Kann ich die MPU in einem anderen Bundesland umgehen?
Guten Tag liebe Leser und Leserinnen,
Ich hab vor ca 4 Monaten meinen Führerschein wegen alkohol verloren. 1,4 Promille im auffahr Unfall war ich beteiligt, was ich zu tiefst bereue und das die Größte Dummheit meines lebens war. Gottseidank keine verletzten.
Nun nachdem alles geklärt worden ist mit gericht etc. hat mir mein Anwalt zwei Methoden vorgeschlagen und meinen Führerschein wieder zu erlangen. Nach der Sperrfrist versteht sich.
MPU machen, was viel geld und zeit brauch oder aber das ich meinen ersten Wohnsitz ändere (Jetziger Baden-Württemberg)
In BW ist die MPU Pflicht ab 1.1 Promille. beispielsweise in Schleswig Holstein erst ab 1.6
Also hätte ich die chance keinen MPU machen zu müssen.
Hat jemand damit erfahrung? Ich war noch nie auffällig wegen alkohol oder allgemein beim Verkehr. Nur ein mal geblitzt worden bin 6 Km/h zu viel.
Wie soll ich vorgehen? Habe verwandte in schleswig Holstein wo ich meinen ersten Wohnsitz anmelden könnte.
Bitte erspart mir die Kommentare wie : Der wo am trinkt und fährt sollte nie den führerschein zurrück bekommen. Ich bereue es zu tiefst und hab total probleme zur Arbeit zu kommen. Hab jetzt auch allgemein aufgehört seit dem Unfall zu trinken weil ich nurnoch ein schlechtes gewissen habe.
Mit freundlichen Grüßén,
//EDIT
Nach dem Unfall war kein unerlaubtes entfernen und ich bin sofort zum Unfall gegner gerannt und gestand den alkohol. Genauso der Polizei. War freundlich und zeigte reue.
7 Antworten
Grundsätzlich ist der Wohnort ausschlaggebend.
Du kannst also Deinen Hauptwohnsitz ummelden und Dich dann nach Antragstellung zur Neuerteilung der Fahrerlaubnis bei einer ortsansässigen Begutachtungsstelle anmelden.
http://www.jurathek.de/showdocument_print.php?session=O&ID=6525
Solltest Du aber schon einen Antrag auf Neuerteilung der FE gestellt haben wäre ein Umzug sinnlos da Deine Akte dann schon einen Eintrag für die MPU enthält - und die Akte wird weitergeben.
Mit Erfahrungen kann ich Dir nicht helfen, melde Dich dafür mal hier an und stell Deine Frage: http://www.verkehrsportal.de/board/index.php
Vielen dank für deine antwort !!!
EInen antrag hab ich noch nicht gestellt, so kann ich da noch etwas glück haben.
Interesse halber.. hast du seither nochmal einen Punkt bekommen? Bei wievielen Punkten ist man danach? Wieviel % Alkohol darf man danach im Blut haben?
Heute hat mir die Fs-Behörde versichert dass es selbst bei einem Umzug nach Anordnung funktioniert, also die in BW haben mir eine Empfehlung gegeben nach Pfalz zu ziehen und dort einen Antrag zu stellen
Interesse halber.. hast du seither nochmal einen Punkt bekommen? Bei wievielen Punkten ist man danach? Wieviel % Alkohol darf man danach im Blut haben?
Also ja ich hab einen Punkt seither bekommen und nichts passiert (:
Und woher weisst du das?:-) Haste schon nachgefragt?
Vergiss es, die MPU steht, du kommst nicht herum. Trage dich mit dem Gedanken den FS in einem Ausland machen zu wollen, der zählt nicht in Dland.
Steh dazu.
Trage dich NICHT mit dem Gedanken den FS in einem Ausland machen zu wollen
Da fehlt ein wichtiges Wörtchen. ;-)
steht aber hinten >zählt nicht in Dland
Es geht nicht um die Anmeldung als 1. Wohnsitz. Es geht darum, wo dein Hauptwohnsitz ist (§ 73 Abs. 2 FeV).
Außerdem frägt die Fahrerlaubnisbehörde in Schleswig-Holstein bei der Fahrerlaubisbehörde in Baden- Württemberg nach deinen Akten (Eintragungen im örtlichen Fahrerlaubnisregister). Auch das KBA übermittelt Daten über Eintragungen.
Ich kann mir nicht vorstellen, dass eine Verwaltungsbehörde auch in einem anderen Bundesland eine andere Entscheidung trifft, wenn bereits eine Verwaltungsbehörde eine MPU vor Neuerteilung in den Akten festgeschrieben hat.
Sofern die baden- württembergische Behörde die Annahme von Alkoholmißbrauch begründet, kommst du m.E. auch in Schleswig-Holstein nicht um die MPU, auch wenn dort die Grundvoraussetzungen für eine MPU anders sind. Ich kann mir nicht vorstellen, dass die Verwaltungsbehörde eine bereits erlassene verwaltungsrechtliche Anordnung ändert, nur weil sich die örtliche Zuständigkeit geändert hat.
Ein konkreter Fall ist mir aber nicht bekannt.
Einen antrag bei der Führerscheinstelle hab ich ja noch nicht gestellt. Also wurde des ja sozusagen noch nicht bestätigt. Es gibt fälle wo ich im internet gelesen hab das es geklappt hat und mein anwalt meinte auch in Berlin (1,1 Promille ) und in Brandenburg (1,6) wird des ziemlich oft auch so gemacht
Okay, dann bleibt nur noch das Problem mit dem Hauptwohnsitz. Hauptwohnsitz ist der Wohnsitz, an dem man sich überwiegend aufhält.
Wenn deine Arbeitstelle weiterhin in B-W ist, dürfte das, aufgrund der räumlichen Entfernung, schwer zu begründen sein.
Aber, nichts ist unmöglich ........
Hat alles geklappt ! Hab meinen Führerschein wieder
Jetzt wäre interessant, wie du deine Fahrerlaubnis wieder erhalten hast. (Aufzeigen des Weges zur Wiedererlangung der FE)
Wohnsitzänderung zu Schleswigholstein ( 1.6 promille max ohne MPU) Und dort meinen Führerschein erneut beantragt, und ohne Probleme wieder erlangt.
Ich möchte sagen das ich meinen Führerschein zurück habe ! Ohne MPU! Nur durch das Umfeldes meines wohnsitzes! Den Antrag auf neuerteilung Dan in Schleswig Holstein gestellt und locker durchgekommen !!
Das weis ich leider nicht. Punkte sind zurück auf null.