EM-Rente Begutachtung, RV gab keine Unterlagen weiter
Guten Tag zusammen,
ich komme gerade vom zweiten Gutachter. Der erste war ein Internist und hatte soweit alle Unterlagen vorliegen. Die zwei neuen KH-Berichte habe ich direkt ihm gegeben und er hat sie zur Akte dazu getan.
Nun hatte ich Termin beim Psychiater/Neurologe zur Begutachtung. Ich kanns nicht fassen. Das einzigeste was ihm vorlag, war das Gutachten vom Internisten. Sonst nichts! Keine Ahnung wie er mich nun begutachtet, aber ich hab kein gutes Gefühl. Ich hab versucht einfach ich zu sein. Hab mich nicht verstellt, sondern versucht zu sagen wie es ist. Mein Therapeut (Facharzt) hat mir zum Glück noch eine aktuelle Bescheinigung mitgegeben und die hab ich ihm dann gegeben. Angeschaut hat er sie nicht, wird er vielleicht später. Er hat mich dann vielleicht knappe 20 Minuten Sachen gefragt, wobei er einfach Fakten abgefragt hat, so wie man es halt zur Diagnostik macht.
Dem Gutachter ist es doch gar nicht möglich mich in vollem Umfang zu begutachten. Wie will der den mein Restleistungsvermögen feststellen? Kann ich das Gutachten noch vor dem Bescheid anfordern? Seine Arzthelferin meinte, dass es bis in etwa 2 Tagen fertig wäre und an die RV geht.
Weiß einer warum die RV keine Unterlagen weiterreicht? Mir kommt das fast so vor, als ob sie nicht wollen das das ganze Ausmaß an den Gutachter ran kommt. Sind die normalerweise nicht verpflichtet dem Gutachter die vorliegenden Unterlagen mit dem Auftrag zu geben? Es gibt einige aussagekräftigen Facharztunterlagen, die der RV vorliegen.
Vielleicht kann mir hier einer meine Fragen beantworten? Ich bin gerade ziemlich verdutzt und hab nun keine Worte mehr dazu.
Danke für eure Unterstützung.
MfG Elona
4 Antworten
Hallo Elona
mir ging es genauso. Der psychiatrische Gutachter hatte nichts an Unterlagen. Er hat mich befragt, untersucht und das war es dann. Ich hatte aber bei Antragstellung schon diverse psychiaterische und medizinische Berichte mitgeschickt. Ich habe das schon 2 x durchgemacht. Verstehen tue ich es nicht. Wie will ein Gutachter in 40 Minuten Fragestunde über meinen Zustand befinden. Meine Ärzte hatten alle den Antrag auf EM-Rente befürwortet. Ich habe sie dann auch bekommen. Allerdings trotz 2er schwerer Krebserkrankungen und 3 psychischen Diagnosen nur befristet. Ich habe eine junge Frau kennengelernt, die mit 28 Jahren "nur" wegen Depressionen die volle EM-REnte unbefristet bekommen hat. ICh habe 32 Jahre voll gearbeitet. Verstehe einer die Bürokraten.
Ich kann dir raten, dass du Mitglied im VDK wirst. Das kostet im Jahr so um die 60 Euro. DIe haben dort Anwälte, die sich genau um solche Dinge kümmern. Ich habe schon mitbekommen, dass die Widersprüche, wenn sie vom VDK kommen, fast immer durchgehen.
Ich wünsche dir viel Erfolg bei deinem Antrag und für deine Gesundheit alles Gute
Grüssle
Wenn es nicht so läuft wie du willst, lege mit einem 2-zeile formal Widerspruch ein und schreibe dazu, dass die Begründung folgt. So hast du innerhalb der Frist Widerspruch eingelegt. Die Begründung kann dann über den VDK erfolgen. Lasse dich nicht kleinkriegen. :- )
Danke, ja werd ich machen. Naja jetzt ersteinmal abwarten. Ist leider nicht so meine Stärke. Aber zumindest wird das Gutachten fix gemacht und dann liegt es an der DRV.
Danke fürs Sternchen :-)
Hallo Elona0815,
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EM-Rente Begutachtung, RV gab keine Unterlagen weiter<
Antwort:
Immer wieder übersehen die Antragssteller die Tatsache, daß die Gutachter, welche seitens der DRV beauftragt werden, am finanziellen Tropf Ihres Auftraggebers hängen und sich hüten werden, zu Ungunsten Ihres Geldgebers Formlierungen zu tätigen!
Dies gilt ebenso für den MDK, welcher von den anderen Sozialversicherungsträgern beauftragt wird.
Es ist auch kein Geheimnis, daß die dadurch entstehenden Gutachten selten den wahren Sachverhalt widerspiegeln.
Ob und wenn überhaupt Unterlagen korrekt weitergegeben werden und in die medizinische Beurteilung einfließen, kann ein Außenstehender überhaupt nicht beurteilen!
Statt dessen müßen Bescheide abgewartet werden um dann ggf. im Widerspruchsverfahren den Dingen auf den Grund gehen zu können!
Im Zusammenhang mit einem Widerspruchsverfahren hat der Rechtsbeistand die Möglichkeit, beim Sozialversicherungsträger (in diesem Fall DRV) eine Akteneinsicht geltend zu machen und den Akteninhalt einer gründlichen Prüfung zu unterziehen.
Ein versierter und kompetenter Rechtsbeistand kann aus den Akten entnehmen, wo ggf. Schwachstellen in der medizinischen Beweisführung seitens der Antragssteller vorliegen und so können ggf. weitere, glasklare Arztberichte von den behandelnden Ärzten angefordert werden.
ich komme gerade vom zweiten Gutachter. Der erste war ein Internist und hatte soweit alle Unterlagen vorliegen. Die zwei neuen KH-Berichte habe ich direkt ihm gegeben und er hat sie zur Akte dazu getan.<
Antwort:
Der Umfang der Unterlagen, welche dem Gutachter übergeben werden, ist zweitrangig!
Es kommt nicht auf die Quantität, sondern auf die Qualität, auf die Aussagekraft/Beweiskraft dieser medizinischen Nachweise an.
Der Antragssteller befindet sich gegenüber der Rentenversicherung auf der Gegenseite!
Die DRV strickt Ihre Beweisführung, der Antragssteller muß seine eigene Gegenbeweisführung aufbauen!
Viele Gutachten können den Schluß nahelegen, daß die medizinische Beweisführung des Antragsstellers schwach ist.
Nun hatte ich Termin beim Psychiater/Neurologe zur Begutachtung. Ich kanns nicht fassen. Das einzigeste was ihm vorlag, war das Gutachten vom Internisten. Sonst nichts! Keine Ahnung wie er mich nun begutachtet, aber ich hab kein gutes Gefühl. Ich hab versucht einfach ich zu sein. Hab mich nicht verstellt, sondern versucht zu sagen wie es ist. Mein Therapeut (Facharzt) hat mir zum Glück noch eine aktuelle Bescheinigung mitgegeben und die hab ich ihm dann gegeben. Angeschaut hat er sie nicht, wird er vielleicht später. Er hat mich dann vielleicht knappe 20 Minuten Sachen gefragt, wobei er einfach Fakten abgefragt hat, so wie man es halt zur Diagnostik macht.<
Antwort:
Irgendwelche Bescheinigungen irgendeines Therapeuten taugen für eine nachhaltige, medizinische Beweisführung relativ wenig.
Nur aktuelle, aussagefähige, glasklare, unwiderlegbare Arztberichte versetzen den Antragssteller in die Lage, dem juristisch auf neuestem Stand befindlichen Verwaltungsapparat der DRV Paroli zu bieten.
Dem Gutachter ist es doch gar nicht möglich mich in vollem Umfang zu begutachten. Wie will der den mein Restleistungsvermögen feststellen? Kann ich das Gutachten noch vor dem Bescheid anfordern? Seine Arzthelferin meinte, dass es bis in etwa 2 Tagen fertig wäre und an die RV geht.<
Antwort:
Da die DRV der Autraggeber für das Gutachten ist, haben Sie eigentlich keine nachhaltige Grundlage, von diesem Gutachter eine Kopie des Gutachtens zu verlangen.
Wenn überhaupt, dann ist die DRV Ihr Ansprechpartner.
Weiß einer warum die RV keine Unterlagen weiterreicht? Mir kommt das fast so vor, als ob sie nicht wollen das das ganze Ausmaß an den Gutachter ran kommt. Sind die normalerweise nicht verpflichtet dem Gutachter die vorliegenden Unterlagen mit dem Auftrag zu geben? Es gibt einige aussagekräftigen Facharztunterlagen, die der RV vorliegen.<
Antwort:
Hinter dem gesamten Verfahren verbirgt sich ein gut funktionierendes System.
Die DRV sitzt in jedem Fall am längeren Hebel, agiert mit Routine und vollem KnowHow und die Rechtsanwälte der DRV werden dafür bezahlt, Rentenansprüche abzuwehren und nicht dafür, diese einfach durchzuwinken.
Es gitb eigentlich nur eine einzige Möglichkeit, dagegen erfolgreich anzugehen!
Rechtzeitig seine Hausaufgaben machen und die eigene, medizinische Beweisführung zu optimieren!
Vielleicht kann mir hier einer meine Fragen beantworten? Ich bin gerade ziemlich verdutzt und hab nun keine Worte mehr dazu<
Antwort:
Überprüfen Sie auf www.erwerbsminderungsrente.biz und in den Videoanleitungen auf Youtube unter dem Stichwort: "Erwerbsminderungsrente beantragen-Hausaufgaben", ob Sie bereits alle wichtigen Hausaufgaben konsequent abgearbeitet haben und ob Ihre eigenen, medizinischen Nachweise wirklich aussagefähig und stichhaltig sind.
Beste Grüße, viel Erfolg und bestmögliche Gesundheit
Konrad
Herr Konrad sagen Sie mal,kopieren Sie regelmässig Ihre antworten? Jeder Fragesteller hier bekommt von Ihnen die gleiche antwort
Danke für die ausführliche Antwort. Meine Hausaufgaben habe ich gemacht.
Mit Kopie des Gutachtens hab ich natürlich die RV als Ansprechpartner angedacht. Der Gutachter selber hat mir gegenüber ja keine Pflicht. Diese Bescheinigung ist nicht einfach von einem Therapeut. Er ist selber Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie. Also ein FACHARZT. Er schreibt selber Gutachten für verschiedene Stellen. Weiß also daher auf was es ankommt.
Der Gutachter hat mir selber gesagt, dass er außer dem Gutachten von dem Internisten nichts vorliegen hat. Er fand es seltsam, aber es ist nun so meinte er.
Meine Beweisführung ist bisher absolut nicht schwach. Wenn die Ärzte dann bei der Rentenversicherung wirklich alle Unterlagen zur Hand nehmen und beachten müssen sie eigentlich in meinem Sinne entscheiden. Aber ich trau der ganzen Sache überhaupt nicht.
Der Gutachter kann ja wirklich nur meinen momentanen Zustand beurteilen, wobei ich nicht weiß wie das in 20 Minuten (großzügig geschätzt) gehen soll.
Naja nun heißt es wohl doch abwarten.
MfG Elona
Meine Beweisführung ist bisher absolut nicht schwach. Wenn die Ärzte dann bei der Rentenversicherung wirklich alle Unterlagen zur Hand nehmen und beachten müssen sie eigentlich in meinem Sinne entscheiden. Aber ich trau der ganzen Sache überhaupt nicht.<
Antwort:
Ihre Beweisführung ist dann stichhaltig, wenn aus Ihren eigenen Arztberichten (fachübergreifend) glasklar ersichtlich ist, daß Ihre Leistungsfähigkeit auf Grund Ihrer gesundheitlichen Beschwerden auf Dauer, auf unter 3 Stunden pro Arbeitstag, innerhalb einer 5-Tage-Woche, auch für leichte Tätigkeiten am allgemeinen Arbeitsmarkt, abgesunken ist!
Ohne diese Fakten dreht sich das Verwaltungskarussel meist endlos weiter!
Beste Grüße
Konrad
Die RV geht manchmal schon merkwürdige Wege. Du solltest auf jeden Fall bei Ablehnung einen Einspruch einlegen. Bei mir lag der RV von Ihrer eigenen Kurklinik ein Arztbericht vor ( 30 Seiten A4 das ich Erwerbsunfähig bin ). Bekam eine Ablehnung, sei voll Erwerbfähig. Erst nach Einspruch erfolgte Verrentung. Mit dieser Taktik sparen Sie Geld.
Also ich find es echt seltsam dieses Vorgehen. Einfach alle Arztberichte und Klinikschreiben weg lassen und ein Gutachten, dass ich nicht kenn als einzige Unterlage. Mir gehts gerade echt nicht gut dabei. Naja und das der Gutachter ein Spezi für sich war, ist ja auch noch so eine Sache. Ich kann ihn gar nicht einordnen. Er hat nicht den besten Ruf was er als Arzt hat. Sein Handwerk versteht er wohl, aber nicht den Umgang mit Patienten. Mein Therapeut kann wohl auch gut mit ihm. Na mal sehen. Vielleicht hat ihm das gereicht um zu sehen, dass ich zwar gerne will aber es einfach nicht geht.
Das Schreiben was ich ihm heute direkt gegeben habe steht zum Abschluss drin, dass mein psychischer Zustand sehr instabil ist und ich nicht in der Lage bin einer regelmäßigen beruflichen Tätigkeit nachzugehen. Aber das hat er nicht gelesen gehabt, solange ich bei ihm war. Mal schauen, ob er es überhaupt tut.
@ Elona0815
was erwartest du von einem Gutachter? Der muss sich sein eigenes Urteil bilden, so wie du vor ihm sitzt und er wird schon irgend welche Unterlagen von der RV bekommen haben.
In dem Moment wo er von den anderen Gutachten oder Krankenberichten etwas in sein eigenes mit übernimmt, ist er nicht mehr neutral und ein Gutachter muss unabhängig von Vorgutachten sein eigenes Gutachten erstellen.
Solang du bei ihm warst, wird er das auch nicht lesen, das hat er vorher schon getan. Er wird dir wohl auch keine Auskunft erteilen, wie seine eigene Begutachtung über dich ausgefallen ist.
Du kannst ja mal googlen gehen nach Berichten, wie sich ein Gutachter in Medizinischen Gutachten zu verhalten hat.
Ich erwarte von einem Gutachter, dass er mich auf seinem Fachgebiet gründlich und umfangreich begutachtet. Es geht ja schließlich um keine Kleinigkeit, für beide Seiten.
Er hat mir selber gesagt, dass er als einzigstes das Gutachten des Internisten hat. Was ich aber am "unwichtigesten" halte, da es ja eine absolut andere Fachrichtung ist.
hier steht, wie es eigentlich ist. Der andere Gutachter hat auch erst im nachhinein, die anderen Unterlagen gesichtet, da er mich ersteinmal neutral begutachten kann. Dieser Gutachter meinte, dass er am Ende alles miteinander begutachtet und dann sein Gutachten vollendet. Es ist ja doch so, dass in der Begutachtungssituation einiges mal vergessen wird oder für den Arzt wichtig ist für das Ergebnis.
Danke für deine Antwort
Der Gutachter soll ja ein GA auf seinem Fachgebiet machen. und da war es wohl nicht nötig, weitere fachfremde GA beizufügen.
So ein Gutachten sollte ja auch unabhängig sein. Der der zuerst ein GA macht, hat ja auch keine Vorgutachten. Er soll SEIN PERSÖNLICHES Gutachten fertigen.
Eben fachfremde GA sind ja uninteressant. Aber genau das wurde ihm übersendet. Aber ich weiß natürlich nicht was genau in diesem Gutachten drin ist. Vielleicht wurden dort Mutmaßungen auf die Psyche geschrieben und das sollte überprüft werden. Naja ist alles Spekulation.
Es geht mir auch nicht drum, dass der Arzt andere Gutachten hat, sondern alle auf sein Fachgebiet betreffenden Arztberichte und Befunde. Da lag laut seiner eigenen Aussage nichts vor bei ihm (obwohl einiges vorhanden).
Der andere Gutachter hat auch erst die Unterlagen genau angeschaut, nachdem ich bei ihm war. Damit er während der persönlichen Begutachtung neutral sein kann.
Ich bin nun auch etwas runter gekommen und werde mich nun in Gedult üben und dann ggf. mit dem VDK handeln.
Interessant fand ich das hier http://www.aerztekammer-berlin.de/10arzt/37_Gutachter-Verzeichnis/50_Allgemeine_Grundlagen_der_Begutachtung.pdf
Danke für die Antwort.
Ich bin Mitglied im VDK, aber die machen jetzt nichts, erst wenn ein Bescheid eingegangen ist. Vielleicht geschieht ja auch ein Wunder und meinem Antrag wird stattgegeben. Bei mir war die Fragestunde auch nur 20 Minuten. Also wirklich nichts. Da war das Aufnahmegespräch in der Psychiatrie länger.
MfG