du müsstest in einen Unfall verwickelt gewesen sein.

Dann würde es aber auch kein Fahrverbot, sondern einen Entzug der Fahrerlaubnis geben.

Ich hab den Eindruck, die Behörde hat hier geschlampt.

Anonym2993022 
Beitragsersteller
 29.02.2020, 18:05

Trage ich die Kosten des Gerichtsverfahrens wenn ich Einspruch einlege ?

In der Probezeit gilt die sogenannte Null-Promille-Grenze seit 2007. 0,3 Promille sind demnach 0,3 Promille zuviel und daher die Strafe auch rechtmäßig und auch gerecht.

Alkohol am Steuer in der Probezeit ist ein sogenannter A-Verstoß. Probezeit kann noch auf vier Jahre verlängert werden, es kann ein Aufbauseminar noch verlangt werden. Es gibt sicher einen Punkt in Flensburg. Fahrverbot wird wahrscheinlich ein Monat sein, da es sich um das erste mal handelt.
Beim zweiten mal ist aber 1000€, zwei Punkte in Flensburg und drei Monate Fahrverbot ziemlich sicher.
Ab 0,3 Promille besteht aber auch die Möglichkeit, den Führerschein zu entziehen, eine Freiheitsstrafe zu verhängen oder eine Geldstrafe auszusprechen.

Anonym2993022 
Beitragsersteller
 29.02.2020, 14:36

Auf der Seite des Bußgeldkataloges steht Fahrverbot erst ab 0.5

Maggut  29.02.2020, 14:48
@Anonym2993022

Jabb, steht da so. Aber um die Verlängerung und den Punkt wird wohl kein Weg daran vorbeiführen. Ein Fahrverbot ist dennoch möglich, es muss nur von einer Straßenverkehrsgefährdung ausgegangen sein, dann ist der Lappen auch weg. Dann juggt auch die 0,5er Grenze nicht. Da reicht auch 0,1 Promille.

Anonym2993022 
Beitragsersteller
 29.02.2020, 14:49
@Maximal497

Doch so steht es dort sonst würde ich es ja nicht erwähnen.

Anonym2993022 
Beitragsersteller
 29.02.2020, 14:50
@Maggut

Richtig aber in diesem Fall würden wir von einer Straftat sprechen in meinem Fall ist es aber nur eine Ordnungswidrigkeit

Maggut  29.02.2020, 14:56
@Anonym2993022

Für die Gefährdung reicht es aus, einmal einen zu geringen Abstand zum Vordermann gehabt zu haben. Und gerade in der Probezeit verstehen die kein Spaß. Und gerade Fahranfänger lassen die richtig "bluten" für solche vergehen. Vollkommen okay, die 0,0er Grenze ist nicht aus Spaß da. Wie gesagt, womöglich die 250€, Punkt, Probezeit auf 4 Jahre und Aufbauseminar. Worst Case, sie machen daraus eine Fahrt mit Gefährdung, dann können es 3 Punkte werden, Fahrverbot usw. Da aber schon die 250€ geschrieben wurden, kommt eher noch der Punkt usw.

Crack  29.02.2020, 14:57
@Maximal497

Worauf berufst Du Dich dabei?

Crack  29.02.2020, 14:58
@Maggut
Ein Fahrverbot ist dennoch möglich, es muss nur von einer Straßenverkehrsgefährdung ausgegangen sein, dann ist der Lappen auch weg. Dann juggt auch die 0,5er Grenze nicht. Da reicht auch 0,1 Promille.

Wenn das so wäre, dann stünde das auch so im Bußgeldbescheid und wir hätten einen ganz anderen Tatbestand.

Anonym2993022 
Beitragsersteller
 29.02.2020, 15:00
@Crack

...habe mich verlesen ignoriere diesen Kommentar

Maggut  29.02.2020, 15:02
@Crack

Stimmt, da hab ich nicht drauf geachtet. Touche :D

Kurzversion:

Bußgeld und Gebühren knapp 280 €

1 Monat Fahrverbot.

Aufbauseminar.

§ 24c Alkoholverbot für Fahranfänger und Fahranfängerinnen

(1) Ordnungswidrig handelt, wer in der Probezeit nach § 2a oder vor Vollendung des 21. Lebensjahres als Führer eines Kraftfahrzeugs im Straßenverkehr alkoholische Getränke zu sich nimmt oder die Fahrt antritt, obwohl er unter der Wirkung eines solchen Getränks steht.

Gemeint ist damit, dass Alkohol für Fahranfänger und Fahrer unter 21 Jahren  sowohl während des Fahrens verboten ist als auch das Setzen hinters Steuer in bereits  angetrunkenem Zustand .Schon ein Alkoholwert von 0,1 Promille kann dem Fahranfänger oder Heranwachsenden dann zum Verhängnis werden, als er einen Verstoß gegen § 24c StVG darstellt. 

Quelle: https://www.bussgeldkatalog.net/strassenverkehrsgesetz/24c-stvg/

Das Fahrverbot ist eigentlich auch unrechtmäßig da ich nur mit 0.3 Promille erwischt wurde.

Da steht nichts von 0,3 Promille. Da steht: Kein Alkohol.

Entscheidung des OLG Düsseldorf dazu (Beschluss vom 18.04.2016 – IV-3 RBs 36/16)

Eine Wirkung im Sinne des §  24c Abs. 1 Alt. 2 StVG kann erst ab einer Blutalkoholkonzentration von 0,2 Promille oder einer Atemalkoholkonzentration von 0,1 mg/l angenommen werden.

Du hattest 0,3. Das ist mehr als 0,2. Also ist das Fahrverbot natürlich nicht unrechtmäßig, ganz langsam reiten Cowboy...

Wieso sie davon nicht absehen? Weil das die Entscheidung der Fahrerlaubnisbehörde ist. Ein Fahrverbot ist beim 24c StVG nicht der Standardfall. Aber auch hier: Das entscheidet die Fahrerlaubnisbehörde und allein die Fahrerlaubnisbehörde. Wenn du natürlich mit "das Fahrverbot ist unrechtmäßig" argumentiert hast, musst du dich nicht wundern, dass sie dir "zeigen", was alles rechtmäßig ist.

Ordnungswidrigkeiten in der  Probezeit werden in A- und B-Verstöße eingeteilt. Alkohol am Steuer unter 21 Jahren und/oder in der Probezeit ist ein A-Verstoß. Befinden Sie sich noch in der Probezeit, so kommen neben den genannten Sanktionen noch weitere Konsequenzen auf Sie zu.
Handelt es sich um den ersten A-Verstoß, den Sie in Ihrer Probezeit begingen, so müssen Sie nicht nur die Verlängerung der Probezeit um zwei weitere Jahre in Kauf nehmen. Darüber hinaus müssen Fahrer, die in der Probezeit mit Alkohol am Steuer erwischt werden, auch an einem besonderen Aufbauseminar zum Thema “Alkohol und Drogen im Straßenverkehr” teilnehmen.

Quelle: https://www.bussgeldkatalog.net/strassenverkehrsgesetz/24c-stvg/

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
Anonym2993022 
Beitragsersteller
 29.02.2020, 21:43

Ich habe nicht mit das Fahrverbot ist unrechtmäßig argumentiert.

Ich habe eine Email verschickt in der Freundlich um eine Erklärung gebeten habe und in der ich darauf hingewiesen habe das der im Brief stehende Paragraf kein Fahrverbot vorsieht.

flythesky  29.02.2020, 21:46
@Anonym2993022

Jup, das war dann ziemlich gut. Aber scheinbar ist in deinem Fall dennoch ein Fahrverbot angedacht - was rechtmäßig ist.

Ganz ehrlich? ICH würde vor Gericht gehen, wenn sie keine vernünftige Begründung liefern können, wieso ausgerechnet dir jetzt ein Fahrverbot auferlegt werden soll. Aber wenn du verlierst, musst du zahlen, das muss dir klar sein.

Anonym2993022 
Beitragsersteller
 29.02.2020, 21:47
@flythesky

Okay danke

was müsste ich den sollte ich verlieren zahlen ? Ist es sehr teuer ?

flythesky  29.02.2020, 21:52
@Anonym2993022

Gerichtsverhandlung? Dürften ca. 300€ sein.

Aber ich täte erstmal einen Zwischenschritt machen (nochmal: Ich darf dir keine Rechtsberatung geben, das ist nur meine subjektive Meinung).

Sobald der Bescheid mit dem Fahrverbot kommt (ist ein gesondertes Schreiben), legst du Widerspruch ein mit dem Hinweis, dass beim 24c StVG deiner Kenntnis nach kein Fahrverbot vorgesehen ist und du um eine Begründung bittest, wieso du jetzt eins haben sollst.

3 Szenarien:

  1. Der Polizeibeamte wollte eine A-Typische Erhöhung durchziehen. Der muss dann eine Begründung schreiben, die der Fahrerlaubnisbehörde mitgeteilt wird und die du dann lesen kannst. Dann weißt du schon mal mehr, ob sich eine Gerichtsverhandlung lohnen würde.
  2. Die Fahrerlaubnisbehörde/Bußgeldstelle hats einfach vermasselt - da arbeiten auch nur Menschen - und merken es dann selber, wenn sie versuchen, sich eine Begründung auszudenken. Dann kann es sein, dass das Fahrverbot gleich "vergessen wird".
  3. Die haben doch eine vernünftige Begründung. Dann, siehe 1.
Anonym2993022 
Beitragsersteller
 29.02.2020, 21:59
@flythesky

Oh man das ist doch alles mies...

Rechtsschutzversichert bin ich nicht und da ich nur Azubi bin bin ich jetzt auch nicht wirklich reich...

1.

gehe ich vor Gericht und habe Erfolg muss ich meinen Anwalt bezahlen was wohl auch so um die 300€ Kostet

2.

verliere ich muss ich meinen Anwalt bezahlen 300€ + die Gerichtskosten 300€...

3.

nehme ich es einfach so hin Fahre ich halt einen Monat nicht.

da ist Möglichkeit 3 noch am angenehmsten.

flythesky  29.02.2020, 22:03
@Anonym2993022
  1. Wenn du gewinnst, werden dir die Anwaltskosten bezahlt! (nur beim Zivilrecht musst du den Anwalt auch im Erfolgsfall selber zahlen).
  2. Jup, das wäre doof... und nach MEINER Erfahrung - ich bin nur Polizist, kein Richter(!) - wirst du wohl auch nicht gewinnen, aber ich sprech hier für ein paar Gerichte, die ich in Bayern kennen gelernt habe, kann bei dir ganz anders ausschauen.
  3. Wenn es dein erstes Fahrverbot ist, hast du 4 Monate Zeit, dieses Fahrverbot anzutreten. Also sagen wir, du kriegst irgendwann Ende März Bescheid, dann kannst du diesen Monat bis Juli antreten. Evtl. könntest du das gut mit deinem Urlaub kombinieren?

Ich sags wie es ist: Ich möchte nicht deine Entscheidung treffen müssen. Ich glaube ich würde vor Gericht gehen, aber würde mir nicht anmaßen, dir irgendwas zu raten...

Anonym2993022 
Beitragsersteller
 29.02.2020, 21:38

Aber bei deiner Quelle steht es doch auch...

in meinem Fall also 0,3 Promille sieht der Bußgeldkatalog eine Strafe vor die 250€ und 1 Punkt vorsieht.

ein Fahrverbot ist erst ab 0,5 Promille oder bei einer Gefährdung des Straßenverkehrs der Fall.

hier nochmal deiner Quelle entnommen.

„Gemeint ist damit, dass Alkohol für Fahranfänger und Fahrer unter 21 Jahren sowohl während des Fahrens verboten ist als auch das Setzen hinters Steuer in bereits angetrunkenem Zustand .Schon ein Alkoholwert von 0,1 Promille kann dem Fahranfänger oder Heranwachsenden dann zum Verhängnis werden, als er einen Verstoß gegen § 24c StVG darstellt. Neben dem Bußgeld erwarten den Verkehrssünder dann Bußgeld und Punkte.

Die Strafen sind aufgrund der vermuteten Unkenntnis oder Unreife unterhalb der Grenze, die für Fahrer über 21 Jahren gelten, die die Probezeit bereits erfolgreich absolviert haben. Werden Sie mit Alkohol am Steuer erwischt, sind unter 21 Jahren alt und/oder in der Probezeit, droht Ihnen neben einem Bußgeld in Höhe von 250 Euro auch noch ein Punkt in Flensburg

Ein Fahrverbot ist hingegen in aller Regel nicht vorgesehen, wenn Sie in der Probezeit oder unter 21 Jahren mit Alkohol am Steuer ertappt werden.„

flythesky  29.02.2020, 21:42
@Anonym2993022
Ein  Fahrverbot ist hingegen in aller Regel nicht vorgesehen,

Heißt: Es wird meistens keins Erfolgen.

Heißt nicht: Es DARF keins Erfolgen.

Ein Blick ins Gesetz erleichtert wie so oft die Wahrheitsfindung.

Straßenverkehrsgesetz (StVG)
§ 25 Fahrverbot
(1) Wird gegen die betroffene Person wegen einer Ordnungswidrigkeit nach § 24, die sie unter grober oder beharrlicher Verletzung der Pflichten eines Kraftfahrzeugführers begangen hat, eine Geldbuße festgesetzt, s o kann ihr die Verwaltungsbehörde oder das Gericht in der Bußgeldentscheidung f ür die Dauer von einem Monat bis zu drei Monaten verbieten, im Straßenverkehr Kraftfahrzeuge jeder oder einer bestimmten Art zu führen. Wird gegen die betroffene Person wegen einer Ordnungswidrigkeit nach § 24a eine Geldbuße festgesetzt, so ist in der Regel auch ein Fahrverbot anzuordnen.

Was steht also da? Bei einem 24a HAT es ein Fahrverbot zu geben. Bei den übrigen Ordnungswidrigkeiten KANN es ein Fahrverbot geben.

Nochmal: Der Bußgeldkatalog ist nichts Fixes. Das sind die Regelbußgelder, von denen sowohl die Verwaltungsbehörden als auch die Gerichte aber im Einzelfall abrücken können.

Anonym2993022 
Beitragsersteller
 29.02.2020, 21:45
@flythesky

Und weshalb werde ich so unverhältnismäßig bestraft und andere bekommen kein Fahrverbot.

gleiches Recht für alle oder ?

von mir ist weder eine Gefährdung ausgegangen noch habe ich einen Unfall verursacht.

flythesky  29.02.2020, 21:48
@Anonym2993022

Da gibts im Recht einen Spruch: "Gleiches gleich, Ungleiches ungleich behandeln."

Wieso sie dir jetzt ein Fahrverbot draufhauen wollen? Keine Ahnung, ich war nicht dabei. Deswegen wie ich im anderen Kommentar geschrieben habe: ICH würde vor Gericht gehen. Aber ich kann dir hier keine Rechtsberatung geben, nur meine persönliche Meinung.... (mit einer Rechtsschutzversicherung aber auf jeden Fall!)

Und weshalb steht dort „von einem Fahrverbot sehen wir nicht ab“ ?

Das war deine Frage und wohl das, was dich wirklich interessiert.

Dann les nochmal, was da steht.

Von einem Fahrverbot sehen wir ab, bedeutet - Du bekommst kein Fahrverbot.

Von einem Fahrverbot sehen wir nicht ab, bedeutet - sie sehen es nicht ab, dir die Fahrerlaubniss zu enziehen.

Bzw.

  • Du bekommst ein Fahrverbot - das steht sogar im Brief.
  • Und weitere Maßnahmen wie Mpu etc. sind auch sehr warscheinlich.
Anonym2993022 
Beitragsersteller
 29.02.2020, 18:21

Ich habe niemanden gefährdet und weniger als 1,6 Promille gehabt.
das war auch mein erster Vorfall.

das schließt sowohl die MPU als auch ein Fahrverbot aus...

Scharfsinnig  29.02.2020, 18:30
@Anonym2993022

Im Brief steht, dass du dein Führerschein verlierst. Wenn du kein Deutsch kannst, kann ich dir auch nicht helfen. Du willst es nicht wahrhaben, doch die Realität lässt Grüßen.

MPU wird auch kommen, Aufbauseminare etc. Selber Schuld, richtig so.

Anonym2993022 
Beitragsersteller
 29.02.2020, 18:34
@Scharfsinnig

Nicht der hellste oder ?

hat keinen Sinn so jemandem wie die hier zu diskutieren...

auf der Rückseite steht übrigens das ich nur einen Punkt bekomme was eine Gefährdung des Verkehrs durch mich ausschließt so wie eine MPU

sonst hätte ich nun 3 Punkte und nicht nur 1

es gibt auch einen Unterschied zwischen einem Fahrverbot und den Führerschein komplett Verlierern...

Scharfsinnig  29.02.2020, 18:39
@Anonym2993022

Oje wer im Glashaus sitzt...

Was wäre ein Beispiel für einen A-Verstoß?Um A-Verstöße handelt es sich beispielsweise, wenn Sie Ihr Handy während der Fahrt benutzen, betrunken ein Kfz steuern oder sich nicht an das Rechtsfahrgebot halten.

Womit muss beim Führerschein auf Probe nach einem A-Verstoß gerechnet werden?

Neben den für alle Kraftfahrer geltenden Sanktionen aus dem Bußgeldkatalog erwarten Fahranfänger gerade nach einem begangenen A-Verstoß noch weitere Sanktionen. Sie müssen sich also warm anziehen: Ein A-Verstoß führt automatisch dazu, dass die Probezeit von zwei auf vier Jahre verlängert wird.

D.h Fürerschein weg. - Wie vom Gesetzt gefordert und IM BRIEF GESCHRIEBEN

Aufbauseminar.

verlängerte Probezeit.

MPU wird von der Behörde entschieden.

https://www.bussgeldkatalog.org/probezeit/a-verstoss/

Anonym2993022 
Beitragsersteller
 29.02.2020, 18:48
@Scharfsinnig

Fahranfänger, die gegen die Null-Promille-Grenze verstoßen, werden neben den Maßnahmen zur Probezeit mit einem Bußgeld in Höhe von 250 Euro sowie einem Punkt in Flensburg konfrontiert.

Wie wird Trunkenheit am Steuer in der Probezeit bestraft?

Beschreibung Buß­geld Punk­te FVer­bot

Verstoß gegen die 0,0 Promillegrenze

250 € 1 Punkt

Hat Alkohol in der Probezeit weitere Konsequenzen?Ja, die Probezeit wird um zwei Jahre auf insgesamt vier verlängert. Die Teilnahme an einem Aufbauseminar ist dann Pflicht.

https://www.bussgeldkatalog.org/probezeit/alkohol/?utm_source=google&utm_medium=cpc_search&utm_term=&utm_content=a-51341507422&utm_campaign=c-453234788&gclid=EAIaIQobChMIkaiMmpP35wIVh63tCh1zdQbyEAAYAyAAEgKnOvD_BwE

Anonym2993022 
Beitragsersteller
 29.02.2020, 18:51
@Scharfsinnig

Nirgendwo in deinem Text steht Führerschein weg...!

Scharfsinnig  29.02.2020, 18:51
@Anonym2993022

Hat Alkohol in der Probezeit weitere Konsequenzen?Ja, die Probezeit wird um zwei Jahre auf insgesamt vier verlängert. Die Teilnahme an einem Aufbauseminar ist dann Pflicht.

Inklusive der Führerscheinenzug. Das sind weitere Sanktionen, welche bereits entschlossen wurden. Das ist im Rahmen der Behörde absolut legitim und rechtens. Es gibt ein Arsenal an Sanktionen, das heißt nicht das nur die verpflichtenden verhängt werden. Es gibt auch optionale Sanktionen.Führerscheinenzug WIRD JE NACH VERGEHEN VERHÄNGT UND IST KEINE PFLICHT ABER BEI DIR WURDE ES ENTSCHLOSSEN ; bei ALKOHOL VERSTEHEN DIE KEIN SPAß

Dieses wurde bereits beschlossen SIEHE DEINEM BRIEF LES DOCH WAS DA STEHT DU HELLER BOY XD

Anonym2993022 
Beitragsersteller
 29.02.2020, 18:56
@Scharfsinnig

Ich weiß was in meinem Brief steht aber ich zitiere hier mal einen anderen der geantwortet hat...

„Dazu müssten mit 0,3 Promille schon Ausfallerscheinungen nachweisbar gewesen sein, oder Du müsstest in einen Unfall verwickelt gewesen sein.

Dann würde es aber auch kein Fahrverbot, sondern einen Entzug der Fahrerlaubnis geben.

Ich hab den Eindruck, die Behörde hat hier geschlampt.“

Es gibt auch optionale Sanktionen.Führerscheinenzug WIRD JE NACH VERGEHEN VERHÄNGT UND IST KEINE PFLICHT ABER BEI DIR WURDE ES ENTSCHLOSSEN ; bei ALKOHOL VERSTEHEN DIE KEIN SPAß

Es gibt ganz klare Richtlinien nach den bestraft wird und in meinem Fall steht nirgendwo etwas von einem eventuellen Fahrverbot... auch nicht unter dem Paragraphen der im Brief erwähnt wurde

Anonym2993022 
Beitragsersteller
 29.02.2020, 19:01
@Scharfsinnig

Oder hier

“Zuerst einmal das, was da steht, 278,50€ Bußgeld.

Und weiter:

Dazu kommt ein Punkt und der wird Dir als Folge der Probezeitmaßnahmen ein Aufbauseminar einbringen, wodurch sich auch Deine Probezeit verlängert.

Ein Fahrverbot sieht der BKat hier nicht vor.“

Die Antwort auf diese Frage von einem Experten für Führerschein und Verkehrsrecht...

Scharfsinnig  29.02.2020, 19:11
@Anonym2993022

Es ist scheiß egal was hier manche schreiben, es ist üblich das Personen in der Probezeit ihre Fahrerlaubniss beim ersten Alk-Vergehen verlieren. Es kommt auf den POLIZEIBERICHT AN welche von den POLIZISTEN verfasst wurde, dieser ist auch ausschlaggebend. Wenn diese ein Anzeichen von FAHRUNTAUGLICHKEIT protokolliert haben, wars das.

es ist auch egal ob du schreibst das du klar warst oder kooperiert hast, wenn die Polizist irgendwas dokumentiert haben, wars das.

Und die Behörde hat bereits entschieden, d.h der Bericht wird dich in keinem gutem Licht dargestellt haben.

Du kannst rechtlicht dagegen einspruch erheben, hol dir ein Anwalt.

Ansonsten ist dein Lappen weg, da dies bereits entscheiden wurde. Außer du legst einspruch ein. Kann teuer werden, je nach AUsgang

flythesky  29.02.2020, 21:36
@Anonym2993022

1,6 Promille Grenze für Fahrverbot? Da hast du einiges durcheinander gebracht...

Die Strafe ist: Bußgeld in Höhe von 200 € plus Gebühren.

Damit ist die Angelegenheit - solltest Du keinen Widerspruch gegen diesen Bescheid einlegen - erledigt

... außer dass Dir noch ein Fahrverbot droht.

Anonym2993022 
Beitragsersteller
 29.02.2020, 14:33

Ganz sicher

GutenTag2003  29.02.2020, 14:36
@Anonym2993022

Lt. Bescheid wird auf ein Fahrverbot nicht verzichtet.

Da wird noch folgen.