Wann den dem Chef von kündigung erzählen?
Hallo,
damit ich fristgerecht Kündigen kann, wollte ich meine schriftliche Kündigung am 30 Mai einreichen. Zu was für einem Abstand soll die mündliche Kündigung erfolgen, ich kann ja schlecht, die Kündigung einfach so auf den Schreibtisch knallen.
Mache ein FSJ
LG.
7 Antworten
Warum kannst du das nicht?
Bzw worin soll der Sinn liegen deinem Chef extra von der Kündigung zu erzählen und dann an einem anderen Tag zu kündigen?
Ich habe bei meinen Kündigungen immer zuerst mit dem Chef gesprochen und im Anschluss die Kündigung in der HR persönlich abgegeben und mir den Erhalt quittieren lassen.
Am besten bittest Du deinen Chef rechtzeitig um ein persönliches Gespräch, erklärst ihm deine Kündigungsabsicht und überreichst ihm auch gleichzeitig dein Kündigungsschreiben.
Dabei höflich und sachlich bleiben, denn Du möchtest ja auch ein gutes Arbeitszeugnis haben.
Es reicht, wenn Du die Kündigung fristgerecht abgibst, Du brauchst die nicht auf den Tisch zu knallen. Es bleibt Dir überlassen Deinem Chef die auch schon vorher zu geben, dann bist Du ja auch in der Frist und schreibst dann rein zu welchem Zeitpunkt Du kündigst.
Wichig ist bei der schriftlichen Kündigung , daß Du sie fristgerecht einreichst - besser ein paar Tage Reserve einbauen, wenn per Post- per Einschreiben mit Rückschein oder bei persönlicher Abgabe mit Empfangs-Bestätigung per Unterschrift und Datum z.B. der Sekretärin.Mündlich kannst Du vorher kündigen-üblicherweise einen Tag vor Versendung der schriftlichen Kündigung- mußt es aber nicht.
Nur mal als Hinweis/Tipp:
Kündigungen egal welcher Art immer per Einwurfeinschreiben und niemals als Rückschein machen.
Bei Rückschein kann es sein, dass der Empfänger nicht da ist und dann hat man unter Umständen Probleme mit Fristen.
Bei Einwurfeinschreiben gilt ein Schreiben als zugestellt; auch wenn der Empfänger nicht da ist.
Dann ist das Einwurfeinschreiben auch noch günstiger.
Gültig kannst du nur schriftlich kündigen. Dann reicht es doch vollkommen aus, wenn du dem Chef die Kündigung fristgemäß persönlich überreichst.
Auf den Schreibtisch knallen, nicht überreichen :D!