Wer kennt sich mit Straßenverkehrsrecht aus (zugeparkt)?

Parken - (Auto, Polizei, Verkehr)

9 Antworten

Das ist ganz einfach,hättest Du eine Notlage gehabt,die es notwendig macht,z.B.Dein kleines Kind in die Klinik zu fahren.Polizei selbst den Abschleppwagen gerufen,und die finanziellen Dinge mit dem Verursacher der Besitzstörung regeln dürfen und können.So wäre es Dein Privatvergnügen,Dein Risiko gewesen.Recht haben und Recht durchsetzen und bekommen,ist manchmal schwierig.Bei einer nochmaligen Aktion desselben Wagen / Halters,könntest Du einmal eine Schadenersatzforderung,Taxiquittung beilegen,stellen.Das ist meist heilsam.Liebe Grüße

Miramar1234  10.12.2015, 09:10

So wie Deine Situation ist,in der Skizze,Du früh weg mußt,wird das immer wieder geschehen.Stelle Dich so in Position,das man Dich nicht zuparken kann,lasse einen Wagen vom Nachbarn vor dich stellen,oder stelle Dein Motorrad / Roller hin.Ein Aufkleber,fett! "Wenn Du so fährst,wie Du parkst,bist Du ein....(es gibt diverse Titulieriungen,die natürlich nicht ausgeschrieben werden.)))

ich glaube, alle autos die da nicht in den ausgewiesenen parkbuchten standen, durften dort eigentlich nicht parken. es wird wohl stillschweigend geduldet. mach doch einfach den inhaber des gelben autos ausfindig und sprich mit ihm.

Da im Innenkreis keine Parkbuchten eingezeichnet sind stehen da alle Autos falsch , die Polizei oder das Ordnungsamt hätte alle abschleppen lassen sollen ohne Ausnahme nach der zweiten Verwarnung sollte ohne Rücksicht alle Fahrzeuge dort entfernt werden .

Und beim nächsten mal Parken dort sofort abgeschleppt werden ohne Verwarnung . 

Wer Mist macht sollte sich nicht über Mist von andren wundern  . 

Die Polizei hätte euch gleich ein Strafzettel verpassen sollen mit der Auflage dort nicht mehr das Fahrzeug auch nur für 5 Minuten abzustellen . 

Was ist den wen da ein Feuerwehrfahrzeug hin muss dann viel Spass bein zusammen räumen der Schrottfahrzeuge die dann  ganz schnell zu Seite geschoben werden  und auch auf die Seite gelegt werden und auf den Kosten und der Anzeige wegen Behinderung ist dann auch nicht ohne .

Nach deiner Skizze gibt es in dem Bereich nur 10 richtige Parkplätze - wer woanders parkt, der wird höchstens geduldet und kann jedoch auch im Notfall nicht auf Hilfe hoffen. Entstandener Schaden müsste selbstgezahlt werden, auch Versicherungen übernehmen hier nichts - in deinem Fall hättest du die Abschleppkosten selbst tragen müssen. Dies wäre natürlich anders, wenn du auf einem eingezeichneten Platz geparkt hättest - bzw dein Parkplatz als genau das ausgezeichnet war.

Eingeparkt von mehr als einem Auto: eins hinter dir, der Gelbe vor dir, zwei neben dir, alle an nichtausgeschriebenen Parkplätzen. Wer hat dich nun wirklich eingeparkt, oder bist du etwa wissentlich dorthin gefahren (die andren 3 standen bereits da) und der Gelbe hat sich dann vor dich gestellt - ss.

Der Gelbe hätte höchstens von den zwei betroffenen, richtig Parkenden belangt werden können. In dem Falle hätte er auch für mögliche Schäden und Co. haften müssen, sowie bei richtiger Handlungsweise der legal Betroffenen auch die Abschleppkosten übernehmen müssen (Hinweis für legal Betroffene: einigt euch mit dem Abschleppdienst von Anfang an auf Auslösezahlung - wenn der Fahrer sein Auto abholen will, muss er erst beim Dienstleister bezahlen; jede andere Abmachung geht auf eure Lasten)

Da ihr den/die Fahrer (sind ja eigtl 4) anscheinend häufiger seht - lasst ihm euch seine Handynummer oder zumindest die Wohnung angeben, dass ihr hier vor dem Rausfahren anklingeln könnt und höflich um Wegfahren/Rauslassen bittet.

Einen ähnlichen Fall hatte ich einmal in einem Parkhaus. Ich hatte mein Auto in einer Parkbucht geparkt, dahinter hatte jemand sein Auto quer hinter meinem Auto und dem in der daneben liegenden Parkbucht parkenden Auto abgestellt - ohne irgend einen Hinweis oder eine Nachricht "komme gleich" etc.

Der Hotelportier, den ich dann aus dem Hotel gegenüber geholt hatte (das Parkhaus war öffentlich benützbar, gehörte aber zu diesem Hotel), weigerte sich, den Abschleppdienst zu rufen, weil das Hotel die Kosten würde übernehmen müssen, wenn der Autobesitzer zwischenzeitlich kommen und wegfahren würde. Und er klärte mich auf, dass in einem solchen Fall auch die Polizei nichts für mich tun könnte und würde, obwohl das eine öffentliche Verkehrsfläche und daher die Polizei dafür zuständig ist. Offensichtlich hatte er schon einschlägige Erfahrung.

Gott sei Dank ist dann - während wir noch diskutierten, was zu tun sei - der Autobsitzer gekommen und mit der Ausrede (ohne Entschuldigung!) weggefahren, er habe ja ohnehin nur 5 Minuten da geparkt. In Wirklichkeit hatte die ganze Aktion aber über eine halbe Stunde gedauert, und er hatte schon dort geparkt, als ich zum Wegfahren ins Parkhaus kam.

Fazit: offensichtlich nichts zu machen gegen Rücksichtslosigkeit. Und wenn man "unabsichtlich" den Lack dieses Idioten zerkratzen würde, dann käme man möglicherweise noch selbst dran.