Hallo Community,
ich habe vor über einem Jahr, ca. Sep. 2016, meine Kündigung eingereicht, mit dem Satz,
"hiermit kündige Ich meine oben genannte Mitgliedschaft fristgerecht zum nächstmöglichen Zeitpunkt.
Bitte senden Sie mir eine schriftliche Bestätigung der Kündigung unter Angabe des Beendigungsdatums zu."
Da ich in einem November eingetreten bin und es eine Kündigungsfrist von 3 Monaten (man kann nur jährlich austreten) gibt, habe ich die Frist für das Jahr 2016 überschritten und wollte für das Jahr 2017 kündigen. Nach Eingang der Kündigungsbestätigung, die bestätigte, dass eine Kündigung in diesem Jahr nicht möglich sei, sondern nächstes Jahr, so wie ich es wollte, war dann für mich klar, super November 2017 bin ich endgültig raus.
Im Dezember 2017 ist mir aufgefallen, dass Sie den Tarif aber noch abgebucht haben. Da habe ich nocheinmal meine Kündigungsbestätigung rausgekramt und gemerkt, dass ganz unten in dieser Bestätigung ein letzter Satz stand, den ich das Jahr zuvor nicht bemerkt und überlesen hatte:
"Sollten Sie eine Kündigung zum xx.11.2017 wünschen, bitten wir um eine erneute kurze schriftliche Nachricht, die innerhalb der vertraglich, vereinbarten Kündigungsfrist erfolgen sollte."
Nun denke ich mir, eine Kündigung ist eine einseitig empfangsbedürftige Willenserklärung. Die nach meinem Beispiel unmissverständlich ausdrückt wann die Kündigung eintritt, und zwar zum nächstmöglichen Zeitpunkt. Dieser wäre nur 2017 gewesen. So denke ich mir, dass die Gegenfrage in der Bestätigung gar unnötig zu beantworten ist, da aus meiner Kündigung schon alles hervor geht und mit der Bestätigung auch der letzte Teil der Kündigung geschehen ist, und zwar der Erhalt der Kündigung. So bin ich doch auch nicht gezwungen gewesen, meine Kündigung zu bestätigen, oder?
Meine Frage ist, bin ich im Recht und habe ich Anspruch auf die Kündigung ab November 2017?
wäre super wenn ihr mir da helfen könnten, um aus diesem blöden Vertrag endlich rauszukommen. Falls etwas unverständlich ist, bitte fragen.
Grüße Krissi