Wann ist man "zugeparkt"?
Ich wurde heute auf öffentlicher Straße am Rand zugeparkt ... D.h. vor und hinter mir standen zwei Autos mit ca. 15-20 cm Abstand. Ich hatte keine Chance aus der Parklücke rauszukommen, ohne einen der beiden zu touchieren.
Ich habe also die Polizei angerufen (da siue ja nicht unbedingt die Fahrzeuge abschleppen müssen, aber einen der Fahrer ermitteln und zumindest anrufen können). Da sagte mir aber der freundliche Herr, dass sie erst die Situation selbst beurteilen müssen. Ich könnte also zuerst einmal auf eigene Verantwortung ein Streifenwagen raus kommen lassen, wo sich dann die Beamten selbst ein Bild vor Ort machen können. Sollten die aber sagen, dass ich da raus komme, würde mich das einfach pauschal 35€ kosten. Andernfalls würden sie weitere Schritte gegen die Parker unternehmen.
Wann ist mann denn nun genau "zugeparkt"? Da wird es doch mit sicherheit auch, wie bei allem juristischen, einen exakten Abstand geben?
3 Antworten
Zugeparkt bist du, wenn du nicht mehr rausfahren kannst. Ein mehrmaliges Rangieren ist zumutbar.
Ich hatte keine Chance aus der Parklücke rauszukommen, ohne einen der beiden zu touchieren.
Laut deinem Kommentar hast du es nach knapp 25 Minuten geschafft. Warst also gar nicht zugeparkt, oder hast die Fahrzeuge weggeschoben? Wobei du mit den 25 Minuten wohl ein wenig übertrieben hast?
bei 40 cm Rangierweg kommst raus, ist nur jede Menge Kurbelei am besten gelingt das mit einer 2. Person.
der oder die braucht noch weniger xD
ja, das ist wahr ... ich bin dann auch nach knappen 25 minuten aus der parklücke gewesen (nach jedem mal hin und her aussteigen und gucken, wieviel platz noch ist).
aber dafür gibt es doch extra das gesetz der "nötigung" wenn man zugeparkt wird. nur eben ... wann ist man richtig "zugeparkt" und wann ist es nur "wenig platz"
Soweit ich weiß, gibt es keine genaue Definition ab wann man "zugeparkt" ist.
Wer wann wieso abgeschleppt wird,
ich denke dies ist Situationsabhängig!
Bezahlen muss man das Abschleppen auf jeden Fall selbst!
Du kannst die Kosten beim Halter / Fahrer des Fahrzeuges zwar einklagen, aber ob er sie dir erstatten muss ist nicht eindeutig geregelt.
für den ruhenden Verkehr ist zunächst das Ordnungsamt zuständig, die kann aber die Polizei zur Verstärkung anfordern
>Bezahlen muss man das Abschleppen auf jeden Fall selbst!
habe gerade im jura forum gelesen, dass das nur für private grundstücke (wie parkplätze von supermärkten) aber nicht für öffentliche straßen gilt. da übernimmt die polizei direkt die anweisung. deshalb hatte ich auch versucht die zu rufen, war dann aber doch etwas unschlüssig, was denn nun ist