Wann muss ich meine Kündigung abgeben, wenn ich am 28. Februar meinen letzten Arbeitstag haben möchte?
bitte keine dummen Antworten!
befinde mich noch in der Probezeit, möchte am 28.02 meinen letzten Arbeitstag haben, muss ich dann am 14.02 kündigen?
und welche Daten müssen auf dem Kündigungsschreiben stehen? Schreibe ich dann „hiermit kündige ich das mit Ihnen bestehe Arbeitsverhältnis zum 28.02? Oder zum 14.02?! HILFEEE
3 Antworten
Wenn der 28. Februar der letzte Arbeitstag sein soll, muss der AG Deine Kündigung spätestens am 14. Februar erhalten.
Falls bei Euch am Wochenende nicht gearbeitet wird, kannst Du die Kündigung auch schon am Freitag, den 11. Februar abgeben. Früher würde ich das nicht tun, da der AG sonst mit einer "Gegenkündigung" zu einem früheren Termin kommen kann.
Den Erhalt der Kündigung lässt Du Dir auf einer Kopie bestätigen. Wenn Du noch Urlaubsanspruch/Überstunden hast, kannst Du auch gleich den Freizeitausgleich beantragen und wenn Du nicht gerade erst wenige Wochen dort arbeitest, verlange auch ein qualifiziertes Arbeitszeugnis.
Man kündigt übrigens immer "zum" gewünschten Termin. Du schreibst entsprechend eine fristgerechte Kündigung zum 28. Februar. Einen Kündigungsgrund musst Du nicht angeben.
Bitte, sehr gerne
i.d.R 2 Wochen vorher. Pünktlich!
Kündigen zum 28.2.22.
Lieben Dank für die ausführliche Antwort!!🌸